Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 558

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 558 (NJ DDR 1973, S. 558); Inhalt Arbeitsdisziplin i. S. des § 32 GBA. Der Verklagte hat vorsätzlich einen ihm erteilten Arbeitsauftrag, von dem maßgeblich die Verkehrssicherheit eines Kraftomnibusses abhing, nicht erfüllt und damit zu erkennen gegeben, daß er die Notwendigkeit disziplingemäßen Verhaltens im Arbeitsprozeß nicht achtet. Die Einschätzung wird auch dadurch bestätigt, daß es sich nicht um eine einmalige Arbeitspflichtverletzung des Verklagten handelt; mit ihm mußten innerhalb des letzten Jahres wiederholt disziplinarische Auseinandersetzungen geführt werden, die in einem Fall sogar einen strengen Verweis nach sich zogen. Der Verklagte ist jahrelang als Kraftfahrzeugschlosser tätig. Ihm ist daher bekannt, daß bestimmte Baugruppen eines Kraftfahrzeugs für dessen Verkehrssicherheit besonders wichtig sind. Dazu gehört auch die Bremsanlage, deren Funktionsuntüchtigkeit zu schwerwiegenden Folgen im Straßenverkehr führen kann. Der Verklagte handelte hinsichtlich dieser möglichen Folgen in grober Weise fahrlässig, wenn er bei dem ihm erteilten Arbeitsauftrag, die Bremsanlage zu reparieren, sich nur teilweise deren Zustand ansah und nur oberflächlich ihre Funktionstüchtigkeit prüfte. Wie verantwortungslos er dabei handelte, ergibt sich auch daraus, daß er dem Zeugen K., der die Probefahrt mit dem Bus durchführen sollte, auf dessen Frage wahrheitswidrig versicherte, er habe die Bremsbacken mit neuen Belägen versehen. Sein leichtfertiges Vertrauen darauf, daß die Probefahrt Mängel in der Bremsanlage sichtbar machen würde, kann den Grad der Schuld des Verklagten nicht mindern. Die Beweisaufnahme vor dem Kreisgericht hat ergeben, daß auch bei einem mangelhaften Zustand der Bremsbeläge kurzfristig befriedigende Bremsverzögerungen erreicht werden können, wenn die Bremsanlage straff eingestellt wird. Deshalb können Mängel nicht in jedem Fall bei einer Probebremsung erkannt werden. Gerade dieser Umstand erhöht die Verantwortung eines Kraftfahrzeugschlossers für die ordnungsgemäße Ausführung von Reparaturen an der Bremsanlage. Durch die Aussagen der Zeugen ist erwiesen, daß der Fahrer des Kraftomnibusses kurze Zeit nach der Reparatur eine ungenügende Bremswirkung feststellte. Eine Kontrolle durch die Werkstatt ergab, daß die rechte hintere Radbremse verölt war und daß auf der linken der Bremsbelag völlig fehlte. Demnach war die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach Verlassen der Werkstatt nicht vorhanden, obwohl der Verklagte gerade diese Verkehrssicherheit hersteilen sollte. Damit bestand eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit der Insassen des Kraftomnibusses und darüber hinaus auch für andere Verkehrsteilnehmer. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Verhalten des Verklagten äußerst verantwortungslos. Die negative Einstellung des Verklagten zur Arbeitsdisziplin, zur gewissenhaften Wahrnehmung der ihm übertragenen Verantwortung bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben und zu der von jedem Werktätigen zu erwartenden Achtung des sozialistischen Eigentums kommt schließlich auch darin zum Ausdruck, daß er an der Bremsanlage des Fahrzeugs tatsächlich nicht geleistete Arbeiten abrechnete und dadurch sowohl dem Kläger als auch dem Auftraggeber bewußt einen Schaden zufügte. Die Ahndung des die sozialistische Arbeitsdisziplin wiederholt und zuletzt in schwerwiegender Weise verletzenden Verhaltens des Verklagten mit der schwersten Disziplinarmaßnahme, der fristlosen Entlassung, war daher im Interesse des. Schutzes des Kollektivs des Klägers und der nachhaltigen erzieherischen Einwirkung auf den Verklagten gerechtfertigt. Dr. Paul Friedrich: 5eite Sozialistische Jugendpolitik und sozialistisches Recht 527 Peter G ä s e : Durchsetzung der Leitungsdokumente zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens 530 Karl Scha ufert / Gerd Wetzel : Erfahrungen bei der Bekämpfung krimineller Asozialität unter den Bedingungen der Großstadt 533 Prof. Dr. Heinz P ü s c h e I : Rechtskraft von Beschlüssen gesellschaftlicher Gerichte in Zivilsachen 537 Karin G ö t z : Zu einigen aktuellen Fragen des Film-Urheberrechts 540 Dr. Robert H e u s e / Dr. Hans T h i e m e : Rechtsfolgen gesetzwidrig vereinbarter Pausenregelungen 543 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. Lothar Reuter: Methodische Aspekte der Rechtspropaganda in der UdSSR 545 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Zur Anwendung der Rückfallbestimmung des §44 StGB, wenn der Täter mehrfach einschlägig wegen Verbrechens vorbestraft ist 547 BG Gera: Organisiertes Zusammenwirken in einer Gruppe i. S. des § 162 Abs. 1 Ziff. 2 StGB ist auch bei schlüssigem Verhalten gegeben, wenn sich die Übereinkunft aus der Art und Weise der Tatbegehung ergibt 548 Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Widerruf von Schenkungen unter Ehegatten. 2. Zur Einbeziehung außergerichtlich verteilter Vermögenswerte in die Berechnung des Wertausgleichs . . 549 Oberstes Gericht: 1. Zur Sachaufklärung in den nach §18 FVerfO mit der Ehesache verbundenen Verfahren. 2. Zur Feststellung des Nettoeinkommens, wenn der Unterhaltsverpflichtete Mitglied einer LPG und als Hauptbuchhalter tätig ist 551 Oberstes Gericht: Zur Streitwertberechnung in Eheverfahren bei Gewerbetreibenden 552 BG Halle: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen Sparguthaben gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten sind. 2. Zur Frist, in der ein Anspruch auf Teilung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Spargutha- bens geltend gemacht werden kann 553 BG Cottbus: Zur Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung des Vermögens des anderen (hier: Bau eines Eigenheimes) beigetragen hat 554 BG Magdeburg: Zur Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Anordnung, die eine Regelung bezüglich der Eigentumsverhältnisse der Ehegatten trifft 556 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur materiellen Verantwortlichkeit eines Leiters für den Verlust von Werten, wenn er den mit der Verwaltung der Werte beauftragten Mitarbeitern nicht die Voraussetzungen zur Erfüllung ihrer Aufgabe geschaffen hat 556 BG Neubrandenburg: Zur fristlosen Entlassung eines Werktätigen, der den ihm erteilten Arbeitsauftrag, die Bremsanlage eines Omnibusses zu reparieren, vorsätzlich nicht erfüllt und damit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet . . 557 558;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 558 (NJ DDR 1973, S. 558) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 558 (NJ DDR 1973, S. 558)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes. Die rechtliche Stellung der von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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