Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 531 (NJ DDR 1973, S. 531); (z. B. die schnell aufgeklärte Straftat, die Hauptverhandlung vor erweiterter Öffentlichkeit) ist der Gradmesser der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens, sondern die mit dem Strafverfahren erreichte Nachhaltigkeit der Kriminalitätsbekämpfung. Zum Umfang der Ermittlungen von Ursachen und Bedingungen der Straftat Die jedem Strafverfahren immanente Einheit von Kriminalitätsbekämpfung und Vorbeugung/3/ wirft die Frage nach dem Umfang der Ermittlungen zu den Ursachen und Bedingungen der Straftat im Strafverfahren und nach den notwendigen Initiativen zu deren Beseitigung auf. Mehrfach wurde bereits hervorgehoben, daß es Anliegen des Strafverfahrens sei, diejenigen Ursachen und Bedingungen zu ermitteln, die unmittelbar eine Straftat ermöglicht, erleichtert oder begünstigt haben./4/ In Ziff. 6 der Gemeinsamen Anweisung vom 7.Februar 1973 wird die differenzierte Feststellung der Ursachen und Bedingungen gefordert. Bei den meisten Straftaten wirkt ein ganzer Komplex von Ursachen und Bedingungen. Es ist aber nicht erforderlich, diesen ganzen Komplex bis ins einzelne aufzuklären. Es genügt vielmehr, sich auf die entscheidenden, unmittelbaren Wirkungsfaktoren zu beschränken./5/ So wurde in einem Ermittlungsverfahren gegen leitende Mitarbeiter eines Betriebes, die in erheblichem Umfang durch Vertrauensmißbrauch und Diebstahl Volkseigentum geschädigt hatten, die Verletzung von Bestimmungen zur Sicherung der materiellen und finanziellen Fonds des Betriebes festgestellt. Die Ermittlungen wurden auf die Aufdeckung dieser unmittelbar wirkenden begünstigenden Bedingungen konzentriert, obwohl es noch weitere Faktoren gab (z. B. fehlende Funktionspläne, negative Vorbildwirkung anderer, Unterschätzung des betrieblichen Revisionsorgans durch die Leitung u. a), die mit den Straftaten im Zusammenhang standen, jedoch von untergeordneter Bedeutung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Täter waren. Die Beschränkung auf die unmittelbar wirkenden Ursachen und Bedingungen bedeutet gleichzeitig die konsequente Einengung des Ermittlungsverfahrens auf die konkrete Straftat Das Strafverfahren untersucht nicht die Kriminalität schlechthin, sondern die begangene Strafrechtsverletzung. Es darf deshalb nicht mit Fragestellungen ausschließlich kriminologischer und soziologischer Art belastet werden. Ziel des Strafverfahrens kann es auch nicht sein, im jeweiligen Bereich alle Ursachen und Bedingungen zu ermitteln, die möglicherweise zu Straftaten führen könnten, aber mit der konkreten Straftat nicht Zusammenhängen. Auch die Beantwortung der Frage, ob die festgestellten Ursachen und Bedingungen der Straftat in anderen Bereichen des Betriebes oder in anderen Territorien ebenfalls wirken, kann nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Damit soll nicht gesagt werden, daß diese Zusammenhänge für die Kriminalitätsbekämpfung unwichtig sind. Es muß aber Klarheit darüber bestehen, daß sie nicht Gegenstand des konkreten Strafverfahrens sein können, sondern in anderer Weise von den Justiz und Sicherheitsorganen aufgegriffen werden müssen, z. B. /3/ Vgl. Hinderer / Rödszus, „Die Einheit von Aufklärung und Verhütung von Straftaten erhöht die Wirksamkeit des Strafverfahrens“, NJ 1973 S. 379 ff. /4/ Vgl. Mayer, a. a. O., S. 195 und die dort angegebene Literatur. 151 Vgl. Wendland, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens erhöhen“, NJ 1973 S. 157 ff. (159); Weber, „Zu einigen Fragen der Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens“, Forum der Kriminalistik 1973, Heft 7, S. 348 fl. durch die staatsanwaltschaftliche Gesetzlichkeitsauf-sicht./6/ In dem genannten Beispiel der schweren Schädigungen des Volkseigentums wurden die Gesetzesverletzungen im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht gemäß §§38 ff. StAG untersucht und verfolgt. Für die Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens ist es besonders wichtig, daß mit den Initiativen der Justiz- und Sicherheitsorgane zur Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen einer Straftat nicht die Verantwortlichkeit des Täters für die von ihm begangene strafbare Handlung verwischt wird. Wenn z. B. in Kollektivaussprachen mehr über Versäumnisse der Betriebsleitung bei der Organisierung bestimmter Kontrollen diskutiert wird als über die Schuld des Täters, der diese Mängel bewußt zur Begehung seiner Straftaten ausgenutzt hat, so schränkt das die Wirksamkeit des Strafverfahrens entschieden ein. Damit wird Inaktivität gegenüber der Straftat erzeugt und die nachhaltige Disziplinierung des Täters untergraben. Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren Bei der Forderung der Gemeinsamen Anweisung vom 7. Februar 1973 nach differenzierter Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren geht es nicht einfach um eine Arbeitserleichterung, sondern um die Erhöhung der Effektivität der Mitwirkung./7/ Die Justiz-und Sicherheitsorgane haben solche Bedingungen zu schaffen, die es den Werktätigen im konkreten Einzelfall ermöglichen, durch ihre Mitwirkung im Strafverfahren zum gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Kriminalität beizutragen. Das setzt sich nicht spontan durch, sondern dieser Prozeß muß geleitet werden. Zur Verantwortung der staatlichen heiter und der Gewerkschaftsleitungen für die Kriminalitäts b e kämpfung und -Vorbeugung Auf der Grundlage von Einschätzungen der Wirksamkeit gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren haben die Justiz- und Sicherheitsorgane in Jena zunächst ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet, daß die Verantwortung der staatlichen Leiter und der Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen in den Betrieben für die Bekämpfung von Rechtsverletzungen durchgesetzt wird. Es ging insbesondere um die Verantwortung der Leiter für die vorbehaltlose Achtung der Gesetzlichkeit und für die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit. „Das bedeutet natürlich nicht, daß die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre ihrer diesbezüglichen Pflicht allein dadurch Genüge tun, daß sie persönlich die sozialistische Gesetzlichkeit respektieren. Ihre Aufgabe besteht ebenso darin, die ihnen anvertrauten Kollektive zu befähigen, die sozialistische Staatsdisziplin zum festen Bestandteil ihrer Arbeitsweise zu machen.“ /8/ Unter diesem Aspekt haben wir z. B. mit den Sekretariaten der FDGB-Kreisvorstände Jena (Stadt) und Jena (Land) sowie mit der Industriegewerkschaftsleitung des VEB Carl Zeiss einen Erfahrungsaustausch über die Pflichten der staatlichen Leiter zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts und über die Entwicklung der Arbeitskollektive durchgeführt. Im Ergebnis der Aussprache beschlossen diese Gewerkschaftsorgane Maßnahmen zur qualifizierteren Durchsetzung /6/ Vgl. Harrland, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeits-aufsieht“, NJ 1973 S. 251 fl.; Kunz, „Gesetzlichkeitsaufsicht zum Schutz und zur Förderung der Jugend“, NJ 1973 S. 436 fl. (437). fl/ Vgl. Wendland, a. a. O., S. 157. (8/ Streit, „50 Jahre Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“, NJ 1972 S. 725 fl. (727). 531;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 531 (NJ DDR 1973, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 531 (NJ DDR 1973, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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