Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 653

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 653 (NJ DDR 1973, S. 653); (S. 68). Zu Recht betont Gulijew, daß bei der Beurteilung von bürgerlichen Ideologien eine differenzierte Betrachtungsweise notwendig ist. Gegenstand des dritten Kapitels ist eine gründliche Auseinandersetzung mit der Theorie der „pluralistischen Demokratie“, deren ganzer Sinn in dem Bestreben besteht, „die Staatsmacht der Klasse der Kapitalisten als kollektive Machtausübung der Mehrheit der gesellschaftlichen Organisationen sowohl der bürgerlichen als auch der Organisationen der Arbeiterklasse darzustellen“ (S. 85). Gulijew veranschaulicht die engen Verbindungen zwischen der Pluralismus-Konzeption und den Theorien vom „Volkskapitalismus“, von der „sozialen Integration“, von der „sozialen Stratifikation“ und vom „Wohlfahrtsstaat“. Von besonderem Interesse für die Mitarbeiter der Justizorgane dürfte Gulijews Nachweis sein, daß der Imperialismus bei der Ausübung seiner politischen Herrschaft direkte ungesetzliche Aktionen mit juristisch verbrämter Willkür verknüpft (S. 112 ff.). Zur Illustration führt der Autor verfassungswidrige Gesetzgebungsakte aus den wichtigsten imperialistischen Staaten an. In diesem Abschnitt (Die nicht an das Gesetz gebundene Macht) zeigt Gulijew auch, daß die Bourgeoisie mit der widerrechtlichen Tätigkeit der Organe ihres Staates nicht nur die Gesetzlichkeit untergräbt, sondern auch unaufhörlich eine wachsende Kriminalität hervorruft, die ein gesetzmäßiges Produkt jeder Ausbeuterordnung und ihrer Produktionsweise darstellt (S. 118). Theoretisch sehr interessant wenn auch nicht völlig unumstritten sind Gulijews Ansichten über die Funktionen des bürgerlichen Staates und ihre Klassifizierung, die er im vierten Kapitel (Die falschen Flitter der bürgerlichen Demokratie) vorträgt. Er hebt hervor, daß sich die Funktionen des bürgerlichen Staates sowohl unter politischem als auch unter historischem Aspekt verändern und daß in Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen die eine oder andere Funktion stärker in den Vordergrund rückt (S. 138). Insgesamt wird aus dem Buch sichtbar, daß sich der ideologische Kampf zwischen dem Sozialismus und dem Kapitalismus vor allem auf Fragen des Staates und der Demokratie zuspitzt und daß bürgerliche Ideologen verstärkt Angriffe gegen die marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie unternehmen. Um diesen Angriffen erfolgreich zu begegnen, müssen die objektiven Grundlagen der bürgerlichen Demokratie und ihrer Ideologien sowie der Unterschied zu den objektiven Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Demokratie theoretisch tiefgründig herausgearbeitet werden. Hierzu gibt die Arbeit Gulijews bedeutsame Hinweise und Anregungen. Marie-Luise Horlbeck, Forschungsstudentin an der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Die sowjetische Staatsanwaltschaft (Sammlung der wichtigsten Dokumente) Verlag „Juriditscheskaja literatura“, Moskau 1972. 408 Seiten (in russischer Sprache) Nach dem Sammelband mit Beschlüssen des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR von 1924 bis 1970 (vgl. NJ 1973 S. 126 f.) ist nunmehr aus Anlaß des 50. Jahrestages der Gründung der sowjetischen Staatsanwaltschaft eine Dokumentensammlung zur Arbeit der Staatsanwaltschaft der UdSSR erschienen, die eine wertvolle Ergänzung zu dem Buch „Auf der Wacht für die sowjetischen Gesetze“ (vgl. NJ 1972 S. 755 f.) darstellt. Die unter der Redaktion von M. P. Maljarow, Erster Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, herausgegebene und von einem Kollektiv (G. N. Alexan-drow, W. J. Nikulina, D. M. Nowitschin, J. N. Schirja-jew) zusammengestellte Dokumentation gibt einen Überblick über die politischen und rechtlichen Grundlagen sowie über die Entwicklung der staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeit in der sowjetischen sozialistischen Gesellschaft. Sie vereinigt chronologisch geordnet politische Dokumente, Normativakte und Leitungsent-scheidungen des Generalstaatsanwalts der UdSSR von 1917 bis 1971 und erschließt uns damit grundlegende Beschlüsse und Hinweise der Kommunistischen Partei und der Sowjetregierung zur sozialistischen Gesetzlichkeit von den Anfängen des Sowjetstaates bis zum XXIV. Parteitag der KPdSU. Der Band befriedigt sowohl historische Ansprüche als auch das Bedürfnis nach gründlicher Information über die gegenwärtige Situation. Gerade die aktuellen Dokumente, die die neueren Erfahrungen der UdSSR im Kampf für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit beim kommunistischen Aufbau und die Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Aufsicht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit unter diesen Bedingungen widerspiegeln, bieten wertvolles, außerordentlich interessantes Material. Der erste Teil der Sammlung enthält jene Dekrete und Beschlüsse der Sowjetmacht, die den Weg von der Zerschlagung des bürgerlich-zaristischen Gerichtssystems nach dem Sieg der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution bis zur Schaffung der sowjetischen Staatsanwaltschaft im Mai 1922 charakterisieren, so z. B. die drei Dekrete über das Gericht vom 24. November 1917, 7. März 1918 und 20. Juli 1918. Diese Dokumente spiegeln den Kampf um die Verteidigung der revolutionären Gesetzlichkeit in der Zeit wider, bevor die Staatsanwaltschaft nach Lenins Hinweisen (Brief an das Politbüro vom 20. Mai 1922 „Über .doppelte1 Unterordnung und Gesetzlichkeit“) gegründet und die Aufsichtsfunktion zentralisiert wurde. Schon aus diesem Teil wird erkennbar, mit welcher Konsequenz die Kommunistische Partei den Kampf um die Entwicklung der sozialistischen Gesetzlichkeit führte und sich um ihre strikte Einhaltung sorgte. Die den Ordnungen über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht der RSFSR sowie der Belorussischen, der Ukrainischen und der Aserbaidshanischen SSR von 1922 folgenden Gesetze verdeutlichen den Prozeß der Entwicklung der sowjetischen Staatsanwaltschaft zu einem einheitlichen zentralen Staatsorgan, dem die oberste Aufsicht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit obliegt. Die Entwicklung der sowjetischen Staatsanwaltschaft nach der Gründung der UdSSR, beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft, wird ebenfalls eindrucksvoll belegt. Das normative Material zeigt, daß sich mit fortschreitender Festigung des Sowjetstaates auch die Staatsanwaltschaft festigte und ihre Leitung vervollkommnet, ihre Kompetenzen präzisiert und entwickelt wurden. Der gesetzgeberische Ausbau der staatsanwaltschaft-lichen Aufsichtsfunktionen erfolgte insbesondere in den Grundlagen des Gerichtsaufbaus der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 29. Oktober 1924, den Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 31. Oktober 1924, mit der Ordnung über die Militärtribunale und die Militärstaatsanwaltschaft vom 20. August 1926 und der Ordnung über den Gerichtsaufbau der RSFSR vom 19. November 1926. Prinzipielle Bedeutung für die Entwicklung der allgemeinen Aufsicht hatten auch die Weisung des Staatsanwalts der UdSSR vom 11. Mai 1935 „Uber die Verstärkung der Aufsicht über die revolutionäre Gesetzlichkeit“ und das Zirkular des Staatsanwalts der UdSSR vom 3. Juni 1936, in dem eine verstärkte Aufsicht über die Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung der Beschwerden der Werktätigen gefordert wurde. Im letzten Teil der Sammlung sind die geltenden Normativakte über die sowjetische Staatsanwaltschaft und dazu erlassene wichtige Leitungsdokumente des Generalstaatsanwalts der UdSSR zusammengestellt. Das grundlegende Dokument ist die vom Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 24. Mai 1955 erlassene Ordnung über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht in der UdSSR. Die Ordnung präzisiert, daß die Staatsanwälte ihre Aufsicht verwirklichen durch die Aufsicht über die strikte Einhaltung der Gesetze durch Einrichtungen, Organisationen, Amtspersonen und Bürger; 653;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 653 (NJ DDR 1973, S. 653) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 653 (NJ DDR 1973, S. 653)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Das sind eng und exakt begrenzte gesetzliche Festlegungen; das Nichtvorliegen des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der ringen. Die Mehrheit hat dieses große Vertrauen durch ihr gesamtes Verhalten und ihre Taten auch immer wieder aufs Neue gerechtfertigt.

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