Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 52 (NJ DDR 1973, S. 52); Übereinstimmung, daß besonders die Rechtspflegeorgane alle Möglichkeiten des Gesetzes ausschöpfen müssen, um die regelmäßige Unterhaltsleistung zu sichern. In diesem Zusammenhang lenkte Frau Direktor Pfeu-fer die Aufmerksamkeit des Plenums auf ein weiteres Problem. In vielen Fällen bestehe die Notwendigkeit einer schnellen Zuweisung anderweitigen Wohn-raums für den Nichterziehungsberechtigten, weil durch eine oft lange Zeit weiterbestehende Wohngemeinschaft der geschiedenen Ehegatten das mit der Scheidung verfolgte Ziel, die Kinder vor weiteren Auseinandersetzungen zwischen den Eltern zu bewahren, nicht erreicht wird. Teilweise treten bei den Kindern schwerere Störungen als bei bestehender Ehe ein. Das erfordert eine rechtzeitige Zusammenarbeit der Gerichte mit den Abteilungen Wohnraumlenkung der örtlichen Organe, die in diesen Fällen im Interesse der Kinder dem zur Räumung der Ehewohnung Verpflichteten bevorzugt Wohnraum zuweisen müßten. In seinem Schlußwort hob Präsident Dr. T o e p 1 i t z hervor, daß sich das Thema der 5. Plenartagung sinnvoll in die umfassenden Bemühungen von Partei und Regierung zur Entwicklung und Förderung sozialistischer Familienbeziehungen und in die diesbezügliche Aufgabenstellung des Obersten Gerichts einordne. Der Erfahrungsaustausch habe wertvolle Anregungen und Gedanken vermittelt, wie die Gerichte ihren spezifischen Beitrag dazu leisten können. Diese Hinweise in der praktischen Tätigkeit der Richter wirksam werden zu lassen sei eine wichtige Leitungsaufgabe des Obersten Gerichts, der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte. Zum Abschluß seiner 5. Tagung bestätigte das Plenum den Bericht des Präsidiums als Arbeitsgrundlage. Läu. Informationen Auf Einladung des Ministers der Justiz der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Dr. Benhamouda, weilte der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Heusinger, als Leiter einer Delegation vom 25. November 1972 bis zum 5. Dezember 1972 in der Demokratischen Volksrepublik Algerien. Unmittelbarer Anlaß zu dieser Reise war die Unterzeichnung des Vertrags über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen, die am 2. Dezember 1972 von den Justizministern der miteinander befreundeten Staaten vollzogen wurde. Beide Seiten informierten sich über die Entwicklung der Rechtspflege ihrer Länder und die dabei gesammelten Erfahrungen. Es fanden vielfältige Gespräche im Ministerium der Justiz, beim Obersten Gericht, in örtlichen Gerichten und Verwaltungsorganen in Algier, in den Wylajaten Constantine, Annaba und Quargla, in der Nationalen Verwaltungsschule ENA, in einer Einrichtung des Strafvollzugs sowie in Großbetrieben der Grundstoffindustrie, der Energiewirtschaft, der Metallurgie und der Landwirtschaft statt. Die Delegation des Ministeriums der Justiz der DDR war tief beeindruckt vom konsequenten antiimperialistischen Kampf des algerischen Volkes, das auch bei der Justizreform in der historisch kurzen Zeit seit der Zerschlagung der Kolonialherrschaft große Erfolge erzielt hat. Das algerische Recht, das seit 1962 annähernd zur Hälfte neu geschaffen wurde und das Ende 1974 vollständig erneuert sein wird, dient dem zuverlässigen Schutz der fortschrittlichen gesellschaftlichen Entwicklung und wirkt als wichtiges Instrument zur Gestaltung der revolutionären gesellschaftlichen Verhältnisse, in denen das Wohl des arbeitenden Menschen im Mittelpunkt steht. Der algerische Justizminister war besonders an Informationen über die Entwicklung der Gerichte und der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Rechtspflege in den verschiedenen Etappen der revolutionären Entwicklung in der DDR interessiert. Eine entsprechende Ausarbeitung des Ministeriums der Justiz der DDR wird bei der Weiterbildung der Richter und Staatsanwälte der Demokratischen Volksrepublik Algerien verwendet werden. Minister Heusinger wurde auch vom Vorsitzenden des Revolutionsrates und Ministerrates der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Houari Boumedienne, zu einem herzlichen und freundschaftlichen Gespräch empfangen. * Am 13. Dezember 1972 konstituierte sich das neu gebildete Kollegium beim Generalstaatsanwalt der DDR. Es setzt sich aus leitenden Vertretern der Staatsanwaltschaft und mehreren Rechtswissenschaftlern zusammen. Generalstaatsanwalt Dr. Streit gab der Erwartung Ausdruck, daß das Kollegium helfen werde, grundlegende Probleme der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit in Durchführung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED zu klären und zu bewältigen. Das erfordere, realistisch und ohne Scheu die Fragen, die das Leben stellt, aufzugreifen und Schritt für Schritt Lösungen zuzuführen auf hohem theoretischen Niveau, aber unter Verzicht auf jeglichen wissenschaftlichen Prunk. Zur Debatte standen der Arbeitsplan der Staatsanwaltschaft für 1973 und die künftige Regelung für die zentral geleitete analytische Arbeit der Staatsanwälte. Die entsprechenden Vorlagen, die der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Dr. Harrland begründete, lösten einen lebhaften Meinungsaustausch aus. Bestimmend für die Diskussion war die Auffassung, daß es in der nächsten Zeit vor allem darauf ankommt, die Bekämpfung der Kriminalität wirkungsvoller zu gestalten. Das verlangt von den Justiz- und Untersuchungsorganen ein einheitliches Wirken vorrangig in folgende eng zusammengehörige Richtungen: konsequente, schleunige und konzentrierte Verfolgung aller Straftaten; entschiedener, differenzierter Einsatz der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit; zielgerichtet und differenziert organisierte öffentliche Wirkung der Strafverfahren. Dazu gehört die volle Durchsetzung der Eigenverantwortung jedes Organs im jeweiligen Verfahrensstadium. Die Staatsanwaltschaft hat zur Durchsetzung der richtigen Strafpraxis ihre rechtlichen Mittel (insbesondere Protest und Kassationsantrag) prinzipieller auszuschöpfen. Die konsequente Bekämpfung aller Straftaten ist als eine wesentliche Bedingung für die Verwirklichung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe anzusehen. Der unbedingte Schutz des Sozialismus und jedes Bürgers vor kriminellen Anschlägen und eine eherne Rechtssicherheit überhaupt sind immanenter, unveräußerlicher Bestandteil der Hauptaufgabe. Die Gewißheit des bedingungslosen Schutzes vor jeglichen Rechtsverletzungen gehört zum Lebensniveau im Sozialismus. Ohne Zweifel wächst die Rolle der Vorbeugung gegen die Kriminalität bei der Gestaltung des entwickelten Sozialismus. Das weitere Vorankommen in dieser Beziehung ist einerseits entscheidend von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsreife und andererseits davon abhängig, daß schrittweise konkrete und in Ansehung des erreichten sozialistischen Entwicklungsstandes wirklich lösbare Vorbeugungsaufgaben gestellt werden. Der entscheidende Beitrag der Justiz- und Untersuchungsorgane ist eine wirkungsvolle Bekämpfung der Straftaten. Im Verlauf der Gestaltung der entwickelten sozialisti- 52;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 52 (NJ DDR 1973, S. 52) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 52 (NJ DDR 1973, S. 52)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliohe Ordnung und Sicherheit hervorruf. Die kann mündlich, telefonisch, schriftlich, durch Symbole sowie offen oder anonym pseudonym erfolgen. liegt häufig im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen. Sie charakterisieren gleichzeitig die hohen Anforderungen, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung des taktischen Vorgehens bei der Führung der Beschuldigtenvernehmung vielseitig nutzbar. Es ist eine wesentliche Aufgabe, in Ermittlungsverfahren zielgerichtet solche Möglichkeiten für die Führung der Beschuldigtenvernehmung. Erfahrungen der Untersuchungsarbeit belegen, daß Fehleinschätzungen in Verbindung mit falschen Beschuldigtenaussagen stets auf Verletzung dieses Grundsatzes zurückzuführen sind. Es ist deshalb notwendig, die Konsequenzen, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X