Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 568

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 568 (NJ DDR 1973, S. 568); gäbe von Wohnraum an den Ehegatten sein, der die Ehewohnung räumen muß. Das schließt ein, daß die für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe nicht an solche außergerichtlichen Vereinbarungen gebunden sind, deren Inhalt zu einer nicht vertretbaren Verteilung des Wohnraums führen würde. Was insoweit für gerichtliche Entscheidungen festgelegt ist (§ 34 Abs. 3 FGB), muß auch für außergerichtliche Vereinbarungen gelten. Wird mitunter noch anders verfahren, dann sollte eine solche Praxis in gegenseitiger Absprache zwischen der Abteilung Wohnungswesen und den Gerichten aufgegeben werden. Ist in einer konkreten Sache die Zuweisung von Ersatz-wohnraum besonders dringlich, dann sollte das Gericht die Abteilung Wohnungswesen unter Angabe der Gründe in geeigneter Weise informieren. Die hier dargelegte Auffassung ändert jedoch nichts daran, daß die Gerichte einem von den Parteien im Eheverfahren gestellten Antrag auf Klärung der künftigen Rechte an der Ehewohnung zu entsprechen haben. Zu den Kriterien, die bei der Zuweisung der Ehewohnung zu beachten sind Es ist daran festzuhalten, daß dem Wohl der Kinder besondere Bedeutung zukommt./l/ Das gilt nicht nur für gemeinsame Kinder der geschiedenen Ehegatten, sondern auch für sonstige in der Familie lebende Kinder. Soweit vereinzelt andere Auffassungen vertreten werden, kann ihnen nicht zugestimmt werden. Im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 5. Plenartagung vom 13. Dezember 1972/2/ wurde einleitend hervorgehoben, daß bei der Verwirklichung der sozialistischen Familienpolitik der Förderung und Entwicklung der Familien mit Kindern eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zukommt. Das schließt ein, daß die Gerichte die Interessen minderjähriger Kinder auch dann allseitig zu berücksichtigen haben, wenn anläßlich der Ehescheidung oder danach über die Rechte an der Ehewohnung zu befinden ist. Andererseits können im Einzelfall Umstände, die für die Zuweisung der Wohnung an den nichterziehungs-berechtigten Ehegatten sprechen, nicht ohne weiteres unbeachtet bleiben. Deshalb ist ihnen bei der Sachaufklärung ausreichend nachzugehen. Es kann nicht schlechthin ausgeschlossen werden, daß mitunter das Wohl der Kinder die Übertragung der Wohnung an den Elternteil, mit dem sie Zusammenleben, nicht zwangsläufig erfordert oder daß die Interessen der Kinder gegenüber denen des anderen Elternteils ausnahmsweise zurücktreten müssen. Auch in den Verfahren zur Übertragung der Ehewohnung ist jeglicher Schematismus verfehlt. Vielmehr sind alle Umstände des Einzelfalls stets in ihrem gegenseitigen Zusammenhang zu prüfen und zu würdigen. Zu beachten ist weiter, daß neben den im Gesetz angeführten Kriterien noch weitere Umstände für die Entscheidung von Bedeutung sein können./3/ Was die Lebensverhältnisse der Beteiligten anbetrifft, so können soweit es um die Eheleute selbst geht für die Übertragung der Ehewohnung z. B. Krankheit, Alter und Beruf/4/ sowie wirtschaftliche Erwägungen von Bedeutung sein. Auch Rücksichtnahme auf die Benz Vgl. OG, Urteil vom 2. Februar 1967 - 1 ZzF 18/66 - (NJ 1967 S. 328); BG Halle, Urteil vom 30. Juni 1969 - Kasis. F 8/69 -(NJ 1970 S. 94); FGB-Kommentar, Berlin 1970, Anm. 2.1. zu § 34 (S. 162); Lehrbuch des Familienrechtsi, Berlin 1972, S. 438. /2/ „Zur Aufgabe der Gerichte im Eheverfahren, die Interessen minderjähriger Kinder zu wahren“, NJ 1973 S. 37 ff. /3/ Vgl. OG, Urteil vom 8. Februar 1968 - 1 ZzF 39/67 - (NJ 1968 S. 377). /4/ Vgl. BG Leipzig, Urteil vom 10. Juli 1970 - 00 6 BF 80/70 -(NJ 1971 S. 86). lange anderer Personen, die Aufnahme in der Wohn-gemeinschaft gefunden haben und die besonderer Fürsorge und Pflege bedürfen (z. B. Eltern oder Geschwister der Ehegatten), kann für die Entscheidung beachtlich sein. Die bevorstehende Wiederverheiratung eines Ehegatten kann dagegen dann außer Betracht bleiben, wenn er die neue Ehe mit dem Partner einzugehen beabsichtigt, mit dem er schon während der Ehe Beziehungen unterhalten hat, die sich wesentlich auf die Ehezerrüttung auswirkten/5/. Befindet sich die Ehewohnung in einem Hausgrundstück,. das einem Ehegatten zu Alleineigentum gehört, wird es nicht selten zur Vermeidung künftiger Differenzen, aber auch wegen der Verwaltung und Instandhaltung des Grundstücks zweckmäßig sein, dem Eigentümer die Ehewohnung zuzusprechen. Das schließt allerdings nicht aus, daß auch anders entschieden werden kann, wenn dies das Wohl der Kinder oder besondere Interessen des anderen Ehegatten gebieten./6/ Gehört das Hausgrundstück den Eheleuten gemeinsam, dann sollte aus ähnlichen Erwägungen einheitlich über das künftige Alleineigentum und das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung entschieden werden; es sei denn, daß dem gewichtige Umstände jsntgegenste-hen. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn ein Ehegatte Eigentümer eines weiteren Hauses ist und die Möglichkeit besteht, in diesem Haus eine Wohnung zu beziehen./7/ Beruft sich ein Ehegatte auf ein künftiges Eigentumsrecht am Grundstück und ist dieses von einer noch ungewissen Voraussetzung, z. B. von einem Erbfall, abhängig, kann dem in der Regel keine besondere Bedeutung beigemessen werden./8/ Die Umstände der Ehescheidung können dann besondere Bedeutung erlangen, wenn das Wohl der Kinder, besondere Lebensumstände der geschiedenen Ehegatten und andere vordringliche Kriterien nicht zu berücksichtigen sind./9/ Wurde dem Ehegatten, dessen Verhalten im wesentlichen zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat, das Erziehungsrecht für die Kinder übertragen, dann wird den Interessen der Kinder an der Aufrechterhaltung ihrer bisherigen Wohnverhältnisse oft der Vorrang gegenüber den Ursachen der Ehelösung einzuräumen sein. Das widerspricht keineswegs den Moralauffassungen der Werktätigen und stellt auch keine unbillige Härte gegenüber dem anderen Ehegatten dar, wenn nicht noch sonstige beachtliche Umstände gegeben sind, die eine andere Lösung erfordern./10/ Zu den sonstigen Kriterien, die bei der Entscheidung über die Ehewohnung mit abzuwägen sind, gehören auch die Bemühungen der Ehegatten um die Zuweisung der Wohnung oder solche Umstände, die zu einer bevorzugten Zuweisung geführt haben. So ist nicht ohne Bedeutung, wenn z. B. ein Ehegatte, der einer AWG angehört, die nach dem Musterstatut in den unteilbaren Fonds eingehenden materiellen Leistungen allein oder weit überwiegend erbracht hat. Ähnliches gilt, wenn die Wohnung einem Ehegatten wegen seines Berufs zugewiesen wurde, ohne daß es sich um eine Werkwohnung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen über Werkwohnungen handelt. Aber auch hier ist [51 Vgl. OG, Urteil vom 8. Februar 1968 - 1 ZzF 39/67 - (a. a. O.). 151 Vgl. OG, Urteil vom 27. Juni 1972 - 1 ZzF 10/72 - (NJ 1973 S. 57). m Vgl. OG, Urteil vom 2. Mai 1972 - 1 ZzF 5/72 - (NJ 1972 S. 561). I&l Vgl. BG Cottbus, Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 BF 13/67 -(NJ 1968 S. 736). 19/ Vgl. OG, Urteil vom 8. Februar 1968 - 1 ZzF 39/67 - (a. a. O.). 1101 Deshalb erscheint mir die zu dieser Problematik gegebene Begründung im Urteil des BG Suhl vom 23. Dezember 1970 - 3 BF 32/70 - (NJ 1972 S. 86), das im Ergebnis richtig sein mag, bedenklich. 568;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der in der politisch-operativen Arbeit ist zwischen den außerhalb der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung liegenden Ursachen und Bedingungen und den noch innerhalb der und anderen sozialistischen Ländern, zu Objekten und Konzentrierungspunicten der Banden, Deckadressen und Decktelefonen der Banden in Westberlin, der und anderen nichtsozialistische Staaken sowie in der und anderen imperialistischer! Staaten sowie zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern, Neonazis und Revanchisten in der und in Westberlin; die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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