Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 572

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572); Teil I faßt die sog. statischen und die allgemeingültigen dynamischen Regeln zusammen. Nach den Grundprinzipien und grundlegenden Bestimmungen folgen die Regelungen über die Rechte und Pflichten der staatlichen Organe, die in Strafsachen tätig werden, sowie die der Personen, die an dem Strafverfahren teilnehmen, das Beweisverfahren und andere allgemeine Verfahrensfragen. Teil II regelt die „Dynamik“, die einzelnen Phasen des Verfahrens: die Ermittlungshandlungen, das Verfahren des Gerichts in erster und in zweiter Instanz, die Wiederaufnahme des Verfahrens und das Verfahren zur Wahrung der Gesetzlichkeit,/!/ Teil III enthält die vom Grundtyp des Strafverfahrens abweichenden, nach besonderen Regelungen durchzuführenden Verfahrensarten: das Verfahren gegen Jugendliche, das Verfahren gegen Militärpersonen, das Privatklageverfahren, das Vor-Gericht-Stellen/2/ und die Auferlegung einer Geldstrafe ohne Verhandlung. Teil IV regelt die besonderen Arten des Verfahrens einige mit akzessorischem Charakter , die überwiegend der Klärung solcher Fragen dienen, die nach Rechtskraft des Urteils entstehen. Es ist zum Teil eine strukturelle Frage, daß die neue StPO zwischen Verfahren wegen Verbrechen und Verfahren wegen Vergehen unterscheidet. Die Besonderheiten werden innerhalb der einzelnen Verfahrensabschnitte in selbständigen Unterabschnitten geregelt. Bei der neuen StPO geht es um eine W eiterent-wicklung unseres Strafverfahrens, nicht aber um die Preisgabe aller früheren Prinzipien und der durch die Praxis bestätigten, bewährten Institutionen und Regelungen. Unser Strafverfahren hat auch bisher seine gesellschaftliche Funktion erfüllt. Es war ein erfolgreiches Mittel, um die Kriminalität zu bekämpfen, und entsprach den Erfordernissen der sozialistischen Gesetzlichkeit. Charakteristisch für die neue StPO ist, daß in ihr die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Achtung der Rechte der Staatsbürger noch stärker ausgeprägt sind und daß sie wichtige Regelungen zur Modernisierung, insbesondere zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens enthält. Stärkere Wahrung der Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger Die stärkere Wahrung der Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger kommt u. a. in der Neuregelung der Grundprinzipien des Strafverfahrens sowie der Rechte des Beschuldigten, des Verteidigers und des Geschädigten zum Ausdruck. Zu den Grundprinzipien des Strafverfahrens Auch die neue StPO strebt nicht danach, alle Grundprinzipien des Strafverfahrens zu formulieren, zumal ihr Umfang auch heute noch umstritten ist. Die neue Regelung faßt solche Prinzipien zusammen, die auch in der Verfassung und im Gerichtsverfassungs-' gesetz festgelegt sind und im Verfahren hervorragende Bedeutung haben: die Gewährleistung der persönlichen Freiheit und anderer Staatsbürgerrechte, das Recht auf Verteidigung, die Gewährleistung des Gebrauchs der (V Das Verfahren zur Wahrung der Gesetzlichkeit entspricht im wesentlichen dem Kassationsverfahren im Recht der DDR. 121 Das Vor-Gerleht-Stellen ist ein vereinfachtes Verfahren vor dem Kreisgericht. Es ist möglich, wenn für eine Straftat nicht mehr als fünf Jahre Freiheitsentzug angedroht sind, der Sachverhalt einfach und die Beweislage klar ist und ein Geständnis vorliegt oder der Täter auf frischer Tat angetroffien worden ist Die Verhandlung muß innerhalb von sechs Tagen durchgeführt werden. .Muttersprache, die Öffentlichkeit der Verhandlung. Ausdrücklich geregelt sind ferner folgende Verfahrensprinzipien: Das Legalitätsprinzip wurde so formuliert, daß die Strafverfolgungsorgane (Ermittlungsorgane, Staatsanwaltschaft, Gericht) verpflichtet sind, das Strafverfahren durchzuführen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld ist eine hervorragende Garantie der Gesetzlichkeit und der Staatsbürgerrechte. Es hängt organisch mit anderen Prinzipien zusammen und bestimmt den Charakter des Verfahrens. Seine praktische Konsequenz ist: Die Strafverfolgungsorgane müssen die Schuld beweisen, nicht aber der Beschuldigte seine Schuldlosigkeit. Aus dem Prinzip der Präsumtion der Nichtschuld folgt auch das Prinzip, daß im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist. Zweifel an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit dürfen nicht zu seinen Lasten gehen. Das Recht des Angeklagten auf Rechtsmittel sowie die Prinzipien der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit des Verfahrens wurden ihrer Bedeutung wegen in speziellen Vorschriften des Gesetzes geregelt. Erweiterung der Rechte der Verfahrensbeteiligten Die neue StPO erweitert in bedeutendem Maße die Rechte des Beschuldigten, besonders im Ermittlungsverfahren. Von prinzipieller Natur ist die Regelung über die Bedeutung des Geständnisses des Beschuldigten. Das Geständnis hat keine von vornherein festgelegte Beweiskraft; im Gegenteil: auch im Falle eines Geständnisses sind die Strafverfolgungsorgane verpflichtet, andere Beweismittel einzuholen. Um die Nachteile zu vermindern, die sich aus der Inhaftierung notwendigerweise ergeben, und um das Recht zur Verteidigung zu gewährleisten, kann der in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte nach der ersten Vernehmung mit seinem Verteidiger mündlichen Kontakt ohne Kontrolle aufnehmen. Erweitert wurde auch das Recht des Verteidigers auf Anwesenheit bei der Beschuldigtenvemehmung und auf Akteneinsicht. Der Verteidiger kann im Ermittlungsverfahren an der Vernehmung des Beschuldigten teilnehmen und Fragen stellen. Mit Zustimmung der Ermittlungsorgane kann er mit ähnlichen Rechten auch an der Vernehmung von Zeugen teilnehmen. Die StPO nennt die Unterlagen, in die der Beschuldigte und sein Verteidiger noch vor Abschluß der Ermittlungen Einsicht nehmen können. Auch die Rechte des Geschädigten im Verfahren wurden erweitert. Während der Ermittlungen stehen ihm die gleichen Rechte zu wie dem Beschuldigten. In allen Stadien des Verfahrens kann er ohne Einschränkung Vorschläge und Bemerkungen machen. Im Gerichtsverfahren kann er Vorschlägen, noch Fragen an den Vernommenen zu richten, und selbst das Wort ergreifen. Modernisierung des Strafverfahrens Zahlreiche Regelungen dienen durch Beseitigung formalistischer Elemente der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens. Grundlegende Methode ist die Differenzierung im Verfahren. Die Differenzierung nach Verfahren wegen Verbrechen und nach Verfahren wegen Vergehen beruht auf der 572;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 572 (NJ DDR 1973, S. 572)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des Inhaftierten beziehungsweise des zu InhaftierendeS.

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