Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 688

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 688 (NJ DDR 1973, S. 688); einer Bedrohung oder Verletzung des Friedens begangen wurden. Die Entgegennahme, Untersuchung und Behandlung von Beschwerden einzelner Bürger ist hier ein Teil des allgemeinen Kampfes der Vereinten Nationen gegen das verbrecherische Apartheidregime, die verbrecherische Aufrechterhaltung des Kolonialregimes, die illegale Besetzung Namibias, die völkerrechtswidrige Okkupation der arabischen Gebiete. Das aber ist grundsätzlich etwas anderes als ein Streit zweier Staaten über die Erfüllung spezieller vertraglicher Vereinbarungen, wie z. B. der Menschenrechtskonventionen. Die Verletzung von Verpflichtungen aus solchen Verträgen kann zu Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten oder zu dem zu diesem Zweck vereinbarten Streitbeilegurigsverfahren führen, sie rechtfertigt jedoch keine Intervention. Der Kampf gegen den Rassenterror in Südafrika oder in dem von ihm illegal besetzten Namibia ist jedoch kein Streit über eine spezielle Vertragsverletzung. Hier handelt es sich um einen Teil des Kampfes gegen die Verletzung bzw. Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Solche Maßnahmen können ebensowenig eine Intervention darstellen wie die Hilfe der Staaten für den Befreiungskampf der betroffenen Bevölkerung oder wie die Maßnahmen, die der Sicherheitsrat in diesen Fällen gemäß Kap. VII der UNO-Charta anordnen kann. Gerade das wird in Art. 2 Ziff. 7 der Charta durch den letzten Satz hervorgehoben. Bei den Maßnahmen zur Durchsetzung der Menschenrechte im Rahmen der Vereinten Nationen ist deshalb genau zu unterscheiden zwischen solchen, die im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen gegen Friedensbrecher oder Friedensbedrohungen stehen, und denjenigen, die im Rahmen der friedlichen internationalen Zusammenarbeit getroffen werden. Die letzteren können nur auf der Grundlage der strikten gegenseitigen Achtung der Souveränität und des Prinzips der Nichteinmischung beruhen, denn Ausgestaltung und Durchsetzung der einzelnen Menschenrechte ist grundsätzlich Sache der einzelnen Staaten. Das kann in einer Welt von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auch gar nicht anders sein schon deshalb nicht, weil es eben entsprechend der Gesellschaftsordnung prinzipielle Unterschiede im Inhalt und in der Gewährleistung der einzelnen Rechte gibt. Der bürgerliche Staat glaubt, seine Pflichten hinsichtlich der Gewährleistung der Menschenrechte getan zu haben, wenn er ermöglicht, zu ihrem Schutz ein bürgerliches Gericht in Anspruch zu nehmen, das jedermann offensteht, aber von der Masse der Bürger eher gefürchtet als angerufen wird. Demgegenüber beginnt für den sozialistischen Staat die Gewährleistung der Menschenrechte mit der Schaffung der materiellen Grundlagen für ihre tatsächliche Inanspruchnahme und führt bis hin zu gerichtlichen und anderen Kontrollverfahren. Die Verwirklichung der Menschenrechte im Sozialismus ist nicht zu trennen von der Mitwirkung der Bürger an der Gestaltung und Leitung der Gesellschaft. Die Garantie der Ausübung der Rechte umfaßt daher auch die Garantie der Mitwirkung der Bürger an der Entwicklung der Gesellschaft. Gerade der Aspekt der tatsächlichen Gewährleistung der Menschenrechte unterstreicht, wie eng die Menschenrechte im Sozialismus mit der Entfaltung der Souveränität des sozialistischen Staates verbunden sind. Alle Versuche, die staatliche Souveränität beiseite zu schieben oder sie unter Berufung auf die Menschenrechte zu unterlaufen, können nicht der Entwicklung der Menschenrechte dienen. Sie wirken sich auf die Förderung der Menschenrechte in dem gleichen Maße schädlich aus, wie sie den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern schaden. Ernsthafte Bemühungen zur internationalen Sicherung bestimmter Menschenrechte können daher in der heutigen Zeit nur auf dem durch die UNO-Charta vorgezeichneten Wege unternommen werden: durch die Organisierung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit zwischen den gleichberechtigten souveränen Staaten. Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen staatsfeindlichen Menschenhandels Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin vom 5. November 1973 101 a BS 68/73 I. 1. Der 19jährige Angeklagte Voß, Bürger der BRD, besuchte die Volksschule, bis zur 9. Klasse bei mäßigen Leistungen und Tendenzen zur Schulbummelei und brach eine im April 1970 als Tankwart begonnene Lehre nach einem Monat bereits ab. An gesellschaftlichen Fragen völlig desinteressiert, zog er ein zielloses Leben auf „Tramp“ bis zu Kontakten mit Pop-Gruppen und Rauschgiftgenuß vor. Im Oktober 1970 begann er bei der als Metallwarenfabrik in Lehre (BRD) getarnten Filiale der Menschenhändlerorganisation Herschel/ Haack/Irrgang als anzulernender Schweißer für 400 DM brutto zu arbeiten, ohne zunächst die tatsächlichen Aufgaben dieser Firma zu erkennen. Das änderte sich mit der durch die Organe der DDR erfolgten Festnahme des Zeugen Keilholz, der Mitarbeiter der Organisation und bei Haack beschäftigt war. In diesem Zusammenhang teilte Haack dem Angeklagten im Frühjahr 1971 mit, daß Keilholz Schleusungen von Bürgern der DDR im Auftrag der Organisation ausgeführt hatte. In diesem Zeitraum nahm der Angeklagte ohnehin wahr, daß in der Metallwarenfabrik Falirzeuge umgebaut werden und diese Firma offensichtlich eine wichtige Rolle bei der Ausschleusung von Personen spielt. Im Sommer 1971 wurde der Angeklagte vom Zeugen Mertens im Aufträge des Haack gefragt, ob er willens sei, sich am Umbau von Fahrzeugen zu Schleusungszwecken zu beteiligen. Durch seine bedenkenlose Zu- stimmung wurde der Angeklagte Mitglied dieser Menschenhändlerorganisation. Auf seine Forderung hin erhöhte sich später sein monatliches Einkommen auf ca. 620 DM netto. Im Rahmen seiner Zugehörigkeit und Tätigkeit für diese Organisation lernte der Angeklagte deren Struktur, Methoden, Zielstellung und die Verzweigtheit kennen. In bezug auf die Organisation Herschel/Haack/Trrgang ist im Ergebnis der Beweisaufnahme durch den Senat festzustellen, daß sie planmäßig die Abwerbung und Ausschleusung von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten in das westliche Ausland, besonders in die Bundesrepublik Deutschland, betreibt Gleichzeitig mit der dadurch bewirkten Schädigung der Deutschen Demokratischen Republik strebt sie einen hohen kriminellen Gelderwerb an. Ihre Hauptorganisatocren sind die in Berlin (West) wohnenden und von dort leitenden Hasso Herschel, Berlin-Wilmersdorf, Günter Irrgang, Berlin-Tempelhof, sowie der BRD-Bürger Rainer Haack, Lehre. Die Metallwarenfabrik des Rainer Haack ist eine hauptsächlich für Zwecke der Organisation eingerichtete Werkstatt zum Um- und Ausbau von Fahrzeugen mit versteckten Personencontainem sowie zum Bau anderer Personenverstecke. Der Einbau von Personenver- 68S;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 688 (NJ DDR 1973, S. 688) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 688 (NJ DDR 1973, S. 688)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sowohl im Rahmen der Expertise als auch bei der Paßkontrolle, bei der operativen - Beobachtung, bei der operativen Fahndung und bei der Vergleichs- und Verdichtungsarbeit.

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