Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 590

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 590 (NJ DDR 1973, S. 590); einer abstrakten Mehrheitsentscheidung gleichzusetzen (S. 39 ff.)- Immer geht es um den gesellschaftlichen Inhalt der Demokratie. In diesem Zusammenhang setzt der Verfasser sich mit dem formalen Charakter des Kantschen kategorischen Imperativs auseinander (S. 57 ff.) und weist nach, daß demokratisch niemand durch „fromme Wünsche, durch Auswendiglernen und Herunterbeten von Leitsätzen, sondern nur durch die Tat“ wird (S. 63). Das aktive demokratische Verhalten entwickelt sich in einem unendlichen Prozeß, stets widersprüchlich und oft konfliktvoll. Es entsteht nicht ohne führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse, nicht ohne sozialistische staatliche Leitung. „Handlungsfreiheit, Mitverantwortung, Selbstbejahung des einzelnen erfordern den demokratischen Zentralismus. Dabei darf Leitung niemals als eine Art von .Obervormundschaft“ aufgefaßt und der einzelne als .moralischer Unterstützungsempfänger“ angesehen werden Selbstlauf und Spontaneität, Gängelei und Bevormundung würden in jedem Falle ein aktives, selbstbewußtes demokratisches Handeln verhindern“ (S. 64). Wesentlich für die Auseinandersetzung mit bürgerlichen Demokratie-Auffassungen ist die Zerstörung des immer wieder genährten Glaubens an Recht und Rechtsstaatlichkeit schlechthin, des Glaubens, daß die Demokratie auf das absolut vorgestellte Recht gegründet sei (S. 91). Diesen Rechtsillusionen setzt Haney Fakten entgegen, die zeigen, daß die wirklichen gesellschaftlichen Verhältnisse maßgebend dafür sind, ob der Mensch frei sich selbst bestimmt oder ob er einer ihm fremden Gewalt ausgeliefert und untergeordnet ist (S. 94). „Der Jurist der Ausbeutergesellschaft ist der Bewahrer und Hüter eines volksfremden, weil unterdrückenden Rechts. Deshalb ist dort die .Volkfremdheit des Rechts“ und die .Rechtsfremdheit des Volkes“ ein viel beklagter Umstand“ (S. 99). Nicht nur diese Passagen, die zweifellos ausbaufähig sind, machen die Broschüre für die Arbeit der Justizorgane interessant. Es ist die Gesamt Problematik, die die juristische Argumentation und die Öffentlichkeitsarbeit der Justizorgane anregt und wirksam unterstützt. Sozialistisches Demokratie-Bewußtsein ist zugleich auch Persönlichkeitsbewußtsein (S. 113). „Dadurch, daß die sozialistische Demokratie die gesellschaftliche Verantwortung fordert, entwickelt und voraussetzt, erschließt sie zugleich jedem einzelnen den Reichtum und die Fülle der gesellschaftlichen Beziehungen, läßt sie im gleichen Maße auch seine Persönlichkeit wachsen“ (S. 116). „Das egoistische, sich selbst betrügende .Ich darf das, was ich will“ und das humane, verantwortungsbewußte, souverän-demokratische ,Ich trage Verantwortung für die Gesellschaft“ sind nicht miteinander vereinbar“ (S. 119). Haney läßt seine Schrift mit dem Abschnitt „Demokratie und Sozialismus sind eins!“ (S. 131 ff.) ausklingen. Dabei beschränkt er seine Demokratie-Darstellung nicht auf die innerstaatlichen Verhältnisse. Den Gedanken, daß das Demokratie-Bewußtsein internationalistisches Bewußtsein ist (S. 113), führt er weiter zu der Feststellung, daß ein ernsthaftes Bemühen um die Demokratie nicht ohne das dauerhafte Bündnis mit der Sowjetunion erfolgreich sein kann. Dort sind die am höchsten entwickelten demokratischen Verhältnisse vorhanden; die Klassen und Schichten haben sich am weitesten verändert und angenähert; die entwickelte sozialistische Gesellschaft ist bereits erreicht (S. 137). Haney nutzt alle Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit bürgerlichen und sozialdemokratischen Auffassungen (eine Polemik mit maoistischen Thesen erfolgt leider nicht). Er bringt häufig geschichtliche Bezüge und läßt viele Dichter und Schriftsteller zu Worte kommen. Seine Vorliebe zu philosophischer Argumentation wird auch hier sichtbar. Das alles macht die Schrift in hohem Grade interessant, lebendig und lesenswert. Dr. Günter Baranowski, Dozent an der Sektion Rechtswissenschaft der Karl-Marx-Universität Leipzig Inhalt Seite Dr. Kurt Ziemen : Probleme der weiteren Erhöhung der Rechtskultur, speziell der Kultur der gerichtlichen Tätigkeit . 559 Dr. Rudolf B i e b I / Dr. Rolf Schröder: Erscheinungsformen der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen, rechtliche Beurteilung und wirksame Bekämpfung dieser Straftaten 563 Helmut L a t k a : Die Entscheidung über die Ehewohnung im Scheidungsverfahren 567 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. Imre M a r k 6 j a : Neues Strafverfahrensgesetz in der Ungarischen Volksrepublik 571 Aus der Praxis für die Praxis I. Gerhard Borkmann : II. Dr. Ursula Rohde: Zur Möglichkeit, mit einer einstweiligen Anordnung den Aufenthalt eines Kindes zu bestimmen 575 Dr. Willy Kulaszewski : Sind Forderungen auf Rückzahlung von Baukrediten bei der Pfändung von Renten anders zu behandeln als Mietzinsforderungen? 576 Hans M i s c h k e : Schiedskommissionen können wirksam zur Überwindung von Mietrechtskonflikten beitragen 577 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung (Wieder- gutmachung des Schadens, Bewährung am Arbeitsplatz, Zusatzstrafe) 57g Oberstes Gericht: 1. Zur Aufklärung des Sachverhalts bei Notwehrhandlungen. 2. Zur Angemessenheit von Verteidigungshandlungen bei Notwehr 579 BG Cottbus: Zum Verhältnis von Angriffs- und Verteidigungsmitteln bei Notwehr. Anm. Dr. Ulrich Roehl 58I BG Leipzig: Zur Anwendung der Freiheitsstrafe, wenn der Täter aus einer vorangegangenen Bestrafung keine Lehren gezogen hot . 583 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zur Verpflichtung des Vermieters, eine Wohnung mit derselben Ausstattung (hier: Gasanschluß) zu übergeben, mit der sie bereits vorher versehen war 583 BG Rostock: Unzulässigkeit des Gerichtswegs für Schadenersatzansprüche aus See- und Tropentauglichkeitsuntersuchungen 584 BG Schwerin: Zur Zulässigkeit des Gerichtswegs für Klagen auf Räumung und Herausgabe eines Kleingartens 585 BG Karl-Marx-Stadt: Unzulässigkeit des Gerichtswegs für Ansprüche auf Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zum Zwecke des Anschlusses an die Wasser- und Energieversorgung 585 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Verweigerung der Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen bei Gewerberaum 585 BG Magdeburg: Zur Geltendmachung von vermögensrechtlichen Ansprüchen aus einer sog. Lebensgemeinschaft 587 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Anwendung der fristlosen Entlassung gegenüber einem Lehrer bzw. Erzieher im Bereich der Volksbildung 588 Buchumschau Prof. Dr. sc. Gerhard Haney: Demokratie ein Begriff und seine Wahrheit (besprochen von Dr. Günter Baranowski) 589 590;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 590 (NJ DDR 1973, S. 590) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 590 (NJ DDR 1973, S. 590)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit n? -fk? Seite. Der politisch-operative Wach- und Sicherungs- dienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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