Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 499

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 499 (NJ DDR 1973, S. 499); Beweggründe, Ursachen und Bedingungen von Verletzungen der Finanzdisziplin Bei den meisten Verletzungen der Finanzidisziplin handelt es sich um unzulässige Überschreitungen der in den Rechtsvorschriften festgelegten Dispositionsbefugnisse über materielle und finanzielle Fonds bzw. andere staatliche Vermögenswerte oder um finanzielle Manipulationen im Rechnungswesen durch verantwortliche Mitarbeiter. Erfahrungen der Finanzkontrollorgane und Auswertungen von Strafverfahren lassen erkennen, daß bei Finanzmanipulationen häufig die rechtlich vorgeschriebenen Bewertungs- oder Bemessungsgrundlagen für die Bildung und Verwendung finanzieller Fonds bewußt umgangen werden, um günstigere Ergebnisse auswei-sen zu können und unrechtmäßige finanzielle Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu erlangen. Schließlich versuchen manche Betriebe, Rechtsnormen auf dem Gebiet der Finanzwirtschaft zu umgehen, wenn sie ungünstige finanzielle Ergebnisse befürchten. Finanzielle Manipulationen führen in der Regel zu ungerechtfertigten Gewinnen, zu rechtswidriger Fondsbildung und -Verwendung. Auf sie muß je nach der Schwere in der Art und Weise der Begehung sowie nach dem Umfang des volkswirtschaftlichen Schadens im Rahmen der differenzierten Formen rechtlicher Verantwortlichkeit eine gesellschaftliche Reaktion erfolgen.,/4/ Typische Beweggründe für Verstöße gegen die Finanzdisziplin sind das Überbewerten betrieblicher oder örtlicher Interessen und das Außerachtlassen der in Rechtsnormen festgelegten gesamtstaatlichen Aufgabenstellung. Der gegen die Finanzdisziplin Verstoßende versucht, durch finanzielle Manipulationen auf Kosten der Gesellschaft für seinen Bereich ungerechtfertigte ökonomische Vorteile zu erlangen. Es wird nach außen ein besseres Ergebnis rechnerisch fingiert und manipuliert, als es den tatsächlichen Leistungen des Betriebes entspricht. Als Motiv des Handelns erscheint zwar vordergründig die Wahrnehmung von Interessen des Betriebes und von Betriebskollektiven. Tatsächlich werden aber verbindliche Rechtsvorschriften unterschätzt oder für den Betrieb als nicht anwendbar erklärt. Subjektivismus in der Leitungstätigkeit ist somit eine wesentliche Ursache und Bedingung für Verletzungen der Finanzdisziplin. Daneben wirken oft auch egoistische Motive mit (Erzielung von Prämien, Stärkung des persönlichen Ansehens, Scheu vor der Kritik übergeordneter Organe oder der Werktätigen des eigenen Betriebes u. ä. m.). Außerdem spielen falsche Verhaltensweisen und gleichgültige Einstellung gegenüber dem Volkseigentum, unrichtige Bewertungsmaßstäbe, Unordnung sowie mangelnde Kontrolle im Rechnungswesen bei Verstößen gegen die Finanzdisziplin eine Rolle. Sie führen zu Pflichtverletzungen, zu fehlerhaften Entscheidungen und schließlich zu volkswirtschaftlichen Verlusten. Verletzungen der Finanzdisziplin treten besonders dort auf, wo Leiter es versäumen, den Pflichtenkreis ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Volkseigentum klar festzulegen und streng abzugrenzen, oder wo die Kontrolle nicht bzw. nachlässig durchgeführt wird. Begünstigend wirkt, wenn der Leiter selbst oder seine mit Kontroll-funktionen beauftragten Mitarbeiter die Grundsätze ordnungsgemäßer Haushalts- und Finanzwirtschaft nicht beachten und die Durchsetzung dieser Prinzipien dem Selbstlauf überlassen. Untersuchungen der Ursachen für Pflichtwidrigkeiten auf dem Gebiet der staatlichen Finanztätigkeit lassen HI Vgl. hierzu Buchholz / Seidel (Wirtschaftliche Fehlentscheidung oder Straftat, Berlin 1971), die sich insbesondere aus der Sieht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit u. a. mit Manipulationen im Bereich der Wirtschaft auseinandersetzen. erkennen, daß der Anteil subjektiver Determinanten überwiegt. Man darf jedoch nicht begünstigende Bedingungen übersehen, die sich aus zeitweiligen Disproportionen in einzelnen Bereichen der Volkswirtschaft und aus der ungenügenden Berücksichtigung des Wirkens objektiver ökonomischer Gesetze ergeben können. Einzelne Leiter versuchen, daraus für sich oder für ihr Kollektiv Vorteile auf Kosten der Gesellschaft zu erlangen. Widersprüche können auch entstehen, wenn der dialektische Zusammenhang zwischen den Interessen des einzelnen und der Gesellschaft, zwischen den Interessen des einzelnen sozialistischen Betriebes und der gesamten Volkswirtschaft in der Leitungstätigkeit nicht beachtet wird. So ist z. B. die materielle Interessiertheit in der sozialistischen Gesellschaft ein notwendiges und richtiges Prinzip der Verteilung. Es knüpft an die Leistung des einzelnen Werktätigen oder des Betriebes an. Bleibt dabei unbeachtet, daß dieses Prinzip als Prinzip der Verwirklichung der gesellschaftlichen Aneignung und Verteilung im Sozialismus gleichzeitig auf die bessere Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Interessen gerichtet ist, dann kommt es zu Verzerrungen bei seiner Anwendung, zu Egoismus und Eigennutz. Daraus lassen sich teilweise die genannten Ursachen für Manipulationen mit dem Gewinn und mit anderen Wertkategorien im Rechnungswesen der Betriebe erklären. Lenin betonte in bezug auf die sich aus der wirtschaftlichen Rechnungsführung ergebenden Widersprüche, daß die Selbständigkeit der Betriebe „in Verbindung mit dem unvermeidlichen Ressortinteresse und der Übertreibung des Ressorteifers unausbleiblich einen gewissen Interessengegensatz (erzeugt)“./5/ Wird dieser Widerspruch nicht ständig und auf immer höherer Stufe im Leitungsprozeß gelöst, so führt das zur Isolierung der individuellen von den gesellschaftlichen Interessen und zu gleichgültigen Verhaltensweisen gegenüber dem gesellschaftlichen Ganzen. Auf einem solchen Boden können Manipulationen zugunsten des eigenen Betriebes, Gewinnstreben ohne Rücksicht auf den volkswirtschaftlichen Bedarf usw. entstehen. Unrichtig wäre es jedoch, in der Existenz von Ware-Geld-Beziehungen in der sozialistischen Gesellschaftsordnung die Ursachen von Finanzmanipulationen zu sehen. Geld und Finanzen sind auf der Grundlage der sozialistischen Warenproduktion, die sich qualitativ von jeder auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln beruhenden Warenproduktion unterscheidet, objektiv notwendige ökonomische Kategorien, die im Prozeß der sozialistischen Aneignung eine immer vollkommenere und bewußtere Anwendung erfahren müssen. Die Finanzdisziplin zu erhöhen erfordert deshalb immer, entsprechende bewußtseinsmäßige Einstellungen zum Volkseigentum herauszubilden und zu festigen. In diesem Sinn müssen auch die Staatsanwälte mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht die qualitativen und quantitativen Bedingungen für eine effektive Finanztätigkeit mit durchsetzen helfen. Durchsetzung der persönlichen Verantwortlichkeit für Verletzungen der Finanzdisziplin Die Erfahrungen der Staatsanwälte im Bezirk Gera weisen auf die Notwendigkeit hin, die Gesetzlichkeitsaufsicht darauf zu orientieren, daß bei Verletzungen der Finanzdisziplin neben ökonomischen Sanktionen und Maßnahmen gegenüber den Betrieben stärker die /5/ Lenin, „Uber die Rolle und die Aufgaben der Gewerkschaften unter den Verhältnissen der Neuen ökonomischen Politik“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 171. 4M;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 499 (NJ DDR 1973, S. 499) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 499 (NJ DDR 1973, S. 499)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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