Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 50 (NJ DDR 1973, S. 50); Bericht über die 5. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts befaßte sich auf seiner 5. Tagung am 13. Dezember 1972 mit Problemen der Erhaltung von Ehen im Interesse minderjähriger Kinder, besonders von Ehen mit drei und mehr Kindern. Wie die Ergebnisse der in Vorbereitung der Plenartagung geführten Untersuchungen des Obersten Gerichts und fast aller Bezirksgerichte beweisen, entwickelt sich seit dem VIII. Parteitag der SED eine immer stärkere gemeinsame Verantwortung von Staat und Gesellschaft für die Familienentwicklung. Ausgehend davon, daß sich die wachsende Rolle des sozialistischen Staates auch bei der Gestaltung sozialistischer Familienbeziehungen vor allem in einer qualitativ besseren staatlichen Tätigkeit zeigen muß, begründete Oberrichter Dr. Strasberg, Mitglied des Präsidiums und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts, in seinem einleitenden Referat die im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 5. Plenartagung gegebene Orientierung für die wirksame Durchführung von Eheverfahren, von denen Kinder betroffen sind, und für die damit verbundene Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen im Territorium. 1 Die anschließende Diskussion machte sichtbar, welche Bedeutung die weitere Vervollkommnung der Rechtsprechung, zielstrebige Überzeugungsarbeit, verständnisvolle Hilfe bei der Lösung familiärer Probleme und eine wirksame Rechtspropaganda für die Ausprägung sozialistischer Verhaltensweisen in Ehe und Familie haben. Staatssekretär Dr. Ranke (Ministerium der Justiz) betonte, daß die im Bericht des. Präsidiums enthaltenen Schlußfolgerungen für die Verbesserung der gerichtlichen Tätigkeit, die mit den Ergebnissen von Untersuchungen des Ministeriums zur Wirksamkeit des Familienrechts übereinstimmen, vorrangig als höhere Anforderungen an die ideologische Arbeit der Richter zu betrachten seien. Die Thematik der Plenartagung sei ein wertvoller Beitrag zur Durchsetzung der Verantwortung des Ministerrates, für die Gestaltung des sozialistischen Rechts und die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu sorgen (§§ 8, 9 des. Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 [GBl. I S. 253]). Uber die Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Volksvertretung und ihren Organen und dem Gericht bei der Förderung und Entwicklung von Ehe und Familie sprach der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Treptow Stahlberg. Er hob hervor, daß das Stadtbezirksgericht bei der Vorbereitung einer Stadtbezirksversammlung zu Fragen der wirksamen Durchsetzung der Familienpolitik im vergangenen Jahr maßgebliche Voraussetzungen mitgeschaffen habe. Auf der Grundlage langfristiger Untersuchungen in Abstimmung mit den Schwerpunkten der Tagung habe es den Abgeordneten ein aufschlußreiches analytisches Material über die Ursachen und Bedingungen von Ehekon-flikfen und die Entwicklungsprobleme der Familien zur Verfügung stellen können. Dadurch seien die Abgeordneten besser in die Lage versetzt worden, in Aussprachen mit Werktätigen, insbesondere mit kinderreichen Familien, Frauen in der Qualifizierung, Schichtarbeiterinnen, Jugendlichen und jungen Eheleuten, die Probleme der Ehe und Familie in ihrer Vielseitigkeit und Komplexität zu behandeln. Ill Der Bericht des Präsidiums und das Referat von Strasberg sind in diesem Heft veröffentlicht. Der Beschluß der Stadtbezirksversammlung zur Förderung sozialistischer Familienbeziehungen habe beachtliche Initiativen des Rates des Stadtbezirks im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Rechtspflegeorganen ausgelöst. Dadurch seien z. B. die Wohnverhältnisse und Dienstleistungen für kinderreiche Familien spürbar verbessert und die Möglichkeiten der Bürger, sich über Ehe-, Familien- und Sexualprobleme sowie andere Fragen beraten zu lassen, erweitert worden. Uber die Wirksamkeit der Rechtsberatung in Betrieben des Bezirks Gera berichtete Dr. Pommerening, Vorsitzender der Rechtskommission des FDGB-Bezirks-vorstandes. Es zeige sich, daß die Zahl der Werktätigen ständig zunimmt, die sich auch mit familienrechtlichen Fragen an die Rechtskommissionen der BGL, an Schöffen und an Konfliktkommissionen wenden. Der Anteil solcher Fragen betrage etwa 20 bis 30 Prozent. Dabei handele es sich vorwiegend um Arbeits- und Wohnungsprobleme, die die Familiensituation beeinflußten, aber auch um Konflikte, die aus negativen Verhaltens- und Lebensweisen eines Ehegatten herrühren. Das zunehmende Bedürfnis der Werktätigen, sich auch über familiäre Probleme mit Kollegen aus dem Betrieb einfach nur auszusprechen, erfordere eine größere Sachkunde der gewerkschaftlichen Beratungsorgane. Deshalb sei eine engere Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften, den Gerichten und den Ehe- und Familienberatungsstellen erforderlich. Wie in den Arbeitskollektiven die Erkenntnis gefördert werden kann, daß es bei der Entwicklung von Ehe und Familie nicht nur um Fragen der Beziehungen in der einzelnen Familie geht, sondern um Probleme der sozialistischen Verhaltens- und Lebensweise in der Gesellschaft überhaupt, schilderte Direktor Nothnagel (Bezirksgericht Cottbus). In Aussprachen mit Werktätigen des VEB Braunkohlenwerk „Glück auf“ in Knappenrode und des VEB Textilkombinat Cottbus seien Störfaktoren und Entwicklungsprobleme, die in Eheverfahren von Mitarbeitern der Betriebe eine Rolle gespielt hatten, sowie Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme der Kollektive zur Eheerhaltung und zur Festigung sozialistischer Familienbeziehungen erörtert worden. In beiden Betrieben seien von den Mitgliedern der Arbeitskollektive viele wertvolle Gedanken vorgetragen worden, wie die Einhaltung der Prinzipien sozialistischer Moral und Ethik stärker als bisher in die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ einbezogen werden kann. Ein weiteres wichtiges Ergebnis solcher Beratungen sei, daß die Richter aus dem Wissen und den Erfahrungen der Arbeiter Erkenntnisse für eine zielgerichtete und differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Eheverfahren gewinnen können. Den hohen Wert der engen Verbindung der Gerichte mit den Werktätigen in den Produktionsbetrieben für eine gesellschaftlich wirksame richterliche Tätigkeit in Familienverfahren unterstrich auch Direktor Dr. Körner (Bezirksgericht Dresden). An einem Beispiel machte er deutlich, daß es notwendig ist, den gesellschaftlichen Kräften konkrete Hinweise für die erzieherische Einflußnahme zu geben. Eine Zusammenarbeit, die lediglich den Zeitfaktor des Gerichts und nicht die gesellschaftlichen Erfordernisse berücksichtigt, könne bei den Arbeitskollektiven keine Aktivitäten auslösen. Direktor Dr. H u g o t (Stadtgericht von Groß-Berlin) wandte sich gegen die vereinfachende These, daß die Scheidung die entscheidenden Ursachen für Konflikte in der Erziehung der Kinder und für eine mögliche soziale Fehlentwicklung setze. Die Praxis zeige viel- 50 friiiii'w.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

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