Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 534

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 534 (NJ DDR 1973, S. 534); Informationsquellen zur Feststellung von Asozialität in Großstädten Asoziale können sich unter den Bedingungen der Großstadt leichter der gesellschaftlichen und staatlichen Einwirkung und Kontrolle entziehen als in kleinen Städten oder Gemeinden. Die vielgestaltigen Beziehungen und Einflüsse, denen solche Menschen unter' Großstadtbedingungen unterliegen, sind weder von den Arbeitskollektiven noch von den Staatsorganen, Wohngemeinschaften oder Familien ständig überschaubar. Tatort, Wohnort und Arbeitsstelle stimmen in den seltensten Fällen überein.Weiträumige Ortsveränderungen können mit Hilfe günstiger Nahverkehrsverbindungen schnell vollzogen werden. Es ist deshalb notwendig, diesen Bedingungen entsprechend alle Quellen zu erschließen, um solche Straftaten aufzuklären und die Informationen zu koordinieren. Die Unterlagen bei den Abteilungen Innere Angelegenheiten der Räte der Stadtbezirke sind die hauptsächlichste Informationsquelle. Sie enthalten Informationen über solche Personen, mit denen meist schon langfristig auf der Grundlage der GefährdetenVO vom 15. August 1968 gearbeitet wurde und die die festgelegten Erziehungsprogramme, Arbeitsplatzbewährungen und andere Formen erzieherischer Einflußnahme nicht nutzten, um ihre Lebensweise zu ändern. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Magistrats von Groß-Berlin wird seit längerer Zeit die erzieherische Einwirkung auf gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene zwischen der Abteilung Innere Angelegenheiten und dem Referat Jugendhilfe koordiniert. Für solche Personen wurden im Zusammenwirken mit Betrieben und anderen Einrichtungen langfristige individuelle Erziehungsprogramme aufgestellt. Informationen über die Einhaltung dieser Programme führten in nicht wenigen Fällen zur Feststellung asozialer Lebensweise. Informationen des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung über notorische Mietsschuldner führten oft zur Feststellung asozialer Lebensweise, bei der der Tatverdacht gemäß § 249 StGB vorlag Informationen der Sparkasse der Stadt Berlin über Schuldner, die zum Teil seit Jahren bestehende Zahlungsverpflichtungen aus Teilzahlungskrediten nicht erfüllten und bei denen wegen Arbeitsbummelei Lohnpfändungen fruchtlos verlaufen waren, führten ebenfalls zur Feststellung krimineller Asozialität. Asoziales Verhalten war in einer Reihe von Fällen auch die Ursache dafür, daß Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zur Realisierung von Forderungen (Unterhaltsansprüche und zivilrechtliche Ansprüche) nicht durchgesetzt werden konnten. Den Leitern der Betriebe und Einrichtungen wurde durch den Staatsanwalt und die Abteilung Innere Angelegenheiten der Tatbestand des § 249 StGB sowie die GefährdetenVO in mehreren Aussprachen mit dem Ziel erläutert, in den Betrieben die Auseinandersetzungen mit solchen Personen konsequenter zu führen, die ständig die sozialistische Arbeitsdisziplin verletzen. Daraufhin erhöhte sich die Anzahl der Anzeigen Wegen Verletzung des § 249 StGB gegen solche Personen, bei denen die Bemühungen der Arbeitskollektive erfolglos geblieben waren. Die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei gaben Hinweise auf Personen, mit denen sie in der Vergangenheit Aussprachen geführt hatten, weil diese Personen ständig die Arbeitsdisziplin verletzten und die öffentliche Ordnung gefährdeten oder über deren Lebensweise sich die Bürger des Wohngebiets beschwert hatten. Nicht zuletzt seien die vielen wertvollen Mitteilungen der Bürger genannt, durch die zahlreiche Fälle krimineller Asozialität aufgedeckt werden konnten. In den Hausgemeinschaften hatten sich Bürger oftmals und manchmal eben ohne Erfolg mit asozial lebenden Personen auseinandergesetzt, um sie zu einer positiven Lebensweise zu veranlassen. Mit Recht wurde ein konsequentes Eingreifen der Staatsorgane gefordert. Die planmäßige Ausschöpfung all dieser Quellen führte dazu, daß im Stadtbezirk Berlin-Köpenick und in allen anderen Stadtbezirken die Asozialität erfolgreich bekämpft werden konnte. Konzentrierte und zügige Ermittlungen Die Grundlage für konzentrierte und zügige Ermittlungen zur Überführung von asozial lebenden Personen ist eine gut abgestimmte Arbeit der verantwortlichen Organe. Nach unseren Erfahrungen ist es vor allem erforderlich, alle Materialien über solche Personen, bei denen der Verdacht krimineller Asozialität gegeben ist, exakt aufzubereiten. Ferner bedürfen die Ermittlungen der Untersuchungsorgane der ständigen Anleitung und Kontrolle durch den Staatsanwalt. In den Beratungen der Leiter der Justiz- und Sicherheitsorgane des Stadtbezirks Berlin-Köpenick wurden dazu Maßnahmen diskutiert und festgelegt, die eine schnelle staatliche Reaktion bei geringstem Aufwand an Mitteln und Kräften gewährleistete. Die Abteilung Innere Angelegenheiten des Rates des Stadtbezirks bereitete das Material über erfaßte gefährdete und wiedereingegliederte Personen, bei denen der Verdacht asozialen Verhaltens besteht, unter folgenden Gesichtspunkten auf: Seit wann und aus welchen Gründen wurde es notwendig, den Verdächtigen zu betreuen? Durch welche Handlungen hat der Verdächtige das für ihn aufgestellte Betreuungsprogramm durchkreuzt? Welche Vorladungen zu Aussprachen hat er nicht befolgt bzw. welche Festlegungen nicht eingehalten? In welchen Zeiträumen hat er nicht gearbeitet? Aus welchem Grund hat der Verdächtige bestehende Arbeitsrechtsverhältnisse gelöst bzw. welches Verhalten zog seine fristlose Entlassung nach sich? Welche Schulden (Unterhalt, Miete, Gas und Strom, Teilzahlungsbeträge usw.) oder sonstige Faktoren charakterisieren bei dem Verdächtigen das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der öffentlichen Ordnung? Im Rahmen der Anzeigenprüfung stellten die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei das Verhalten des Verdächtigen im Wohngebiet fest. Darüber hinaus unterstützten sie die Abteilung Innere Angelegenheiten bei der Ermittlung sog. Zeithilfetätigkeit. Die Beschuldigtenvemehmung wurde auf die Herausarbeitung der Tatbestandsmäßigkeit konzentriert. Dazu hatte der Staatsanwalt des Stadtbezirks Köpenick den Untersuchungsorganen eine methodische Anleitung gegeben. Bei der Durchführung der Ermittlungen wurden die Mitarbeiter des Untersuchungsorgans konzentriert eingesetzt. So wurden verschiedene Ermittlungshandlungen nicht nacheinander, sondern von mehreren Kriminalisten nebeneinander vorgenommen. Auf diese Weise konnten zur gleichen Zeit erledigt werden: die Beschuldigtenvernehmung, die Beschaffung von Kaderunterlagen, Beurteilungen durch den Betrieb sowie von Bescheinigungen der KWV usw. über Schulden, die Zeugenvernehmung (z. B. wenn gleichzeitig § 141 StGB verletzt wurde), die Durchsuchung. 534;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 534 (NJ DDR 1973, S. 534) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 534 (NJ DDR 1973, S. 534)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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