Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 683

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 683 (NJ DDR 1973, S. 683); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 27. JAHRGANG 23/73 1. DEZEMBERHEFT S. 683-714 Prof. Dt. sc. BERNHARD GRAEFRATH, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte Zum 25. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Vor die Frage gestellt, wie der 25. Jahrestag der Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begangen werden soll, beschloß die XXVII. Vollversammlung der Vereinten Nationen, mit dem 10. Dezember 1973, dem 25. Jahrestag der Erklärung, das Jahrzehnt des Kampfes gegen Rassismus und Rassendiskriminierung zu beginnen (Resolutionen 2906 und 2919 [XXVII]). Diese Entscheidung knüpft deutlich an die Entstehungsgeschichte der Erklärung an und setzt zugleich die Akzente für den weiteren Kampf um ihre V erwirklichung. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Vollversammlung als ein humanistisches Bekenntnis angenommen, das die aus dem Kampf gegen Hitler-Deutschland hervorgegangenen Vereinten Nationen den faschistischen „Akten der Barbarei“ entgegenstellten, die wie es in der Präambel der Erklärung weiter heißt „das Gewissen der Menschheit tief verletzt“ hatten, verletzt insbesondere durch den mörderischen Krieg, die Versklavung ganzer Völker und den bestialischen Rassenterror. In deutlicher Entgegensetzung zur menschheitsfeindlichen Ideologie des deutschen Imperialismus und seiner Verbündeten verkündete die UNO-Vollversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte „als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal“. Die Erklärung wurde nicht als utopisches Wunschbild, sondern als eine gemeinsame Aufgabenstellung für die Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen verkündet Dabei war für jedermann offenbar, daß es sich hier um eine Aufgabenstellung handelt, deren Verwirklichung im Zusammenhang mit der Sicherung des Friedens und der Entfaltung der souveränen Gleichheit der Staaten von grundlegender Bedeutung ist. Gerade das hatte der Kampf gegen den deutschen Faschismus gelehrt, und in diesem Sinne waren der Schutz und die Förderung der Menschenrechte zu einer internationalen Aufgabe in der Charta der Vereinten Nationen geworden. Sowohl im Art. 1 als auch im Art. 55 der Charta wird unmißverständlich zum Ausdruck gebracht: Die Förderung der „allgemeinen Achtung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für jedermann, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion,“ geschieht, „um einen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der für friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und des Selbstbestim- mungsrechts der Völker begründete Beziehungen zwischen den Nationen nötig ist“. In der UNO-Charta wird somit von Anfang an eine eindeutige Beziehung zwischen der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, der souveränen Gleichheit der Staaten und der Erhaltung und Sicherung des Friedens hergestellt. Die Förderung und der Schutz der Menschenrechte werden als eines der wichtigsten Gebiete der gleichberechtigten friedlichen internationalen Zusammenarbeit der Staaten betrachtet, nicht aber der Kompetenz der Staaten entzogen. Die UNO-Charta und ebenso die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die allgemeinen und speziellen Menschenrechtskonventionen, die im Rahmen der Vereinten Nationen in den letzten 25 Jahren ausgearbeitet und angenommen wurden, versuchen nicht, die Gewährleistung der Menschenrechte aus dem Hoheitsbereich der Staaten auszu-gliedem und irgendeiner nichtexistenten außer- oder überstaatlichen Macht zu unterstellen. Sie gehen vielmehr davon aus, daß es sich hier um eine Aufgabe der jeweiligen Staaten handelt, und versuchen, die Zusammenarbeit der Staaten in diesem Bereich inhaltlich zu definieren und zu organisieren. Gerade hier liegt auch die vielschichtige Bedeutung, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Verlaufe ihrer 25jährigen Geschichte unbeschadet der Tatsache erlangt hat, daß sie nicht den Charakter eines die Staaten bindenden Vertrages hat und sich vielfach auf abstrakte Formeln beschränkt, die weiterer Konkretisierung und Differenzierung bedurften. Sie ist zum Vorbild für die Menschenrechtsbestimmungen in zahlreichen neuen Verfassungen geworden, hat einen unverkennbaren Einfluß auf viele zwei- und mehrseitige Verträge ausgeübt, die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte enthalten, und gehört heute zu den meistzitierten Resolutionen in den Vereinten Nationen. Sie wird häufig, besonders im Zusammenhang mit der Verurteilung des Kolonialismus und des Apartheidregimes, in einem Atem mit den Bestimmungen der Charta genannt. Die universelle Konzeption der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte Eine wichtige Voraussetzung dafür, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte weltweite Bedeutung erlangen konnte, liegt in ihrer universellen Konzeption. 683;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 683 (NJ DDR 1973, S. 683) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 683 (NJ DDR 1973, S. 683)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung bei Vorführungen weiter vervollkommnet werden. Die Absprachen und Informationsbeziehnngen, insbesondere zur Effektivierung einzuleitender SofortoaSnah-men und des für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich und der Weiterführung des Klärungsprozesses Wer ist wer? dienen. Inoffizielle Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens die zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens zur Verfügung gestellt wurde. Das dient der Übermittlung von Informationen zur Treffvereinbarung sowie der Veiterleitung von Sofortinformationen.

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