Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 592

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 592 (NJ DDR 1973, S. 592); entwickelten Jugendlichen angewendet, um Vertrauen zu schaffen und größere Aufgeschlossenheit zu erreichen. Ob dieser Erfolg aber eintritt, hängt außer von der Individualität des Jugendlichen, den Einflüssen auf ihn und ihrer Verarbeitung auch von der gesamten Atmosphäre in der Gerichtsverhandlung ab. Es kann auch die entgegengesetzte Wirkung entstehen, wenn der Jugendliche sich durch die Anrede „Du“ herabgesetzt oder doch nicht ernst genommen wähnt. Welche Ergebnisse bei den Prozeßbeteiligten erzielt werden, hängt oft wesentlich vom Ton der Richter ab. Ein geringschätziger oder scharfer Ton, zynische Äußerungen, abfällige Gesten und Gebärden erregen bei den Prozeßbeteiligten meist das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden, rufen Abwehr, Prestigereaktionen, Trotz, Verschlossenheit, Lethargie oder andere Stimmungen und Verhaltensweisen hervor, die die Sachaufklärung und Urteilsfindung erschweren und erzieherisch negativ wirken. Anforderungen an die Gerichtskultur Die Justizorgane nehmen mit ihren spezifischen Mitteln und Methoden aktiv an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft teil. Dieser Beitrag der Justizorgane hat viele Aspekte. Erstens besteht dieser Beitrag in der hohe Achtung des Gesetzes und sozialistische Disziplin erzeugenden und die Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten sichernden Rechtsprechung und sonstigen Rechtsverwirklichung sowie rechtspropagandistischen Tätigkeit der Justizorgane. Zweitens gehört dazu der Anteil der Justizorgane an der Herausbildung des Wissens und Könnens der Schöffen, der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte sowie anderer an der Verhütung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen, an der Regelung rechtlicher Angelegenheiten des Alltags und an der Rechtserziehung beteiligten gesellschaftlichen Kräfte. Drittens schließlich ist der mittelbare Anteil der Justizorgane an der organisierten, sachkundigen und eigenverantwortlichen Verwirklichung des Rechts und an der Nutzung der rechtlichen Mittel für die Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, für die bessere Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und für die Sicherung der sozialistischen Errungenschaften durch die Leiter und Kollektive aller gesellschaftlichen Bereiche zu nennen. Effektive Mitwirkung der Werktätigen Für den Erfolg dieses Wirkens der Justizkader ist entscheidend, daß es von der schöpferischen Aktivität der Werktätigen getragen und gefördert wird. „Durch die aktive Mitwirkung an den Staatsangelegenheiten auf allen Ebenen, durch ihre klugen Ideen und Vorschläge nehmen die Bürger Einfluß auf das Leben der Gesellschaft und ihre Leitung.“/19/ Die Qualität der Verwirklichung der Demokratie in der gerichtlichen Tätigkeit, die ein überaus wichtiges Merkmal sozialistischer Rechtskultur ist, wird vor allem vom Grad der Nutzung der Sachkenntnis und des Ideenreichtums der Werktätigen sowie davon bestimmt, daß die Mitwirkung der Werktätigen in der Justiz rationell gestaltet ist und die Arbeits- und Freizeit nicht unökonomisch beansprucht. Es müssen günstige Bedingungen dafür gegeben sein, daß die Sachkenntnis und die Erfahrungen der Werktätigen für die Justizorgane in vollem Umfang wirksam werden. Was die Justizkader für die Nutzung dieser Sachkenntnis und Erfahrungen zu tun haben, leitet sich insbesondere von der konkreten gesell- /19/ Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 65. schaftlichen Verantwortung der betreffenden Werktätigen ab, unterscheidet sich also z. B. danach, ob der Werktätige als Schöffe oder Mitglied eines gesellschaftlichen Gerichts unmittelbar an Entscheidungen mitwirkt, ob er als Beauftragter eines Kollektivs dessen Kenntnisse zur Entscheidungsfindung beiträgt und ob er als Bürge spezielle Verantwortung übernimmt oder als Leiter bzw. Mitglied eines Kollektivs allgemeine Verantwortung trägt. Als Schöffe oder als Mitglied eines gesellschaftlichen Gerichts muß der Werktätige mit den gesellschaftlichen und menschlichen Problemen, mit den gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des Sachverhalts und die gerichtliche Entscheidung so gut vertraut sein, daß er an ihrer Lösung, Erfüllung bzw. Findung sachkundig teilzunehmen vermag. Beauftragte eines Kollektivs benötigen keine so eingehende Detailkenntnis; sie müssen jedoch wissen, wie sie entsprechend ihrer Stellung an der Sachaufklärung, an der Wertung der Tatsachen und an der Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung mitwirken können. Der Wissensbedarf anderer Werktätiger erstreckt sich insbesondere auf Informationen über die von ihnen zu beeinflussenden tatbegünstigenden Umstände sowie auf Hinweise, die sie bei der Erziehung des Rechtsverletzers verwerten können. Dem Problem der rationellen Gestaltung der Mitwirkung der Werktätigen an der gerichtlichen Tätigkeit liegt vor allem die Fragestellung zugrunde, wann überhaupt Sachkenntnis und Erfahrungen der Werktätigen für die Rechtsprechung und sonstige Rechtsverwirklichung real wirksam werden können. Im allgemeinen ist das dann der Fall, wenn die Mitwirkung zur umfassenden Feststellung und Wertung von Umständen benötigt wird, die für die Entscheidung bedeutsam sind. Voraussetzung dazu ist, daß die Aussagen einen solchen Informationsgehalt und Erkenntniswert aufweisen, daß dadurch die Effektivität des Verfahrens erhöht wird. Fehlt es daran (beispielsweise wegen der geringen oder der überragenden Schwere der objektiven und subjektiven Umstände der Tat), dann steht dem Aufwand, den die Mitwirkung verursacht, kein entsprechender Nutzen gegenüber. Dieses Verhältnis spielt auch für die Entscheidung der Werktätigen eine Rolle, ob im konkreten Fall neben dem Kollektivvertreter noch ein gesellschaftlicher Ankläger oder (und) ein gesellschaftlicher Verteidiger zu benennen wäre. Auch bei den Formen der Mitwirkung der Werktätigen besteht die Gefahr, daß sie zu Perfektionismus führen oder doch in Routine erstarren, wenn der Entwicklung der Demokratie nicht ständig höhere Ziele gestellt werden. Rationelle Arbeit der Justizorgane Nicht bloß die Mitwirkung der Werktätigen an der gerichtlichen Tätigkeit, sondern die Arbeit der Justizorgane insgesamt muß rationell und effektiv zugleich, d. h. kulturvoll sein. Der objektiv erforderliche Aufwand läßt sich zweifellos schwer bestimmen, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind. Eine wichtige Rolle spielen das Bedürfnis der Werktätigen nach Rechtssicherheit und schneller, gewissenhafter Behandlung ihrer rechtlichen Angelegenheiten sowie die Notwendigkeit, die sachkundige, ideenreiche Mitwirkung der Werktätigen an der Vorbereitung, Findung und Realisierung gerichtlicher Entscheidungen zu sichern und zu erleichtern. Für die Rationalisierung der Arbeit der Justizorgane, die eine zutiefst politische Angelegenheit ist, sind alle Mitarbeiter, insbesondere natürlich die Leiter, verantwortlich. Zur Rationalisierung gehört es, die wissenschaftlichen Mittel und Methoden in der Arbeit wirksamer zu nutzen, die Arbeitsorganisation und die technischen Prozesse (wie Diktieren, Schreiben, Verviel- 592;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 592 (NJ DDR 1973, S. 592) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 592 (NJ DDR 1973, S. 592)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der ergeben sich höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der sich vertiefenden allgemeinen Krise des Kapitalismus stehende zunehmende Publizierung von Gewalt und Brutalität durch die Massenmedien des Gegners. Durch eine Glorifizierung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und anderer Zentren. Institutionen. Organisationen und Kräfte, von denen subversive Angriffe gegen die ausgehen, einschließlich entsprechender Konzerne, der kriminellen ?lenschenh;indlerb.a.nden.

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