Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 625

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 625 (NJ DDR 1973, S. 625); tätigen sind unduldsamer gegenüber Rechtsverletzungen und Verstößen gegen Disziplin und Ordnung geworden. Jedoch gibt es bei einer Reihe von Werktätigen und auch bei einigen Leitern noch Unklarheiten über die Rolle des sozialistischen Rechts. Das äußert sich nicht selten in Verletzungen der Rechtsvorschriften zum Schutz des sozialistischen Eigentums sowie zur Gewährleistung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, in Verstößen gegen die Verkehrssicherheitsbestimmungen und andere Sorgfaltspflichten, was oft zu großen Schäden für unsere Gesellschaft führt. Schließlich gibt es immer noch eine Anzahl von Bürgern, deren Verhalten durch überlebte Denk- und Lebensgewohnheiten geprägt ist und die Straftaten von unterschiedlicher Schwere begehen. Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität Die Kriminalstatistik zeigt, daß es uns noch nicht immer und überall gelingt, bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft effektiv genug zu nutzen. Bekämpfung des Rowdytums und der Asozialität Im Bereich der Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung bedürfen Rowdytum und asoziales Verhalten besonderer Beachtung. Rowdystraftaten, mit denen sich die Täter bewußt und demonstrativ gegen die öffentliche Ordnung und die Regeln des sozialistischen Zusammenlebens richten, kommen darin zum Ausdruck, daß Bürger bedroht oder belästigt werden oder gegen sie Gewalt angewendet wird, daß Verkehrsschilder, Bänke, Parkanlagen und andere Einrichtungen mutwillig beschädigt werden. Typisch ist, daß die Rowdystraftaten fast ausschließlich von Tätern im Alter bis zu 25 Jahren und meist in Gruppen begangen werden. In den letzten Jahren traten mehrfach Rowdystraftaten in Lehrlingswohnheimen auf, so daß immer wieder Fragen der Erziehung der Lehrlinge und einer sinnvollen Freizeitgestaltung aufgeworfen wurden. Die Justiz- und Sicherheitsorgane gehen mit aller Konsequenz gegen das Rowdytum vor. Jedoch tun die Klassen- und FDJ-Kollektive, die Kollektive in den Betrieben, Genossenschaften und die Hausgemeinschaften noch zu wenig, um junge Rowdys zur Disziplin und Ordnung und zur Achtung der Menschenwürde zu erziehen. In den meisten Fällen des Rowdytums ist das negative Verhalten der jungen Bürger in falscher Fa-milienerziehung zu suchen. Obwohl bekannt ist, daß bei manchen Kindern eine Fehlentwicklung vorhanden ist, wird noch zu wenig unternommen, um den Eltern bei der Erziehung der Kinder zu helfen bzw. eine Fehlentwicklung zu verhindern. Von den Tätern, die verurteilt werden mußten, weil sie sich hartnäckig und aus Arbeitsscheu einer regelmäßigen Arbeit entzogen und parasitär lebten, sind etwa 60 Prozent vorbestraft, während bei den übrigen Tätern die Rückfallquote im Durchschnitt bei 25 Prozent liegt. Die wegen asozialen Verhaltens gemäß § 249 StGB Verurteilten sind besonders labil und teilweise skrupellos, dokumentieren offen ihre gesellschaftsfremde bis gesellschaftsfeindliche Haltung, sind häufig familien-gelöst, betreiben Alkoholmißbrauch und haben Kontakte zu anderen Straftätern. Deshalb besteht die Schädlichkeit ihres Verhaltens nicht nur darin, daß sie auf Kosten der Gesellschaft parasitär leben; vielmehr wirken sie zugleich demoralisierend auf andere labile Personen. Von ihnen geht die Gefahr weiterer schwerer Straftaten aus, und sie sind Ansatzpunkte für die Diversionsversuche des Klassengegners. Folgende begünstigende Umstände in der Leitungstätigkeit örtlicher Staatsorgane und Betriebe erschweren eine effektive Bekämpfung und Vorbeugung der Erscheinungen asozialen Verhaltens: Einige Leiter von Betrieben und Einrichtungen sowie Vorsitzende von Genossenschaften unterlassen es pflichtwidrig, die örtlichen Räte über Verhaltensweisen kriminell Gefährdeter oder über deren Ausscheiden aus dem Betrieb zu informieren. Einige Betriebsleiter und Leiter von Einrichtungen geben bei kriminell gefährdeten Personen leichtfertig und schnell die Zustimmung zur Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses, um sich Komplikationen bei der Erziehung zu entziehen. Hauptsächlich in einigen Landgemeinden kommen die Räte und LPGs ihren Pflichten aus der Gefährdeten VO vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) zur Erfassung aller kriminell gefährdeten Bürger noch nicht voll nach. Auch die Maßnahmen, die nach dieser Verordnung zur Erziehung der Gefährdeten notwendig sind, werden nicht hinreichend genutzt. Bei Bürgern, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus der Betreuung durch das Referat Jugendhilfe ausscheiden, erfolgt die weitere Betreuung durch die örtlichen Räte nicht immer mit der gleichen Aktivität und Qualität. Mit der Beseitigung dieser Mängel in der Leitungstätigkeit kann dem Entstehen asozialen Verhaltens weiterer Boden entzogen werden. Bekämpfung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft Eis ist noch nicht ausreichend gelungen, den Grundsatz der Unantastbarkeit des sozialistischen Eigentums zum Maßstab und zur Grundeinstellung jedes einzelnen zu machen. Bei einer Anzahl Bürger ist sozialistisches Eigentümerdenken noch nicht vorhanden. Inkonsequenzen bei Leitungsentscheidungen, ungenügende Wahrnehmung der politischen, staatlichen und persönlichen Verantwortung sowie Erscheinungen der Duldsamkeit gegenüber Gesetzesverletzungen führen immer wieder dazu, daß dem sozialistischen Eigentum und der Volkswirtschaft erhebliche Schäden zugefügt werden. Die finanziellen Schäden, die durch Diebstähle, Betrug, Preisverstöße, Steuerhinterziehung sowie Brände und Havarien dem sozialistischen Eigentum und der Volkswirtschaft in jedem Jahr zugefügt werden, betragen im Bezirk Schwerin mehrere Millionen Mark und schmälern das wirtschaftliche Ergebnis, dessen zusätzliche Steigerung sich die Mehrzahl der Werktätigen zum Ziel des sozialistischen Wettbewerbs gesetzt hat. Etwa jede vierte Straftat richtet sich gegen das sozialistische Eigentum. Ganz besondere Beachtung verdienen solche Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, durch die'' im Einzelfall Schäden von mehr als 50 000 M entstanden sind-. Es gibt Straftaten, mit denen einzelne Personen das sozialistische Eigentum durch Betrügereien, Manipulationen und Preisverstöße jeweils um mehrere 100 000 M schädigten. Betrachtet man die Straftaten in einzelnen Bereichen der Volkswirtschaft, so ragen auf Grund ihrer Problematik und Bedeutung besonders die schweren Eigentumsstraftaten im Bereich der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft hervor. In einigen LPGs gab es Versuche, durch einen überhöhten Ausweis der Bestände ungerechtfertigte Vorteile zu erlangen. So wurden z. B. Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen und Lieferungen gefordert oder ohne Rechtsgrundlage Normativzuschläge in Anspruch genommen. Ferner haben einige LPG-Vorsitzende Gesetzesverletzungen im Bereich des Investitionsgeschehens begangen, und zwar im Rahmen sog. Feierabendtätigkeit beim Um-, Aus- und Neubau 625;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 625 (NJ DDR 1973, S. 625) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 625 (NJ DDR 1973, S. 625)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der ständigen Analyse der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Sicherung Verhafteter sind deshalb rechtzeitig Gefährdungsschwerpunkte zu erkennen, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zur Erhöhung der äußeren Sicherheit der Untersuchungshaft anstalten Staatssicherheit schlagen die Autoren vor, in der zu erarbeit enden Dienstanweisung für die politisch-operative Arbeit der Linie dazu erforderlichen Aufgaben der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erhöhen. Der Staatsanwalt unterstützt im Rahmen seiner Verantwortung als Leiter des Ermittlungsverfahrens die Linie bei der Feststellung der Wahrheit über die Straftat ued bei der Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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