Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 593

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 593 (NJ DDR 1973, S. 593); faltigen, Ordnen, Aufbewahren und Übermitteln von Informationen) ständig zu verbessern und die technische Ausrüstung der Dienststellen zu vervollkommnen. So hat sich der Einsatz von Tonträgern für die Aufzeichnung von Aussagen bewährt; zugleich wurden damit die Störungen beseitigt, die früher durch Maschinendiktat in der Gerichtsverhandlung entstanden. Zur gut organisierten, rationellen Justiz gehört ferner ein reibungslos funktionierender Einsatz von Protokollanten für den Verhandlungs- und Haftdienst, eine entsprechende Aufteilung der Verhandlungsräume, unbedingte Pünktlichkeit, Vermeidung von Wartezeiten im Ergebnis eines durchdachten Bestellsystems der Rechtsantragsstelle und einer differenzierten Ladung zur Gerichtsverhandlung usw. Die konzentrierte, unnötigen Aufwand und Verlustzeiten vermeidende Arbeit der Justizorgane darf jedoch zu keinen Nachteilen für die Bürger führen. So ist es z. B. üblich, den Bürger in der Rechtsauskunftsstelle oder bei der Vernehmung dazu anzuhalten, sich auf das Wesentliche zu beschränken. Dabei muß aber beachtet werden, daß der Bürger das Wesenliche vom Unwesentlichen nicht nach juristischen Maßstäben trennt und vielleicht überhaupt zu einer solchen Auswahl nicht in der Lage ist. Durch die direkte Forderung, nur das Wesentliche vorzutragen, werden Bürger manchmal verwirrt, was zeitaufwendige Schwierigkeiten hervorrufen kann. Mehr Erfolg bringt gewöhnlich das aufmerksame Zuhören und Lenken des Bürgers durch sachliche Zwischenfragen. Eine kultivierte gerichtliche Tätigkeit erfordert schließlich auch eine angemessene Ausstattung mit Räumen und deren zweckmäßige Einrichtung. Lärmbelästigung und andere Störungen,' Kontaktmöglichkeiten der bereits vernommenen mit den noch zu vernehmenden Zeugen, zu dichte Besetzung der Arbeitsräume und andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigen die gerichtliche Tätigkeit erheblich. Die Verhandlungskultur als Kern der Gerichtskultur Das Gericht hat in der öffentlichen Verhandlung viel-schichtigte Probleme gesetzlich, gerecht und kulturvoll zu lösen. Hauptbedingung dafür ist, daß alle Rechtsgrundsätze und -Vorschriften von ihrem kulturell-moralisch-erzieherischen Anliegen her praktisch verwirklicht werden. Nur eine gesetzliche und gerechte Entscheidung aktiviert den Rechtsverletzer zur ernsthaften Selbsterziehung, seine unmittelbare Umwelt zu deren intensiver Unterstützung und die Öffentlichkeit zum kompromißlosen Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen. Die Mittel der gerichtlichen Tätigkeit gewährleisten die Erreichung ihrer Ziele und geben zugleich die Grenzen ihrer Wirkungsmöglichkeiten an. Diese müssen unbedingt beachtet werden. Das Hinausgehen über sie kann zu Ungesetzlichkeiten führen, erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand, überspannt den Zweck des Gerichtsverfahrens, verzettelt und verlängert die Ermittlungen und die Verhandlung und gefährdet damit letztlich die Erfüllung des gesellschaftlichen Auftrags der Justizorgane. Gegenwärtig geht es vor allem um die Überwindung von Disproportionen zwischen Aufwand und Nutzen, zwischen dem Erfordernis, die Gesetzlichkeit schnell wiederherzustellen, und der Dauer der Verfahren, zwischen dem Umfang der Einbeziehung der Werktätigen und deren Ergebnissen./20/ /20/ Vgl. dazu insb. den Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7. Februar 1973 (NJ-Bellage 1/73 zu Heft 5); Wendland, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens erhöhen!“, NJ 1973 S. 157 ff.; Krüger, „Neue Maßnahmen zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“, NJ 1973 S. 107 ff. Kultur der gerichtlichen Verhandlung und Verwirklichung sozialistischer Rechtsgrundsätze Die Leitungsdokumente des Generalstaatsanwalts der DDR und des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973 zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens orientieren die Justizkader darauf, sich bei der Feststellung der objektiven Wahrheit auf die notwendigen Untersuchungen und Beweise zu konzentrieren. Umfang und Richtung dieser notwendigen Feststellungen hängen weitgehend von der politisch-ideologischen Klarheit, dem fachlichen Können und dem Verantwortungsbewußtsein derjenigen ab, die sie vornehmen. Die Justizkader müssen an jede Tatsache und jede Version unvoreingenommen herangehen und dürfen sich durch ihre Erfahrungen, Meinungen, Stimmungen, Gefühle, Menschenkenntnis usw. also durch die der gesellschaftlichen Psychologie/21/ zugehörenden, die Wirklichkeit unmittelbar und spontan widerspiegelnden Bewußtseinsformen nicht zu unüberlegtem Handeln verleiten lassen. Von der Realität dieser zutiefst moralischen Forderung im konkreten Fall hängt es ab, ob Objektivität, Wissenschaftlichkeit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit bei seiner Behandlung umfassend gegeben sind und ob z. B. das Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld und das Prinzip der Unabhängigkeit des Richters praktisch verwirklicht werden. Vom Richter wird u. a. gefordert, „seine Meinung nicht nur nicht vorzeitig zu äußern, sondern sich auch innerlich der Bildung einer endgültigen Meinung zu enthalten, bis alle Beweise untersucht und alle Prozeßbeteiligten ,mit gleicher Aufmerksamkeit“ gehört worden sind“ ./22/ Die strikte Erfüllung dieser Forderung ist ein zentrales Moment gerichtlicher Verhandlungskultur, gilt also gleichermaßen auch für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Daraus ergeben sich unzählige praktische Konsequenzen für die Beweisaufnahme in der Verhandlung./23/ Ihr Inhalt objektive Erkenntnis und reales Erfassen konkreten individuellen Handelns und der sozialen Prozesse sowie Gesetzmäßigkeiten, auf deren Hintergrund es sich abgespielt hat ist nur durch Methoden und Formen zu verwirklichen, die unbedingte Sachlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit gewährleisten. Die Einheit von Inhalt, Form und Methode ist auch in der Tätigkeit der Justizorgane das Unterpfand für gesellschaftliche Wirksamkeit. Verhandlungskonzeption und Vernehmungstechnik Grundvoraussetzung für einen planvollen und effektiven Ablauf der Gerichtsverhandlung ist, daß sie als einheitliches Ganzes konzipiert wird. Alle sachlichen und rechtlichen Probleme müssen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Versionen über den Ablauf der zu untersuchenden Ereignisse gründlich durchdacht und in der Verhandlungskonzeption berücksichtigt werden./24/ Durchdenkt das Gericht die sich daraus für die Leitung und den Ablauf der Verhandlung ergebenden Konsequenzen rechtzeitig, so vermag es überraschende, verwirrende, schwer zu überblickende Prozeßsituationen weitgehend zu vermeiden. Je präziser die Verhandlung /21 / Vgl. Grundlagen der marxistisch-leninistischen Philosophie, Berlin 1971, S. 437. /22/ Luther, „Gerichtsethik“, Staat und Recht 1973, Heft 8, S. 1307 ff. (1316), unter Hinweis auf Strogowitsch, „Gerichtsethik, ihr Gegenstand und ihr Wesen“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1971, Heft 12, S. 97 (russ.). /23/ Vgl. dazu Beschluß des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom 30. September 1970 (NJ-Beilage 5/70 zu Heft 21); Schlegel, „Anforderungen an die gerichtliche Beweisführung und Wahrheitsfindung in Strafsachen“, NJ 1970 S. 635 ff. /24/ Vgl. dazu speziell Pompoes / Schindler, „Zur Arbeit mit Verhandlungskonzeptionen“, NJ 1972 S. 345 ff.; Beyer, „Die Verfahrenskonzeption in Zivilsachen“, NJ 1973 S. 383 ff. 593;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände für die verdachtbe gründenden Handlungen und für die aufgedecktenSchäden und Gefahren waren und die notwendigen Veränderungen der Lage erreicht wurden.

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