Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 65

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 65 (NJ DDR 1973, S. 65); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 27. JAHRGANG 3/73 1. FEBRUARHEFT S. 65-96 Dr. sc. HELMUT ANDERS, Dozent am Franz-Mehring-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig Dr. KURT GÖRNER und Dr. HILTRUD KAMIN, miss. Mitarbeiter am Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Der Kampf der Arbeiterklasse um die Demokratisierung der Justiz Aus der Geschichte der Rechtspflege der DDR Eine entscheidende Voraussetzung für den sozialistischen Klassenstandpunkt ist das Erkennen der Gesetzmäßigkeiten in der gesellschaftlichen Entwicklung. Das schließt mit Notwendigkeit historische Rückschau ein. Die Kenntnis der Entwicklung neuer, demokratischer Rechtspflegeorgane im Zusammenhang mit der Herausbildung der Deutschen Demokratischen Republik ermöglicht es, die Aussagen über die historische Mission der Arbeiterklasse, die führende Rolle ihrer marxistisch-leninistischen Partei, über die Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus und die Veränderung des internationalen Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus als historische Erfahrung konkret und beweiskräftig zu erfassen und damit auch für die gegenwärtige und künftige Arbeit anwendungsbereiter zu machen ./l/ Die Entwicklung der Rechtspflege nach der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus zeigt deutlich, wie sich die deutsche Arbeiterklasse im Kampf um die Staatsmacht zugleich auch ihre Justizorgane schuf und sie in diesem Kampf um die Macht einsetzte. Die Partei der Arbeiterklasse ging in revolutionärer Weise, in Anwendung der marxistisch-leninistischen Staatslehre an die „Justizreform“ heran, wobei sie die Zusammenarbeit mit allen progressiven antifaschistischen Kräften anstrebte und verwirklichte. Von hervorragender Bedeutung für den Aufbau einer demokratischen und sozialistischen Rechtspflege war die tatkräftige Unterstützung durch die sowjetischen Klassengenossen. Die Organe der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) hatten entscheidenden Anteil an der konsequenten Entnazifizierung der Justiz, und sie förderten feinfühlig und aufmerksam die Herausbildung demokratischer Rechtspflegeorgane. Auch auf diesem Teilgebiet unserer Entwicklung haben wir dem Sowjetvolk für die selbstlose internationalistische Hilfe zu danken, die es der deutschen Arbeiterbewegung jederzeit erwiesen hat und ständig erweist./2/ Im folgenden soll die Herausbildung der Rechtspflege der DDR in einigen ihrer Grundzüge behandelt werden: die neuen Kader der Justiz, die Schaffung demokrati- 111 Vgl. Bartel / Schmidt, „Neue Probleme der Geschichtswissenschaft in der DDR“, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1972, Heft 7, S. 800 ff. Insoweit soll mit den folgenden Darlegungen der Beitrag von Benjamin / Becker / Gömer, „Erforschung der Geschichte der Rechtspflege eine aktuelle Aufgabe“, NJ 1969 S. 559 ff., konkretisiert werden. 121 Vgl. Honecker, „Die Sowjetunion gab der Welt ein neues Gepräge-“, ND vom 30. Dezember 1972, S. 3. scher Rechtsgrundlagen und der hierbei von der Rechtsprechung selbst zu leistende Beitrag zur Herausbildung demokratischer Rechtsprinzipien, die auf die Verwirklichung einer neuen, den Zielen der Arbeiterklasse dienenden demokratischen Gesetzlichkeit gerichtet waren. Entfernung der Nazijuristen und Soforteinsatz von Werktätigen als Richter und Staatsanwälte Als nach dem 8. Mai 1945 der faschistisch-imperialistische Staatsapparat endgültig zu zerschlagen und eine demokratische Staatsmacht und ihre Verwaltung aufzubauen waren, galt dies gleichermaßen für die Justiz. Nicht weniger und oft noch stärker als andere Teile des alten Staatsapparates waren Richter und Staatsanwälte Bestandteil des faschistischen Terrorsystems geworden./3/ 80 Prozent der Richter und Staatsanwälte gehörten im Jahre 1939 der Nazipartei und ihren Gliederungen an. Alle diejenigen, die sich mit dem Faschismus und seinem Justizterror weitgehend identifiziert hatten, durften in einem neuen, demokratischen Staat nicht mehr Recht sprechen. Diese Juristen waren mit einer demokratischen Neugestaltung der Rechtspflege unvereinbar. Deshalb war die Entfernung aller aus der Zeit des Faschismus belasteten Richter und Staatsanwälte die erste Aufgabe demokratischer Neuordnung der Justiz. In Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen und als Ausdruck des proletarischen Internationalismus setzte sich die SMAD dafür ein, daß von Anbeginn an zuverlässige demokratische Kräfte in die Rechtspflege kamen, auch wenn ihnen zunächst juristisches Fachwissen fehlte. Solche Kräfte waren vor allem in der Arbeiterklasse zu finden. Entsprechend der Wertschätzung, die Lenin beim Aufbau des sozialistischen Staates in der UdSSR dem Gerichtswesen und der Staatsanwaltschaft entgegengebracht hatte, ließen die Vertreter der sowjetischen Militärverwaltung bis hin zu den örtlichen Kommandanten der Errichtung und der Tätigkeit von Justizorganen große Aufmerksamkeit und Unterstützung zuteil werden. Die ersten neuen Justizorgane entstanden in vielfältigen Formen: als Gemeinde- und Stadtgerichte, bei denen Arbeiter und andere Antifaschisten Richter 131 Vgl. Fall 3 - Das Urteil Im Juristenprozeß, Berlin 1969, S. 137: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen“. 65;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 65 (NJ DDR 1973, S. 65) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 65 (NJ DDR 1973, S. 65)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, in irgend einer Art beeinträchtigt wird. Durch den Leiter der Untersuchunqshaftan stalt sind deshalb alle Maßnahmen zur Sicherung der Angeklagten oder Zeugen und ihrer Rechte in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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