Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 53 (NJ DDR 1973, S. 53); \ sehen Gesellsdiaft wädist die Bedeutung der gesamten Staatsanwalts chaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht. Das gilt nicht nur in kriminalitätsvorbeugender Hinsicht; vielmehr hat die Staatsanwaltschaft generell ihren Beitrag zu leisten, damit die unbedingte Achtung vor Recht und Gesetz des sozialistischen Staates durchgesetzt wird. Die Gesetzlichkeitsaufsicht muß in ihrer Wirkung verstärkt werden. Dazu ist die zentrale Leitung zu qualifizieren. Die Ansprüche an die Wissenschaft erhöhen sich. Die straf- und strafverfahrensrechtliche Forschung muß einen wichtigeren Platz einnehmen und sich konzentriert den Fragen zuwenden, die zur Effektivierung der Kriminalitätsbekämpfung zu lösen sind. Es ist notwendig, den Praxiseinfluß auf die Herausarbeitung der Aufgaben der wissenschaftlichen Forschung zu verstärken und eine solche Zusammenarbeit zwischen Praxis und Wissenschaft zu entwickeln, daß geeignete wissenschaftliche Erkenntnisse planmäßig praktisch erprobt werden. Die Abt. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit des Obersten Gerichts und die Abt. 1 des Ministeriums der Justiz führten am 13. Dezember 1972 gemeinsam mit den Leitern der Informations- und Dokumentationsstellen der Bezirksgerichte eine Arbeitstagung durch. Auf der Grundlage von operativen Untersuchungen bei mehreren Bezirksgerichten wurden Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die Konkretisierung der inhaltlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Informations- und Dokumentationsstellen der Bezirksgerichte. Erörtert wurden ferner Fragen der Auswertung und Kontrolle statistischer Erhebungen auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts für die elektronische Datenverarbeitung, die mit Wirkung vom 1. Januar 1973 zu den Aufgaben der Informations- und Dokumentationsstellen gehören. Die Tagung bestätigte unter Berücksichtigung des Diskussionsergebnisses eine Vorlage zu den weiteren Aufgaben und zur Arbeitsweise der Informations- und Dokumentationsstellen der Bezirksgerichte. Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Aufgaben der Gerichte bei der Prüfung der Interessen minderjähriger Kinder im Eheverfahren i Aus dem Bericht des Präsidiums des Bezirksgerichts Halle an das Plenum am 19. Oktober 1972 Die Prüfung der Frage, ob nach Erhebung einer Scheidungsklage die Ehe erhalten werden kann, ist für Familien mit mehreren Kindern besonders bedeutsam, denn für die Kinder ist die Kontinuität ihrer familiären Bindung sehr wichtig. Aus der gemeinsamen Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Pflege der Kinder folgt, daß im Eheverfahren auch zu erörtern ist, wie sich die Ehegatten als Eltern verhalten haben. Das bedeutet, die Gesamtheit der Familienbeziehungen in ihrer Wechselwirkung und mit all ihren Erscheinungsformen zu untersuchen und zu würdigen. Die Widersprüche und Probleme in manchen Ehen ergeben sich nur zum Teil aus alten, traditionsbedingten Verhaltensweisen; weit häufiger sind sie Ausdruck neuer, höherer Ansprüche an ein erfülltes Ehe- und Familienleben, die allerdings noch oft zwischen den Ehegatten nicht abgestimmt sind und sich in einseitigen Forderungen zeigen. Viele Männer und Frauen tragen im beruflichen und gesellschaftlichen Leben große Verantwortung. Die berufliche Tätigkeit wird zu einem wesentlichen Wachstumsfaktor für ihre Persönlichkeitsentwicklung und wirkt in vielfacher Hinsicht auch auf ihr Verhalten in der Familie ein. Die Ehegatten stellen aneinander höhere Ansprüche, da gewohnte und geübte Verhaltensweisen im Betrieb auch in die Familiensphäre übernommen werden. Zur Prüfung des Sinnverlusts einer Ehe mit Kindern Der Wortlaut des § 24 FGB fordert, die Prüfung des Wertes oder Sinnverlusts der Ehe für die Ehegatten und die Kinder als Einheit vorzunehmen. Der Wert der Ehe für die Ehepartner ist danach nicht isoliert vom Wert der Ehe für die Kinder einzuschätzen. Andernfalls wird die wichtigste Funktion der Eltern in der Familie, die Erziehung und Pflege der Kinder, nicht ausreichend beachtet. Der Wert der Ehe für die Kinder und die Auswirkungen der Scheidung auf sie dürfen deshalb nicht erst im Zusammenhang mit der Regelung des Erziehungsrechts geprüft werden. Die Entscheidungen des erster. Halbjahres 1972 zeigen, daß sich die Gerichte des Bezirks Halle intensiver als bisher mit den Problemen auseinandersetzen, die sich bei einer Scheidung für die Kinder ergeben. Aus den untersuchten Verfahren ergibt sich, daß die Gerichte eine Ehe insbesondere dann nicht mehr als erhaltungswürdig angesehen haben, wenn die Familienatmosphäre nur noch durch Disharmonie gekennzeichnet war und folgende Faktoren festgestellt wurden: häufige, die Ehe zerstörende Streitigkeiten, üble, den Partner diffamierende Beschimpfungen, wiederholte Tätlichkeiten, krasse, die Familienpflichten negierende Gleichgültigkeit oder rücksichtsloses Verhalten zu den Familienmitgliedern. Jedoch dürfen auch solche krassen Erscheinungsformen ehewidrigen Verhaltens nicht etwa im Sinne „absoluter“ Scheidungsgründe angesehen werden. Das Verhalten der Parteien muß stets im Zusammenhang mit den festgestellten objektiven Gegebenheiten, der subjektiven Einstellung der Parteien und den Auswirkungen auf sie eingeschätzt werden. Die Gerichte haben trotz bestimmter Zerwürfnisse zwischen den Ehegatten vor allem folgende Umstände im Interesse der Kinder für überwindbar angesehen: einmalige außereheliche Beziehungen von nur kurzer Dauer, egoistisches Verhalten eines Ehegatten, Mißachtung der Gleichberechtigung der Frau, sexuelle Störungen, mangelnde Pflichterfüllung in der Familie und im Haushalt, ungünstiger Einfluß Dritter, ohne die Familie verbrachte Freizeit, sonstiges Fehlverhalten in der Ehe, wenn die Bindung beider Eltemteile zu den Kindern besonders stark ausgeprägt ist, ungünstige Wohn- und Arbeitsbedingungen. Auch diese Umstände sind stets im Zusammenhang mit der gesamten Familiensituation und der Persönlich- 53;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 53 (NJ DDR 1973, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 53 (NJ DDR 1973, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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