Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 563

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 563 (NJ DDR 1973, S. 563); Oberrichter Dr. RUDOLF BIEBL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Dr. ROLF SCHRÖDER, Richter am Obersten Gericht Erscheinungsformen der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen, rechtliche Beurteilung und wirksame Bekämpfung dieser Straftaten Die Einschätzung der Verkehrsdelikte zeigt, daß die unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen zahlenmäßig eine steigende Tendenz aufweist. Bei dieser Deliktsart gibt es aber auch vielfältige Erscheinungsformen und spezifische Probleme, die für die Gewährleistung des konsequenten Schutzes der Verkehrssicherheit und des Eigentums beachtet werden müssen. Deshalb gilt es, auch auf diesem Gebiet das sozialistische Strafrecht im Hinblick: auf die rechtliche Beurteilung sowie auf die notwendige Differenzierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit einheitlich anzuwenden. Auch bei der Bekämpfung dieser Straftaten geht es um eine rationelle und effektive Strafverfolgungspraxis. Spezifische Gesichtspunkte-zeigen sich vor allem im Hinblick auf die Begehungsweise und auch in bezug auf die Täterpersönlichkeit. Neben einem beträchtlichen Anteil an Straftaten mit geringer Tatschwere, die z. T. an der Grenze zu Ordnungswidrigkeiten liegen/1/, gibt es hier auch schwerwiegende kriminelle Handlungen, die in einem hohen Anteil von Freiheitsstrafen ihren Ausdruck finden. Die unbefugte Benutzung von Fahrzeugen ist im Strafgesetzbuch in dem Abschnitt über Straftaten gegen die Sicherheit im Bahn- und Straßenverkehr, der Luftfahrt und der Schiffahrt enthalten, weil die Bestimmung des § 201 StGB in erster Linie dem strafrechtlichen Schutz der Verkehrssicherheit dient. Sie schützt aber gleichzeitig auch das Eigentum an bestimmten Verkehrsmitteln vor unbefugtem Gebrauch. In der Praxis ist die Frage aufgetreten, ob es sich bei diesen Straftaten überhaupt um Verkehrsdelikte handelt und ob ihre gegenwärtige Einordnung im Gesetz begründet ist. Die Erfahrungen der Justiz- und Sicherheitsorgane zeigen, daß dieser Tatbestand seiner speziellen Schutzfunktion nach in den Bereich der Verkehrssicherheit gehört. Auch die diesem Beitrag zugrunde liegenden Untersuchungen vermitteln die Erkenntnis, daß mit der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit nicht nur dadurch beeinträchtigt ist, daß die Täter ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen. Häufig sind die in der Folge der unbefugten Benutzung eines Kraftfahrzeugs begangenen Pflichtverstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung schwerwiegender, als dies sonst der Fall ist. Erscheinungsformen der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen Eine Analyse der Rechtsprechung zu dieser Deliktsart in Berlin und im Bezirk Rostock ergab hinsichtlich der unbefugt benutzten Kraftfahrzeugart, der Tatzeit und Tatorte, der Begehungsweise und der hauptsächlichsten Motive folgende Feststellungen: Arten der unbefugt benutzten Kraftfahrzeuge Moped, Krafträder 70% Pkw 10 % Lkw 15 % Arbeitsmaschinen, z. B. Traktoren, E-Karren 5 % Der sehr hohe Anteil von Zweiradfahrzeugen erklärt sich daraus, daß diese Fahrzeuge einfacher zu bedienen sind als andere und daß die Gelegenheiten zur Be- fl! Das findet seinen Ausdruck auch in dem relativ hohen Anteil von Übergaben an die gesellschaftlichen Gerichte. nutzung weit günstiger sind. Die an diesen Fahrzeugen angebrachten Sicherungen lassen sich zumeist leichter als bei einem Pkw oder Lkw beseitigen. Das Inbetriebsetzen des Motors ist wegen des unkomplizierten Einschaltens des Zündmechanismus einfacher. Durch Freunde und Bekannte, die ein Motorrad oder Moped besitzen, sind die Täter auch häufig mit der technischen Handhabung des Fahrzeugs vertraut. Tatzeit und Tatorte Die Tatzeit liegt schwerpunktmäßig in den Abend- und Nachtstunden. Die Straftaten werden fast ausschließlich in der Freizeit der Täter begangen. Die weitaus meisten Kraftfahrzeuge werden in Stadtgebieten unbefugt benutzt. Hier besteht einmal eine größere Konzentration von Kraftfahrzeugen. Zum anderen sind die Möglichkeiten zur Begehung derartiger Straftaten insbesondere wegen des Mangels an Garagen günstiger als auf dem Lande. Das bestätigt folgende Statistik über die Tatorte: Garagen 4% Betriebe 10% Höfe, Flure 1% Parkplätze 5% Straßen 80% \ Der hohe Anteil der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen, die auf zumeist unbelebten Straßen abgestellt sind, ist darauf zurückzuführen, daß die Fahrzeuge verhältnismäßig unauffällig weggenommen werden können. Begehungsweise der unbefugten Benutzung Typisch ist, daß Kraftfahrzeuge ohne intensive Planung oder Vorbereitung benutzt werden. Lenkersicherungen bei Krädern wurden unbrauchbar gemacht und verschlossene Pkw-Türen gewaltsam geöffnet. Vielfach waren auf der Straße abgestellte Zweiradfahrzeuge überhaupt nicht gesichert. Stärkere Absicherungen, wie Garagen oder verschlossene Gebäude, wurden nur selten überwunden. Die Inbetriebnahme der Fahrzeuge fiel den Tätern in den meisten Fällen leicht. Sie verwendeten Nagelfeilen, Schraubenzieher, Taschenmesser, Geldstücke, andere Schlüssel (Sicherheitsschlüssel für Vorhängeschlösser, Kofferschlüssel oder andere Zündschlüssel), verbanden die zum Zündschloß führenden Kabel (Kurzschließen) oder schoben das Fahrzeug an. Über die Hälfte der Fahrzeuge wurde durch den unsachgemäßen Umgang beschädigt. Es überwiegen dabei allerdings leichtere Beschädigungen. Der größte Teil der Fahrzeuge wurde auf Straßen oder Parkplätzen wieder abgestellt. Mitunter brachten die Täter das Fahrzeug auch wieder zu dem Ort zurück, an dem sie es weggenommen hatten. Zumeist fuhren sie auch nur . innerhalb des Stadtgebiets. In nur wenigen Fällen wurden die Fahrzeuge in Wäldern, auf Feldern oder an abgelegenen Orten abgestellt. Größere Schäden, die bis zum Totalschaden reichten, traten vorwiegend bei der unbefugten Benutzung von Pkws und Lkws auf. Die Täter, die zumeist keine theoretischen und praktischen Fahrkenntnisse hatten und unter Alkoholeinfluß standen, fuhren häufig schon nach kurzer Fahrt gegen Mauern, Maste oder Häuserwände.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 563 (NJ DDR 1973, S. 563) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 563 (NJ DDR 1973, S. 563)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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