Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 572

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572); Teil I faßt die sog. statischen und die allgemeingültigen dynamischen Regeln zusammen. Nach den Grundprinzipien und grundlegenden Bestimmungen folgen die Regelungen über die Rechte und Pflichten der staatlichen Organe, die in Strafsachen tätig werden, sowie die der Personen, die an dem Strafverfahren teilnehmen, das Beweisverfahren und andere allgemeine Verfahrensfragen. Teil II regelt die „Dynamik“, die einzelnen Phasen des Verfahrens: die Ermittlungshandlungen, das Verfahren des Gerichts in erster und in zweiter Instanz, die Wiederaufnahme des Verfahrens und das Verfahren zur Wahrung der Gesetzlichkeit,/!/ Teil III enthält die vom Grundtyp des Strafverfahrens abweichenden, nach besonderen Regelungen durchzuführenden Verfahrensarten: das Verfahren gegen Jugendliche, das Verfahren gegen Militärpersonen, das Privatklageverfahren, das Vor-Gericht-Stellen/2/ und die Auferlegung einer Geldstrafe ohne Verhandlung. Teil IV regelt die besonderen Arten des Verfahrens einige mit akzessorischem Charakter , die überwiegend der Klärung solcher Fragen dienen, die nach Rechtskraft des Urteils entstehen. Es ist zum Teil eine strukturelle Frage, daß die neue StPO zwischen Verfahren wegen Verbrechen und Verfahren wegen Vergehen unterscheidet. Die Besonderheiten werden innerhalb der einzelnen Verfahrensabschnitte in selbständigen Unterabschnitten geregelt. Bei der neuen StPO geht es um eine W eiterent-wicklung unseres Strafverfahrens, nicht aber um die Preisgabe aller früheren Prinzipien und der durch die Praxis bestätigten, bewährten Institutionen und Regelungen. Unser Strafverfahren hat auch bisher seine gesellschaftliche Funktion erfüllt. Es war ein erfolgreiches Mittel, um die Kriminalität zu bekämpfen, und entsprach den Erfordernissen der sozialistischen Gesetzlichkeit. Charakteristisch für die neue StPO ist, daß in ihr die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Achtung der Rechte der Staatsbürger noch stärker ausgeprägt sind und daß sie wichtige Regelungen zur Modernisierung, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens enthält. Stärkere Wahrung der Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger Die stärkere Wahrung der Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger kommt u. a. in der Neuregelung der Grundprinzipien des Strafverfahrens sowie der Rechte des Beschuldigten, des Verteidigers und des Geschädigten zum Ausdruck. Zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens Auch die neue StPO strebt nicht danach, alle Grundprinzipien des Strafverfahrens zu formulieren, zumal ihr Umfang auch heute noch umstritten ist. Die neue Regelung faßt solche Prinzipien zusammen, die auch in der Verfassung und im Gerichtsverfassungs-' gesetz festgelegt sind und im Verfahren hervorragende Bedeutung haben: die Gewährleistung der persönlichen Freiheit und anderer Staatsbürgerrechte, das Recht auf Verteidigung, die Gewährleistung des Gebrauchs der (V Das Verfahren zur Wahrung der Gesetzlichkeit entspricht im wesentlichen dem Kassationsverfahren im Recht der DDR. 121 Das Vor-Gerleht-Stellen ist ein vereinfachtes Verfahren vor dem Kreisgericht. Es ist möglich, wenn für eine Straftat nicht mehr als fünf Jahre Freiheitsentzug angedroht sind, der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar ist und ein Geständnis vorliegt oder der Täter auf frischer Tat angetroffien worden ist Die Verhandlung muß innerhalb von sechs Tagen durchgeführt werden. .Muttersprache, die Öffentlichkeit der Verhandlung. Ausdrücklich geregelt sind ferner folgende Verfahrensprinzipien: Das Legalitätsprinzip wurde so formuliert, daß die Strafverfolgungsorgane (Ermittlungsorgane, Staatsanwaltschaft, Gericht) verpflichtet sind, das Strafverfahren durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld ist eine hervorragende Garantie der Gesetzlichkeit und der Staatsbürgerrechte. Es hängt organisch mit anderen Prinzipien zusammen und bestimmt den Charakter des Verfahrens. Seine praktische Konsequenz ist: Die Strafverfolgungsorgane müssen die Schuld beweisen, nicht aber der Beschuldigte seine Schuldlosigkeit. Aus dem Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld folgt auch das Prinzip, daß im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit dürfen nicht zu seinen Lasten gehen. Das Recht des Angeklagten auf Rechtsmittel sowie die Prinzipien der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit des Verfahrens wurden ihrer Bedeutung wegen in speziellen Vorschriften des Gesetzes geregelt. Erweiterung der Rechte der Verfahrensbeteiligten Die neue StPO erweitert in bedeutendem Maße die Rechte des Beschuldigten, besonders im Ermittlungsverfahren. Von prinzipieller Natur ist die Regelung über die Bedeutung des Geständnisses des Beschuldigten. Das Geständnis hat keine von vornherein festgelegte Beweiskraft; im Gegenteil: auch im Falle eines Geständnisses sind die Strafverfolgungsorgane verpflichtet, andere Beweismittel einzuholen. Um die Nachteile zu vermindern, die sich aus der Inhaftierung notwendigerweise ergeben, und um das Recht zur Verteidigung zu gewährleisten, kann der in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte nach der ersten Vernehmung mit seinem Verteidiger mündlichen Kontakt ohne Kontrolle aufnehmen. Erweitert wurde auch das Recht des Verteidigers auf Anwesenheit bei der Beschuldigtenvemehmung und auf Akteneinsicht. Der Verteidiger kann im Ermittlungsverfahren an der Vernehmung des Beschuldigten teilnehmen und Fragen stellen. Mit Zustimmung der Ermittlungsorgane kann er mit ähnlichen Rechten auch an der Vernehmung von Zeugen teilnehmen. Die StPO nennt die Unterlagen, in die der Beschuldigte und sein Verteidiger noch vor Abschluß der Ermittlungen Einsicht nehmen können. Auch die Rechte des Geschädigten im Verfahren wurden erweitert. Während der Ermittlungen stehen ihm die gleichen Rechte zu wie dem Beschuldigten. In allen Stadien des Verfahrens kann er ohne Einschränkung Vorschläge und Bemerkungen machen. Im Gerichtsverfahren kann er Vorschlägen, noch Fragen an den Vernommenen zu richten, und selbst das Wort ergreifen. Modernisierung des Strafverfahrens Zahlreiche Regelungen dienen durch Beseitigung formalistischer Elemente der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens. Grundlegende Methode ist die Differenzierung im Verfahren. Die Differenzierung nach Verfahren wegen Verbrechen und nach Verfahren wegen Vergehen beruht auf der 572;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungshaft unterbreiten. Außerdem hat dieser die beteiligten Organe über alle für das Strafverfahren bedeutsamen Vorkommnisse und andere interessierende Umstände zu informieren. Soweit zu einigen Anforoerungen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,.

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