Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 515

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 515 (NJ DDR 1973, S. 515); Verteilung von Boden und Wirtschaftsgebäuden, die von der LPG genutzt werden, sowie von Inventarbeiträgen Hinsichtlich der Wertermittlung für diese Vermögensteile ist folgendes zu beachten: 1. Am Boden und an den Wirtschaftsgebäuden steht der LPG ein umfassendes Nutzungsrechtzu, so daß im Interesse einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der sozialistischen Landwirtschaft die Verfügungsbefugnisse des Eigentümers notwendigerweise begrenzt sind. 2. Während des Bestehens der Mitgliedschaft ist die Rückzahlung des Pflichtinventarbeitrags gesetzlich nicht zulässig. Der zusätzliche Inventarbeitrag kann nur nach den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Genossenschaft zurückgezahlt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im Mittelpunkt des Kooperationsprozesses die Erhöhung der Akkumulation, die Durchführung gemeinsamer Investitionen und die weitere Konzentration der Investitionen steht. Dadurch wird es im Interesse ständig höherer Produktionsergebnisse möglich, zielstrebig neue, moderne Anlagen der industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion zu schaffen./?/ Deshalb kann die Wertermittlung nicht von den Beträgen ausgehen, die bei einem Verkauf des Bodens und der Gebäude bzw. bei der Auszahlung der Inventarbei- IV Honecker, Zügig voran bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1973, S. 53. träge zu erwarten wären. Der für die Vermögensausein-andersetzung maßgebliche Wert wird vielmehr unter Berücksichtigung der vorerwähnten Umstände niedriger zu bemessen sein. Unter Beachtung der realen Gegebenheiten und im Interesse der der LPG angehörenden Ehegatten, die ihren Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke nachkommen, wird es oft richtiger sein, auch diese Vermögenswerte auf beide Ehegatten zu verteilen, anstatt Boden, Gebäude und Inventarbeiträge einem Ehegatten zu Alleineigentum zu übertragen. Das ist m. E. auch dann zulässig, wenn nur ein Ehegatte Mitglied der LPG ist. Allerdings dürfte in einem solchen Fall die Zustimmung der Genossenschaft erforderlich sein. Was den Boden, Gebäude und u. U. auch den Pflichtinventarbeitrag anbelangt, wäre dann zwischen dem nicht der LPG angehörenden Ehegatten und dem Rat des Kreises ein Nutzungsvertrag abzuschließen. Aber auch dabei dürfen familienrechtliche Grundsätze nicht außer acht gelassen werden. So sind durchaus Fälle denkbar, in denen es geboten sein kann, dem der LPG angehörenden Ehegatten auch diese Vermögenswerte zu Alleineigentum zu übertragen und einen Erstattungsbetrag festzulegen. Das kann beispielsweise begründet sein, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse günstig, die des anderen Ehegatten dagegen ungünstig sind oder wenn die Interessen der Kinder eine solche Lösung erfordern. Informationen Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der Mongolischen Volksrepublik, Günsen, weilte in der Zeit vom 14. bis 21. Juli 1973 eine Delegation des Obersten Gerichts der DDR unter Leitung von Präsident Dr. Toeplitz zu einem Freundschaftsbesuch in der Mongolischen Volksrepublik. Beide Seiten informierten einander über die Tätigkeit der Gerichtsorgane ihrer Länder und tauschten Meinungen zu Fragen der weiteren Vertiefung und Entwicklung der Beziehungen zwischen den Obersten Gerichten der DDR und der MVR aus. Die beiden Präsidenten Unterzeichneten ein Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen den Obersten Gerichten beider Länder. Der Generalstaatsanwalt der MVR, Awchia, und der Minister der Justiz, Purwec, empfingen die Delegation zu freundschaftlichen Unterredungen. Es fanden Begegnungen mit den Vertretern des Stadtgerichts Ulan Bator, des Aimakgerichts von Archangai und des Juristenverbandes der MVR statt. Führende Persönlichkeiten des Parteikomitees und der Exekutivverwaltung des Hu-rals des Archangai-Aimaks informierten die DDR-Ju-risten über die Arbeit in diesem Bezirk. Die Delegation besuchte ferner eine Landwirtschaftliche Vereinigung dieses Aimaks. Zum Abschluß des Besuchs wurde die Delegation des Obersten Gerichts der DDR vom Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der MRVP und 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Präsidiums des Großen Volkshurals, Luwsan, und vom Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der MRVP Shala-naashaw zu einem freundschaftlichen Gespräch empfangen. * Auf Einladung des Generalstaatsanwalts der DDR, Dr. Streit, weilte im Juni eine Delegation polnischer Staatsanwälte unter Leitung des Generalstaatsanwalts der Volksrepublik Polen, Dr. Czubinski, in der DDR. Die bisherige fruchtbringende Zusammenarbeit zwi- schen den Staatsanwaltschaften beider Länder wurde mit einem Erfahrungsaustausch und der Erörterung von beide Seiten interessierenden Fragen fortgesetzt und vertieft. Im Mittelpunkt der Beratungen standen u. a. aktuelle Probleme des Zusammenwirkens bei der Bekämpfung der Kriminalität, die Übermittlung von Dokumentationen und Veröffentlichungen sowie der Austausch von Lektoren. Ferner wurde über den Ausbau der unmittelbaren Beziehungen zwischen den Dienststellen der benachbarten Bezirke und Kreise gesprochen. Beide Seiten betonten die Nützlichkeit des Erfahrungs-austauschs und gaben der Überzeugung Ausdruck, daß er der weiteren Vertiefung der freundschaftlichen Zusammenarbeit dienen wird. * Am 27. Juni 1973 fand beim Generalstaatsanwalt der DDR eine zentrale Arbeitstagung der Abteilung Ge-setzlichkeitsaufsicht mit den zuständigen Abteilungsleitern bei den Staatsanwälten der Bezirke statt. Sie diente dazu, den Stand der Erfüllung des Arbeitsplans einzuschätzen sowie Maßnahmen zur Verstärkung der Gesetzlichkeitsaufsicht vorzubereiten. Das einleitende Referat des Abteilungsleiters für Gesetzlichkeitsaufsicht beim Generalstaatsanwalt, G. Müller, war Grundlage eines inhaltsvollen und umfangreichen Erfahrungsaustauschs. In der Diskussion wurden viele Vorschläge zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht unterbreitet. In seinem Schlußwort würdigte der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Dr. Harrland die vielfältigen Initiativen der Staatsanwälte. Er betonte, daß es jetzt darauf ankomme, die guten Ergebnisse und Methoden der Gesetzlichkeitsaufsicht zum Allgemeingut zu machen. Ein Mittel hierzu könnten auch die von mehreren Bezirksstaatsanwälten angeregten operativen Untersuchungen zu bestimmten Schwerpunkten sein, die u. U. gemeinsam mit anderen Organen durchgeführt werden können. 515;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 515 (NJ DDR 1973, S. 515) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 515 (NJ DDR 1973, S. 515)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch vorliegt - als Ordnungswidrigkeit zügig und mit angemessener Ordnungsstrafe verfolgt werden. Nach wie vor werden die entsprechenden Genehmigungen durch das Ministerium des Innern, die Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchunqshaftanstalt. Bei der Gewährleistung der allseitigen Sicherheiter Unter- tivitäten feindlich-negativer Personen sind die potenzenaer zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei oder der Nationalen Volksarmee oder anderen Übernahme Übergabesteilen. Der Gefangenentransport erfolgt auf: Antrag des zuständigen Staatsanwaltes, Antrag des zuständigen Gerichtes, Weisung des Leiters der Abteilung. Der Leiter hat sich vor der Vorführung von Inhaftierten zu Arztvorstellungen und medizinischen Behandlungen mit der Untersuchungsabteilung zu konsultieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X