Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 69 (NJ DDR 1973, S. 69); 17. August 1946 und in anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen die Rechtsgrundsätze des Leistungslohns sowie des gleichen Lohns für Frauen und Jugendliche bei gleicher Arbeit verankert. Der SMAD-Befehl Nr. 160 machte die Notwendigkeit strafrechtlichen Schutzes ge-* gen Diversion und Sabotage deutlich; bei seiner Anwendung konnten die deutschen Juristen Erfahrungen in der Bekämpfung der vom Klassengegner begangenen Verbrechen sammeln. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 201 wurde nicht nur das Verfahren über die Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher durch deutsche Gerichte festgelegt, sondern es wurden zugleich neue Verfahrensprinzipien eingeführt, z. B. die Fristsetzung für bestimmte Verfahrensabschnitte. Ferner enthielt der Befehl eine klare Abgrenzung der Verantwortung der Untersuchungsorgane, des Staatsanwalts und des Gerichts, Bestimmungen über die Zusammenarbeit dieser Organe sowie über deren Anleitung und Kontrolle. Die Stellung der Untersuchungsorgane wurde gestärkt; sie waren strafprozessual nicht mehr „Hilfsorgan“ der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt erhielt die Aufsicht über die Gesetzlichkeit des Ermittlungsverfahrens, wozu die Prüfung der Inhaftierung des Beschuldigten, Bestätigung der Anklageschrift, Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Fristen u. a. m. gehörten. All das war eine bedeutsame Weiterentwicklung unseres Strafverfahrensrech ts./21/ Herausbildung demokratischer Rechtsprinzipien Die Gesetzgebung der SMAD und des Alliierten Kon-trollrats, durch die faschistische Normativakte ausdrücklich aufgehoben wurden/22/, bestätigte auch die Anwendbarkeit von Gesetzen und Verordnungen aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945, sofern sie keinen faschistischen Charakter hatten, als „geltendes Recht“; zu ihnen gehörten das StGB, das BGB, die StPO und die ZPO. Für die Justizorgane bildeten diese alten Gesetze in den ersten Jahren des Neuaufbaus den überwiegenden Teil der Rechtsgrundlagen. Der perfektioniert abstrakte Charakter dieser alten Kodifikationen ermöglichte es, dem Gesetzeswortlaut einen neuen gesellschaftlichen Inhalt zu geben, der den demokratischen Umwälzungen entsprach. Sah man nur den Wortlaut des Gesetzes und auch manche Urteilsbegründung, so schien alles „beim alten“ geblieben zu sein. Es gab jedoch Veränderungen, obwohl sie nur schrittweise und oft noch widerspruchsvoll spürbar wurden. Die neuen gesellschaftlichen Verhältnisse führten zu neuen Rechtsanschauungen, und mit den Volksrichtern kamen Menschen mit den Anschauungen der Arbeiterklasse in die Justiz. Das zusammen ermöglichte und förderte eine Anwendung der übernommenen Rechtsnormen im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts und zum Schutz des demokratischen Neuaufbaus. So konnte z. B. für einen gewissen Zeitraum mit Hilfe des Wirtschaftsstrafrechts aus der Kriegszeit der Schutz der Bewirtschaftung von Rohstoffen, Lebensmitteln und Industriewaren übernommen werden. Mit den alten Gesetzen konnte somit im Interesse des Aufbaus gearbeitet werden, und insoweit wurden sie Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Aber diese Gesetze enthielten auch bürgerliche Rechtsinstitutionen, die oft ein Einfallstor bürgerlicher Rechts- .'21/ Vgl. SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16. August 1947 (ZVOB1. S. 185) und insbesondere die Ausführungsbestimmung Nr. 3 vom 21. August 1947 (ZVOB1. S. 188). Dazu Benjamin in NJ 1947 S. 150 f. /22/ So z. B. durch die SMAD-Befehle Nr. 66 vom 17. September 1945 und Nr. 79 vom 29. September 1945 (veröffentlicht in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, Dokumente aus den Jahren 1945 1949, Berlin 1968. S. 156 f. u. 161 f.). ideologie waren. Gestützt auf übernommene Strafrechtsbestimmungen nahmen demokratische Juristen Wirtschaftsverbrecher in Haft; aber es geschah auch, daß formal oder offen reaktionär handelnde Richter, gestützt auf dieselben Bestimmungen, Wirtschaftsverbrecher aus der Haft entließen, sie nicht oder nur unzureichend verurteilten. Das macht deutlich, welch entscheidende Auswirkung der Einsatz demokratischer, fortschrittlicher Kader, vor allem der Volksrichter, in der Justiz hatte. Die Staatsanwälte und Richter aus der Arbeiterklasse lösten sich von der Gesetzesauslegung bürgerlicher Kommentare und des ehemaligen Reichsgerichts. Die Herausbildung neuer, demokratischer Rechtsprinzipien vollzog sich vor allem in den Brennpunkten des Klassenkampfes, so bei der Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher, bei der Bekämpfung der Wirtschaftssabotage und der Wirtschaftsverbrechen, bei der Rechtsprechung zum Schutz des Volkseigentums. Im folgenden seien hierzu einige charakteristische Beispiele angeführt: Der SMAD-Befehl Nr. 160 wurde anfangs besonders auch zur strafrechtlichen Bekämpfung der Sabotage im Bereich der Landwirtschaft, zum Schutz der Pflichtablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse angewandt, und es gab hierbei teilweise eine unzulässige Ausweitung. Auf einer Tagung der Deutschen Justizverwaltung mit leitenden Juristen aus den Justizorganen der Länder am 1. und 2. November 1946 forderte der Vertreter der SMAD, man solle weniger, aber konsequenter verurteilen. Die Verfahren seien verständnisvoll zu organisieren, und man müsse sich auf sie gründlich vorbereiten, damit sie gesellschaftlich wirksam ablaufen. Die sowjetischen Genossen lehrten, den Strafzwang differenziert anzuwenden und ihn auf diejenigen Täter zu konzentrieren, deren Handlungen den demokratischen Aufbau in erheblicher Weise schädigten: „Wenn in einem Ort gegen einen böswilligen Saboteur das Verfahren durchgeführt und dieses richtig organisiert wird, wenn die Bevölkerung eine Strafe versteht und als gerecht anerkennt, kann damit mehr erreicht werden, als wenn man zehn Leute aburteilt.“/23/ Diese klare Anleitung hatte einen großen theoretischen Gehalt und vermittelte Grundgedanken des materiellen Verbrechensbegriffs. Die Forderung nach differenzierter Strafrechtsanwendung war ebenso im SMAD-Befehl Nr. 201 enthalten, nach dem die deutschen Organe verpflichtet wurden, „ihre Aufmerksamkeit darauf zu konzentrieren, daß die Kriegsverbrecher, Mitglieder der verbrecherischen Naziorganisationen und führende Persönlichkeiten des Hitlerregimes zur gerichtlichen Verantwortung gezogen und ihre Angelegenheiten beschleunigt durchgeführt werden“. Nicht in Betracht komme dagegen „eine allgemeine gerichtliche Belangung sämtlicher ehemaligen nominellen, nicht aktiven Mitglieder der Nazipartei“, weil dies „nur der Sache des demokratischen Aufbaus Deutschlands schaden und dazu beitragen (würde), daß die Positionen der Überbleibsel der faschistischen militaristischen Reaktion gefestigt werden“. Wie zutreffend diese Hinweise in der Präambel des Befehls Nr. 201 waren, bewies die bald danach immer sichtbarer werdende entgegengesetzte gesellschaftliche Entwicklung in den beiden deutschen Staaten. Von großer Bedeutung war auch die von der SMAD immer wieder erhobene Forderung nach „Beschleunigung des Verfahrens“, die allmählich gegen den bewußten und unbewußten Widerstand vieler alter Juristen durchgesetzt wurde. Es ging darum, daß die 723/ Archiv des Ministeriums der Justiz 219'5, Bl. 46/47. 69;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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