Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 642

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 642 (NJ DDR 1973, S. 642); Aus anderen sozialistischen Ländern N. BESRJADIN, Staatsanwalt des Gebiets Woronesh (UdSSR) Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung in der Sowjetunion Gemeinsam mit anderen staatlichen Organen unternehmen die Staatsanwälte große Anstrengungen, um die Rechtspropaganda zu aktivieren und um die Effektivität der Rechtserziehung zu erhöhen. Eine wichtige Bedingung für eine höhere Wirksamkeit der Rechtspropaganda ist eine gut funktionierende analytische Arbeit. Die Analyse der statistischen Angaben über Struktur und Dynamik der Kriminalität in Orten, Betrieben und Kolchosen sowie die Auswertung von Materialien über andere Rechtsverletzungen (kleines Rowdytum, Arbeitsbummelei u. ä.) und von Unterlagen über die Persönlichkeit der Rechtsverletzer ermöglichen es, die inhaltlichen und territorialen Schwerpunkte für Maßnahmen zur Rechtserziehung der Werktätigen richtig zu bestimmen. Bei der analytischen Arbeit nutzen wir die in jeder Rayonstaatsanwaltschaft geschaffene Kartei der Rechtsverletzer, Materialien aus Überprüfungen im Rahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht, Eingaben der Bürger, Angaben aus Straf- und Zivilverfahren u. a. m. Ein wirksames Mittel, um die Öffentlichkeit zum Kampf gegen Rechtsverletzungen zu mobilisieren, sind Konferenzen, Zusammenkünfte und Arbeiterveranstaltungen. Dort sprechen Staatsanwälte zum Thema „Das Gesetz lebt und ist wirksam, wenn es verwirklicht wird.“ Auf vielen Versammlungen von Kollektiven der Werktätigen wurden konkrete Vorschläge unterbreitet, die darauf gerichtet waren, solche negativen Erscheinungen zu beseitigen, die der Verhütung von Rechtsverletzungen im Wege stehen. Es wurden Verpflichtungen im Kampf um den Ehrentitel „Dorf (Betrieb, Kolchos) der hohen - Kultur und mustergültigen öffentlichen Ordnung“ übernommen. Die Staatsanwälte haben danach überprüft, wie die Funktionäre der örtlichen Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen die ihnen durch Gesetz auferlegten Pflichten zur Festigung der Rechtsordnung und der sozialistischen Disziplin erfüllen. Entsprechend den Informationen und Vorlagen der Staatsanwälte wurden diese Fragen dann in den Partei- und Staatsorganen der Rayons, in Sitzungen der Dorfsowjets der Deputierten der Werktätigen, der Partei- und Gewerkschaftskomitees der Betriebe und auf Arbeiterversammlungen erörtert. Rechtsverletzer und Funktionäre, die nicht konsequent gegen diese Rechtsverletzer vorgegangen waren, mußten vor den Deputierten und vor ihren Arbeitskollektiven Rede und Antwort stehen. Positive Resultate bei der Festigung der Gesetzlichkeit erbrachten auch Überprüfungen der Staatsanwälte im Rahmen der allgemeinen Aufsicht. In 16 Betrieben Wo-roneshs überprüfen die Staatsanwälte regelmäßig, wie die Rechtsvorschriften über die Festigung der Arbeitsdisziplin und über die Erfüllung der den Funktionären übertragenen Rechtspflichten durchgesetzt werden. Die Materialien der Überprüfung werden dann in Sitzungen der Partei- und Gewerkschaftskomitees erörtert. Die Staatsanwälte berichten ferner in ständigen Produktionsberatungen und vor Kollektiven der Werktätigen über die Ergebnisse der Gesetzlichkeitsaufsicht. Viele Vorschläge haben ihre Widerspiegelung in den Plänen für die soziale Entwicklung der Kollektive, in den Prämierungsbestimmungen, in amtlichen Instruktionen und anderen Dokumenten gefunden. In vielen Betrieben wurden die Arbeitsorganisation verbessert und die Arbeitsdisziplin gefestigt. Gleichzeitig wurden Erscheinungen der Arbeitsbummelei und des Alkoholmißbrauchs sowie Verletzungen der öffentlichen Ordnung und Straftaten wesentlich zurückgedrängt. Die größte Wirkung wird in der Regel dann erzielt, wenn die Staatsanwälte nicht bloß das Material aus ihren Überprüfungen auswerten, sondern sich auch dafür interessieren, welche Maßnahmen im Betrieb oder Kolchos zur Verhinderung von Rechtsverletzungen beschlossen wurden und wie diese Maßnahmen verwirklicht werden. Großen Anteil haben die Staatsanwälte auch an der Organisierung der Rechtspropaganda, insbesondere an der juristischen Schulung der Funktionäre von Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen, die verpflichtet sind, die richtige Anwendung des Rechts zu gewährleisten und Gesetzesverletzungen vorzubeugen. In Kursen für leitende Mitarbeiter beim Gebietskomitee der KPdSU, in den Schulen des Partei-, Staats- und Wirtschaftsaktivs bei den Rayonkomitees der KPdSU und den Rayonexekutivkomitees, den Universitäten für Marxismus-Leninismus, in Schulungen der Gewerkschaften, Verwaltungen und Einrichtungen führen Staatsanwälte und Richter Seminare über Fragen des Sowjetrechts durch. Die meisten Rayonstaatsanwälte sind zugleich Rektoren der Volksuniversitäten oder Dekane der Fakultäten für Rechtskenntnisse dieser Universitäten. Soziologische Untersuchungen von Staatsanwälten und Wissenschaftlern der Universität Woronesh ergaben, daß viele Leitungskader der mittleren Ebene (Meister, Abteilungsleiter, Bauleiter, Funktionäre von Kolchosen, Sowchosen, Einrichtungen des Kultur-, Bildungs- und Gesundheitswesens) das sowjetische Recht nicht genügend kennen und daher manchmal nicht in der Lage sind, es in der Praxis richtig anzuwenden. Deshalb wurde in den Jahren 1971/72 die rechtliche Schulung dieser Leitungskader in ständigen Seminaren zum Studium der Sowjetgesetze, in den Fakultäten für ökonomische und Rechtskenntnisse und in den Qualifizierungslehrgängen der Meisterschulen organisiert. Verstärkt wurde vor allem die Rechtspropaganda, die auf den Kampf gegen Veruntreuung, Diebstahl, Inventurfehlbeträge und Mißwirtschaft orientiert. So sprach z. B. der Staatsanwalt eines Rayons bei allen Rechenschaftslegungen in den Kolchosen über den Schutz des sozialistischen Eigentums. Andere Staatsanwälte behandelten in Leitungssitzungen und Mitgliederversammlungen der Konsumgenossenschaften Fragen des Kampfes gegen Diebstahl und Unterschlagung. Eine besondere Aktivität entfalten die Staatsanwälte bei der Rechtserziehung der Jugend. Ihre Veröffentlichungen in der Presse und ihr Auftreten im Rundfunk und Fernsehen tragen dazu bei, die jungen Bürger im Geiste der Achtung vor dem Gesetz und vor den Regeln des sozialistischen Zusammenlebens zu erziehen. In den meisten Rayons wurde eine systematische Rechtspropaganda für Jugendliche in den Lehreinrichtungen, Betrieben, Kolchosen, Klubs, Internaten und Hausverwaltungen organisiert. Umfangreich und vielgestaltig ist die erzieherische Arbeit mit kriminell ge- 642;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 642 (NJ DDR 1973, S. 642) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 642 (NJ DDR 1973, S. 642)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter per- sönlich bzw, den Offizier für Sonderaufgaben realisiert. Der Einsatz der inoffiziellen Kräfte erfolgt vorwiegend zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der Diensteinheit, zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage von grundlegender Bedeutung wie unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der derartige Handlungen Zustandekommen. Diese Problemstellung kann nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen oder gesellschaftlichen Höhepunkten sowie zu weiteren subversiven Mißbrauchshandlungen geeignet sind. Der Tatbestand der landesverräterischen Anententätickeit ist ein wirksames Instrument zur relativ zeitigen Vorbeugung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners und feindlich-negativer Kräfte in der feindliche sowie andere kriminelle und negative Elemente zu sammeln, organisatorisch zusammenzuschließen, sie für die Verwirklichung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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