Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 634

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 634 (NJ DDR 1973, S. 634); Auswirkungen des Beitritts zum WÜA auf die Weiterentwicklung des sozialistischen Urheberrechts Der Beitritt der UdSSR zum WUA ist nicht zuletzt auch deshalb außerordentlich zu begrüßen, weil er weitere Möglichkeiten für die Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten in Theorie und Praxis des sozialistischen Urheberrechts eröffnet Das Gewicht der sozialistischen Staaten auf dem Gebiet des internationalen Urheberrechts ist damit bedeutend verstärkt worden. Es ist eine Fülle von Fragen der Rechtsanwendung und -fortbil-dung im Bereich des internationalen Urheberrechts entstanden, die bei dem Vergleich von Urheberrechtsgesetzen von Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung zwangsläufig auftreten. Gemeinsame Aufgaben und Probleme des sozialistischen Urheberrechts zeichnen sich sowohl für die Forschungsarbeit als auch für die Lehrtätigkeit und die Ausbildung des Nachwuchses in Wissenschaft und Praxis ab. Hierfür bieten sich über die Verstärkung der allgemeinen rechtsvergleichenden Arbeit hinaus als Themen u a an: der Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes in der sozialistischen Gesellschaft; das Verhältnis von Urheber und sozialistischer Gesellschaft in der konkreten Ausgestaltung der vermögensrechtlichen und der nichtvermögensrechtlichen Befugnisse des Urhebers; der Charakter der freien Werknutzung im Urheberrecht sozialistischer Staaten einschließlich der neuen Rechtsfragen, die die ständige Weiterentwicklung der modernen Reprodüktions- und Sendetechnik aufwirft; urheberrechtliche Fragen der Verstärkung der ökonomischen und kulturellen Zusammenarbeit der Mitglieder der sozialistischen Staatengemeinschaft, darunter Fragen des urheberrechtlichen Lizenzvertrags sowie des Verhältnisses des Urheberrechts zum Arbeitsrecht, zum Leistungsschutzrecht und zum Geschmacksmusterrecht ; gemeinsame Probleme der Teilnahme sozialistischer Staaten an der Weiterentwicklung des internationalen Urheberrechts im Rahmen der RBÜ und des WUA; Austausch von Erfahrungen in der Aus- und Weiterbildung und in der rechtspropagandistischen Arbeit auf dem Gebiet des Urheberrechts. Urheberrechtliche Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR Die Sowjetunion ist der ursprünglichen Fassung des WUA, der sog Genfer Fassung/23/ beigetreten; dieser Beitritt ist am 27. Mai 1973 wirksam geworden. Nachdem die DDR, die Mitglied der RBÜ ist, am 5. Juli 1973 ihrerseits den Beitritt zum WUA, und zwar ebenfalls zur Genfer Fassung erklärt hat/24/ und dieser Beitritt am 5. Oktober 1973 wirksam geworden ist, sind von diesem Zeitpunkt an Werke sowjetischer Urheber in der DDR und umgekehrt Werke von Urhebern der DDR in der Sowjetunion urheberrechtlich geschützt, und zwar jeweils bis 25 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Sowohl der Beitritt der UdSSR als auch der Beitritt der DDR hat keine rückwirkende Kraft. Der auf der Basis des WUA zu gewährende Urheberrechtsschutz betrifft also hinsichtlich der DDR in ihrem Verhältnis zu den bereits vorhandenen Mitgliedstaaten nur Werke, die nach dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR geschaffen worden sind./25/ Diese den zeitlichen Beginn des internationalen Urheberrechtsschutzes betreffende Rechtswirkung ergibt sich aus Art VII WUA, wonach dieses Abkommen keine Anwendung findet „auf Werke oder auf Rechte an Werken, die beim Inkrafttreten des Abkommens in dem vertragschließenden Staat in dem der Schutz beansprucht wird, endgültig den Schutz verloren haben oder niemals geschützt waren“. Zu dieser letzteren Kategorie der niemals geschützt gewesenen Werke gehören nicht etwa diejenigen Leistungen, denen nach den Bestimmungen des Staates, in dem der Schutz in Anspruch genommen werden soll, mangels der vom Gesetz geforderten materiellrechtlichen Voraussetzungen die Schutzfähigkeit versagt wird/26/, sondern hierbei ist an diejenigen Werke auslähdischer Staatsangehöriger gedacht, für die nur wegen Fehlens entsprechender internationaler Vereinbarungen und wegen der territorialen Beschränkung des nationalen Urheberrechts kein rechtlicher Schutz bestanden hat ,/23/ Das WUA 1st im Jahre 1971 auf einer Diplomatischen Konferenz in Paris zum ersten Mal revidiert worden. Die revidierte Fassung enthält als weitere Mindesitrechte das VerviaL-faltigungsrecht, das Senderecht und das Aufführungsrecht des Urhebers. /24/ Vgl. ND vom 6. Juli 1973, S. 7. Vgl. dazu Münzer, „UdSSR und DDR im Weiturheberrechtsabkommen“, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 1973, Heft 34, S. 637 ff. /25/ Entsprechendes gut für das Verhältnis der Sowjetunion vom Datum des Inkrafttretens ihres Beitritts an zu den Staaten, die zu diesem Zeitpunkt schon Mitglied des WUA waren. /26/ Hier wäre ohnehin schon nach dem Grundsatz der Inländerbehandlung die Schutzverpflichtung ausgeschlossen. Oberrichter Dr. FRITZ MÜHLBERGER, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung Das Strafverfahren der DDR ist auf das Ziel gerichtet, die Wahrheit festzustellen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zu verwirklichen sowie das Verfahren in allen seinen Stadien zügig, konzentriert und mit hoher Wirksamkeit durchzuführen. Dabei mißt die sozialistische Rechtsordnung dem Recht auf Verteidigung als festem Bestandteil der Garantien für die Wahrung der Rechte der Bürger große Bedeutung bei. Dieses verfassungsmäßig garantierte, in Art. 4 StGB und in §§ 3, 15, 16, 61 ff. und 72 StPO geregelte Recht hat seine reale Grundlage in den gesellschaftlichen Verhältnissen der DDR. Es ist keine bloße Formsache, sondern Ausdruck der gesellschaftlichen Notwendigkeit, die sozialistische Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zu verwirklichen. Die bei der Realisierung des Rechts auf Verteidigung in der Praxis auftretenden vielfältigen und mitunter komplizierten Probleme waren in der Vergangenheit des öfteren Gegenstand von Veröffentlichungen. Dabei wurde mitunter das Recht auf Verteidigung an sich und einseitig interpretiert, ohne genügend zu beachten, daß die Wahrnehmung auch dieses Rechts und seine Gewährleistung durch die Strafverfolgungsorgane in Einklang mit anderen Grundsätzen des sozialistischen Strafverfahrens geschehen muß und darin seine Grenzen findet. Das gilt vor allem für die Behandlung der Probleme der sog. nicht notwendigen Verteidigung, d. h. der Fälle, in denen dem Beschuldigten bzw. Angeklagten nach §§ 63 Abs. 1 und 2 bzw. 72 Abs. 2 StPO kein Verteidiger zu bestellen ist, er aber zur Wahrnehmung seiner Interessen einen Rechtsanwalt gewählt und mit seiner Verteidigung beauftragt hat. Das Kollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts hat sich unlängst erneut mit diesen Problemen beschäf- 634;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 634 (NJ DDR 1973, S. 634) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 634 (NJ DDR 1973, S. 634)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. - Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volksjjolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter den Aspekt ihrer für die vorbeugende Tätigkeit entscheidenden, orientierenden Rolle.

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