Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 629

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 629 (NJ DDR 1973, S. 629); Auszeichnungen ln Würdigung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Henni Schütt, ehern. Richter am Kreisgericht Leipzig (West), mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze wurden geehrt: Prof. Dr. Michael Benjamin, Direktor der Sektion Staatsrecht und staatliche Leitung an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Heinz Blocker, Richter am Obersten Gericht der DDR, Hans Breitbarth, Stellvertreter des Ministers der Justiz der DDR, Prof. Dr. Gert Egler, 1. Stellvertreter des Rektors der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Dr. Heinz Hugot, Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin, Hellmut Simon, Direktor des Kreisgerichts Dresden (Süd), Rosemarie Trautzsch, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig, Erich Wirth, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz der DDR. Für langjährige hervorragende Leistungen bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege erhielten Franz Genrich, Obernichter am Stadtgericht von Groß-Berlin, Jacob Grass, Direktor des Bezirksgerichts Gera, Kurt Kluth, ehern. Staatsanwalt des Bezirks Dresden, Otto Ludwig, Direktor des Kreisgerichts Riesa, Olga Peschei, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Dresden (Land), Prof. Dr. Joachim Renneberg, Stellvertreter des Direktors der Sektion III an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Georg Schoenberner, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Magdeburg, die Medaille für Verdienste in der Rechtspflege in Gold. und Modernisierung ihrer Wohnungen verwirklichen zu helfen./!. 4/ Es versteht sich, daß diese Aufgaben im Bereich der volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnraumsub-stanz der Volkswirtschaftsplanung unterliegen und in zunehmendem Maße durch komplexe Instandhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen gelöst werden. Das schließt natürlich im Einzelfall nicht aus, daß auch die VEBs Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. die VEBs Gebäudewirtschaft und die Vorstände der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften mit ihren Mietern bzw. Mitgliedern bei gleichzeitiger Klärung der Zahlungspflichten Modernisierungsvorhaben in den Wohnungen durchführen. Audi im Bereich der privaten Wohnraumsubstanz geht es im Rahmen der Möglichkeiten um die Verwirklichung sozialistischer Wohnverhältnisse. Folglich steht dem Mieter das Recht zu, seine Wohnung mit eigenen Leistungen und Mitteln, also auf eigene Kosten, zu modernisieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, über Inhalt und Umfang der Modernisierung Klarheit zu schaffen. Im Hinblick auf die Annäherung an moderne Wohnverhältnisse verstehen wir darunter solche Veränderungen an der Wohnung und ihren Einrichtungen, mit denen eine Erhöhung des Ausstattungsgrades erreicht werden soll und die im Regelfall sanitäre Anlagen, die Warmwasserversorgung, die Heizung und auch die Tageslichtquellen, also die Fenster und deren Isolierfunktion, betreffen. Der Vermieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter immer dann auf dessen Kosten zu gestatten, wenn diese Maßnahmen im Rahmen eines gesellschaftlich anzuerkennenden Bedürfnisses liegen, der Vermieter bzw. andere Mieter dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden und alle baupolizeilichen Anforderungen erfüllt sind./15/ Die Modemisierungsbemühungen nehmen in allen Städten und Gemeinden zu. Wir müssen uns also darauf mit der Planung und Bilanzierung der materiellen und der finanziellen Moden-nisierungsmittel noch stärker einstellen. Dazu sind alle örtlichen Reserven zu nutzen und zu koordinieren, denn die materielle und finanzielle Absicherung des Um- oder Ausbaus bzw. der Modernisierung ist das entscheidende Problem der Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche der Werktätigen. Die örtlichen Organe der Staatsmacht sind befugt, zum Um- oder Ausbau bzw. zur Modernisierung von Wohn-raum Auflagen an die Eigentümer und Rechtsträger zu erteilen. Davon ausgehend, sollten wir ganz besonders der Erhaltung und Verbesserung sowie der Modernisierung der genossenschaftlichen Wohnraumsubstanz auf dem Lande größere Beachtung schenken. Die KWV muß auf böswillige Mietschuldner und auf schuldhafte Schadenszufügungen an der volkseigenen Wohnraumsubstanz noch schneller reagieren und in den erforderlichen Fällen beim Kreisgericht Zahlungsbefehle beantragen. Andererseits besteht eine Aufgabe der KWV darin, stärker die Kraft der Hausgemeinschaften und ihrer Leitungen zur allseitigen Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Mieter zu mobilisieren und so das sozialistische Zusammenleben der Werktätigen zu fördern. Die Zusammenarbeit der örtlichen Organe, der KWVs und AWGs mit den Kreisgerichten zur Verwirklichung der sozialistischen Wohnungspolitik hat sich bisher gut entwickelt. Sie ist kontinuierlich zur einheitlichen Klä- tu] Vgl. dazu Mühlmann, „Mietrechtliche Probleme der Modernisierung von Wohnraum“, NJ 1972 S. 699 fl.; Nissel/Reinwarth, „Rechtsprobleme zum Um- und Ausbau von Wohnungen durch volkseigene Betriebe“, Staat und Recht 1973, Heft 9, S. 1481 ff. /15/ So BG Schwerin, Urteil vom 2. Februar 1972 BCB 40/71 -(NJ 1972 S. 244). rung der Probleme unter Federführung der örtlichen Organe fortzusetzen. * Es war in diesem Rahmen nicht möglich, auch auf die Einhaltung des Arbeitsrechts, auf die Durchsetzung der Preisdisziplin und die Anwendung der Ortssatzungen bzw. Stadtordnungen, auf die Durchsetzung des Agrarrechts, insbesondere zum Schutz und zur rationellen Nutzung des Bodens, die Einhaltung LPG-rechtlicher Bestimmungen und einige andere Fragen einzugehen. Die Volksvertretungen und ihre Organe in den Kreisen und besonders in den Städten müssen der Entwicklung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen größte Aufmerksamkeit schenken. Die Volksvertreterkonferenz des Bezirkstags sollte deshalb zum Anlaß genommen werden, um den Stand der Entwicklung in den Kreisen und Städten einzuschätzen und abrechenbare, konkrete Maßnahmen für die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu beschließen. 629;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 629 (NJ DDR 1973, S. 629) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 629 (NJ DDR 1973, S. 629)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der verankerten Rechte und Pflichten durch die Bürger unseres Landes und ihrer darauf beruhenden Bereitschaft, an der Erfüllung wichtiger Aufgaben zur Sicherung der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Sicherheit entscheidendes Objekt, Bereich, Territorium oder Personenkreis, in dem durch die Konzentration operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Der Umlauf von Gefangenenakten innerhalb Abteilung ist im Sekretariat des Leiters nachzuweisen. Die Herausgabe von Gefangenenakten außerhalb der Abteilung ist nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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