Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 681 (NJ DDR 1973, S. 681); den Fall nicht geschehen. Der Kläger hat unwiderlegt vorgetragen, daß er erst mit der Auszahlung der Jahresendprämie von dem Abzug der 175 M Kenntnis erhalten hat. Da die Festlegungen im Betriebskollektivvertrag des Verklagten über die Zahlung der Jahresendprämie den genannten gesetzlichen Bestimmungen widersprechen, konnten sie nicht Grundlage für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits sein. Unter Berücksichtigung der Umstände, die für die Arbeitspflichtverletzung maßgeblich waren, sowie der Tatsache, daß der Kläger seit Aufnahme seiner Tätigkeit bei dem Verklagten ständig im Drei-Schicht-System gearbeitet hat und außer am 28. Oktober 1972 keine Fehlschicht verfahren hat, ist es gerechtfertigt, daß der Betrieb von einer Minderung der Jahresendprämie absieht, zumal der Kläger auch seine Arbeitsaufgaben stets ordnungsgemäß erfüllt hat. Buchumschau G. A. Muraschin: Die Organe der Staatsanwaltschaft im Mechanismus des Sowjetstaates Verlag „Naukowa dumka“, Kiew 1972. 178 Seiten (in russischer Sprache) Muraschin untersucht einige wesentliche theoretische Fragen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht als oberster Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze und als einer selbständigen Art der sowjetischen staatlichen Tätigkeit Dieser Wesenszug der der Staatsanwaltschaft übertragenen Tätigkeit, der auch ihre Stellung bedingt, wurde trotz der Breite und Vielseitigkeit der rechtswissenschaftlichen Forschungen nicht immer genügend klar hervorgehoben. Von Anbeginn wendet sich der Autor dagegen, die Staatsanwaltschaft vereint mit den Gerichten oder Verwaltungsorganen zu betrachten. Vom Grundanliegen und in der Lösung der Hauptfragen ordnet sich die Arbeit in die Bestrebungen zur Vervollkommnung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht beim kommunistischen Aufbau in der UdSSR ein. Der Autor verbindet in geeigneter Weise theoretische und historische Aspekte mit der Beantwortung aktueller und perspektivischer Fragen. Im ersten Kapitel wird die oberste Aufsicht über die Gesetzlichkeit und das sie verwirklichende Organ, die Staatsanwaltschaft, als Teil des Wirkens des Mechanismus des Sowjetstaates behandelt. Der Autor zeigt den dialektischen Zusammenhang zwischen der Einheit der Staatsmacht und der Differenziertheit der Formen staatlicher Machtausübung. Er geht davon aus, daß den verschiedenen Formen staatlicher Tätigkeit verschiedene Arten von staatlichen Organen entsprechen. Die Staatsanwaltschaft nimmt als ein spezielles Organ zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen selbständigen Platz im Mechanismus des Sowjetstaates ein, weil sie die oberste Aufsicht über die Gesetzlichkeit ausübt. Das zweite Kapitel behandelt die konkreten Bedingungen, unter denen die KPdSU die Notwendigkeit erkannte, die Aufsicht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einem zentralen staatlichen Organ zu übertragen und dafür die sowjetische Staatsanwaltschaft als selbständiges Staatsorgan zu schaffen und zu entwickeln. Ihre oberste Aufsicht über die unbedingte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit konnte und sollte unter den Bedingungen der sich entfaltenden sozialistischen Staatlichkeit und Gesellschaft nicht mehr mit der Tätigkeit anderer Organe verbunden werden, z. B. der Justizabteilungen, der Sowjets, der Kontrollorgane und der Gerichte, denen sie ganz oder teilweise übertragen worden war. Muraschin bringt hierfür neue, interessante Fakten, die vor allem die Erkenntnis bekräftigen, daß die Verwirklichung der Leninschen Prinzipien der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht über die Gesetzlichkeit eine neue Qualität des sozialistischen Staatsaufbaus charakterisierte. Der Prozeß der Weiterentwicklung der Staatsanwaltschaft zu einem einheitlichen Organ der UdSSR erstreckte sich über die ganze Übergangsperiode und fand in der geltenden sowjetischen Verfassung einen Abschluß. Der Autor weist nach, daß beim Aufbau des Kommunismus die Aufsicht der Staatsanwaltschaft, ihre Leitung und Organisation und damit ihre Rolle im Staatsmechanismus eine Entwicklung auf höherer Stufe erfahren, die der wachsenden Rolle von Staat und Recht mit dem Fortschreiten der sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsentwicklung entspricht. Bei der Untersuchung des Prozesses der Herausbildung der Staatsanwaltschaft als Organ der Union kommt Muraschin zu der klaren Aussage, daß die Staatsanwaltschaft im Verlauf dieses Prozesses aus den ursprünglichen Bindungen an das Oberste Gericht der UdSSR und das Volkskommissariat für Justiz und damit an den Rat der Volkskommissare die zu Beginn ihres selbständigen Wirkens als Aufsichtsorgan noch bestanden gelöst, daß sie voll verselbständigt und nur dem Obersten Sowjet der UdSSR und seinem Präsidium unterstellt wurde. Hervorzuheben sind die Erwägungen des Autors zu den Prinzipien der Organisation und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft. Als allgemeine Prinzipien nennt er: die politische Führung durch die KPdSU, die breite Teilnahme der Massen an der Organisation und Tätigkeit der Organe des Sowjetstaates, den demokratischen Zentralismus, die Gleichberechtigung der Nationen, die sozialistische Gesetzlichkeit. Leider verzichtet Muraschin darauf, den demokratischen Zentralismus zu behandeln; dieses Grundprinzip der sozialistischen Staatlichkeit hätte eine spezielle Würdigung verdient. Gerade seine Untersuchung ist geeignet, das Wesen der zentralisierten Aufsicht und der Einheit der Gesetzlichkeit sowie ihre Bedeutung bei der weiteren Gestaltung der örtlichen Bedingungen und der entschiedenen Abwehr örtlicher Einflüsse zu verdeutlichen. Als spezielle Prinzipien der Organisation und Tätigkeit der Staatsanwaltschaft nennt Muraschin: die Einheit der Staatsanwaltschaft, die Zentralisierung des Systems ihrer Organe und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den örtlichen Machtorganen, den Verwaltungsorganen und den Organen der Rechtsprechung. Das Verständnis und die Anwendung der allgemeinen wie der speziellen Prinzipien vertiefen das Eindringen in das Wesen der Aufsichtstätigkeit und stellen eine theoretische Voraussetzung der richtigen Bestimmung der Entwicklungsrichtungen, der Hauptaufgaben, der Arbeitsmethoden, der rechtlichen Mittel sowie der Beziehungen der Staatsanwaltschaft im Staatsmechanismus und innerhalb der gesamten politischen Organisation der Gesellschaft dar. Das dritte Kapitel gibt einen Überblick über die gegenwärtige Rolle der Staatsanwaltschaft im Mechanismus des Sowjetstaates beim Aufbau der kommunistischen Gesellschaft. Als Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft bezeichnet Muraschin die Verwirklichung der obersten Aufsicht über die Gesetzlichkeit. Bemerkenswert ist sein Versuch, die Frage zu beantworten, ob die Staatsanwaltschaft der UdSSR auch andere Arten staatlicher Tätigkeit verwirkliche, als Aufsicht auszuüben. Er bejaht das hinsichtlich der Koordinierung ihrer Arbeit mit anderen Organen, der Tätigkeit des Untersuchungsappa- 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 681 (NJ DDR 1973, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 681 (NJ DDR 1973, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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