Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 562

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 562 (NJ DDR 1973, S. 562); und schöpferische Anwendung des Marxismus-Leninismus. Nur auf seiner Grundlage bilden sich das konkrete materialistisch-dialektische Denken, die ethisch-moralische Einstellung zu den sich aus Stellung und Tätigkeit ergebenden Verantwortungen und Befugnissen, Urteilskraft, Entscheidungsfreude, Beharrlichkeit, Konsequenz, Feingefühl und andere für Justizkader unentbehrliche Eigenschaften heraus. Sie entstehen nicht von allein in der Tätigkeit und entwickeln sich auch durch sie nicht ohne weiteres. Es kann sogar im Gegenteil zu einer „beruflichen Deformation“ kommen, da die Justizkader in der täglichen Arbeit überwiegend mit mehr oder weniger negativen Verhaltensweisen befaßt und zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet sind./15/ Es ist selbstverständlich unerläßlich, daß die Justizkader in ihrer täglichen Arbeit von den in den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse enthaltenen Orientierungen ausgehen und ihr politisch-fachliches Wissen anhand der Schriften der Klassiker des Marxismus-Leninismus und der Standardwerke und Fachzeitschriften vertiefen und erweitern. Ständiges Arbeitsprinzip muß auch das Studium der Erfahrungen der sowjetischen Wissenschaft und Rechtspraxis sein. Wichtig ist auch, sich die guten Erfahrungen anderer zu erschließen, die eigene Arbeit an der Arbeit anderer zu messen und danach zu bewerten, was noch effektiver gestaltet werden kann. Die Ergebnisse von Hospitationen, Konsultationen, Diskussionen, Gesprächen mit Verfahrensbeteiligten, Teilnehmern an Versammlungen usw. müssen gedanklich verarbeitet und dazu genutzt werden, das bereits vorhandene Denk- und Verhaltenssystem vor Erstarren zu bewahren und von Veraltetem zu befreien. ) Das Niveau der gerichtlichen Tätigkeit wird aber nicht nur von der Qualifikation der Richter, sondern ebenso von dem der Sekretäre, Gerichtsvollzieher, Protokollanten und aller anderen Mitarbeiter bestimmt. Ihr Wirkungsfeld bringt sie in engen Kontakt mit der Öffentlichkeit. Von der Qualität ihrer Arbeit hängen Ansehen, Effektivität und Kultur der Gerichte in hohem Maße ab. Die politisch-fachliche Qualifizierung der Schöffen geschieht sowohl durch Schulungen als auch im Prozeß ihrer verantwortlichen Mitwirkung an der Rechtsprechung einschließlich der Kontrolle über die Realisierung von Entscheidungen. Zwischen diesen Formen besteht ein enger Zusammenhang. Dieser intensive, allseitige Bdldungsprozeß hat den Vorzug, daß in ihm Lernen, Lösung praktischer Aufgaben und kritische Verarbeitung eigener wie fremder Erfahrungen untrennbar miteinander verbunden sind. Rechtserziehung der Bürger Zur Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten gehört auch die Entwicklung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins. Wenn „über- - * all im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“/16/ sollen, dann erfordert dies eine entsprechende Rechtserziehung, eine rechtzeitige und gründliche Information der Werktätigen über das sozialistische Recht./17/ /15/ So Perlow, „Gerlchtaethilc“, Sowjetstaat und Sowjetreicht 1970, Heit 12, S. 104 ff. (russ.) zittert nach Luther, a. a. O-, S. 1314. /16/ Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, S. 67. /17/ Vgl. dazu Mollnau, a- a. O.; Udke, „Aufgaben zur Rechtspropaganda und Rechtserziehung in der Volkswirtschaft“, NJ 1973 S. 275 ff. 5 62 Die Rechtserziehung und rechtliche Bildung der Werktätigen ist Teil der sozialistischen Erziehung. Hier ein hohes Niveau zu erreichen ist eine Aufgabe von entscheidender aktueller und perspektivischer Bedeutung. Sie zu verwirklichen ist die Pflicht aller staatlichen und gesellschaftlichen Leitungsorgane. Die Justizkader müssen hierzu mit Hilfe der Rechtsprechung wie auch mittels der sonstigen gerichtlichen Tätigkeit beitragen. Sie müssen Antwort auf Fragen der Bürger geben und dadurch auf die Herausbildung sozialistischer Rechtseinstellungen und entsprechender Verhaltensweisen Einfluß nehmen. Sie müssen anschaulich darstellen, wie Widersprüche, Konflikte und Probleme im Leben des einzelnen und des Kollektivs zu lösen sind. Insbesondere ist herauszuarbeiten, welche rechtlichen Grundsätze, Regeln, Formen, Mittel und Methoden dabei zu beachten sind und welche gesellschaftlichen Kräfte mobilisiert werden müssen. Die gesamte Erziehungs- und Bildungsarbeit der Justizkader ist exakt auf die jeweiligen konkreten Bedürfnisse der Adressaten abzustimmen. Das gilt sowohl für Verfahrensauswertungen, Aussprachen und Schulungen als auch für Vorträge im Aufträge der URANIA, für Beiträge auf Konferenzen usw. Zur Vorbereitung darauf gehört es unbedingt, sich Kenntnis über die Zusammensetzung der Hörer, die sie bewegenden Probleme und ihr Interesse an dem Thema zu verschaffen./l 8/ Werden dbr Bildungsstand, die tatsächlichen Probleme und speziellen Interessen der Hörer bei der Festlegung des Inhalts und der Methode der Veranstaltung nicht beachtet, so besteht die Gefahr, daß über die Köpfe der Menschen hinweggeredet wird. Damit werden wichtige Möglichkeiten der Rechtserziehung verschenkt. Eine große rechtserzieherische Wirkung geht vom Gerichtsverfahren selbst, von der in seinem Ergebnis getroffenen Entscheidung und deren Verwirklichung aus. Das Gerichtsverfahren führt den Beteiligten und den Zuhörern die negativen Folgen von Rechtsverletzungen, das gesellschaftliche Interesse an ihrer Verhütung und an der Wiedergutmachung des durch sie verursachten Schadens, die Anforderungen von Recht und Moral sowie die daraus erwachsenden differenzierten Pflichten der Gesellschaftsmitglieder plastisch vor Augen. Durch ihre Anschaulichkeit und Eindringlichkeit wirkt diese Form der Rechtserziehung besonders intensiv. Ihre großen ideologischen und persönlichkeitsbildenden Potenzen werden noch nicht genügend ausgeschöpft. Vor allem durch die unmittelbare Mitwirkung an der Rechtsverwirklichung kommen die Bürger zu tieferen Erkenntnissen über die Rolle von Recht und Moral und zu Erfahrungen in der Handhabung der rechtlichen Mittel. Verfahrensbeteiligte und andere engagierte gesellschaftliche Kräfte dringen meist deshalb stärker in die Probleme ein, weil sie Verantwortung wahmeh-men. Sie machen sich ihnen vermittelte Kenntnisse gründlicher zu eigen, indem sie diese zumindest teilweise praktisch erproben. Nicht weniger bedeutsam ist, daß die Mitarbeiter der Justizorgane durch das Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Kräften eingehend die Gedanken, ethischen Maßstäbe, rechtlichen Vorstellungen und viele sonstige Erkenntnisse der Werktätigen kennenlemen. Dadurch erhalten sie selbst bessere Voraussetzungen für die sachkundige und wirksame Lösung ihrer Aufgaben. Diese Wechselbeziehungen fördern die Persönlichkeitsentwicklung aller Beteiligten und tragen zu einer hohen Rechtskultur bei. (wird fortgesetzt) AL8/ Zu methodischen Aspekten der Rechtspropaganda vgL Reuter in NJ 1973 S. 545.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 562 (NJ DDR 1973, S. 562) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 562 (NJ DDR 1973, S. 562)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, einen Beweisantrag schriftlich selbst zu formulieren. Verweigert er die Niederschrift, muß die ausführliche Dokumentisrjng des Antrages durch den Untersuchungsführer erfolgen.

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