Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 498

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 498 (NJ DDR 1973, S. 498); neres wird aber über alle direkten Initiativen des Staatsanwalts in welcher Form sie auch erfolgen unterrichtet (z. B. werden ihm Durchschriften von Informationen für die Kommissionen oder von Aufsichtsakten, die bei den Leitern von Fachorganen eingelegt wurden, übergeben). In den Koordinierungsberatungen des Stellvertreters für Inneres mit den Leitern der Justiz- und Sicherheitsorgane im Bezirk werden gemeinsam zu lösende Aufgaben (z. B. hinsichtlich der Kriminalitätsvorbeugung, der Rechtspropaganda usw.) abgestimmt. Zugleich werden die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen dem Bezirkstag und seinen Organen und den Justiz- und Sicherheitsorganen eingeschätzt und daraus Schlußfolgerungen für ihre weitere Effektivierung gezogen. ♦ Die effektive Gestaltung der Beziehungen des Bezirksstaatsanwalts zum Bezirkstag und zu dessen Organen erfordert es, noch stärker die Verantwortung der bezirklichen Leitungsebene von der der nachgeordneten Leitungsebene abzugrenzen, denn die Beziehungen zwischen den örtlichen Volksvertretungen und den Justiz-und Sicherheitsorganen stellen sich in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden auch im Hinblick auf Quantität und Qualität der Rechtsverletzungen und Rechtskonflikte unterschiedlich dar. Der Bezirkstag und der Rat des Bezirks haben die Aufgabe, die guten Erfahrungen auf dem Gebiet der Kriminalitätsvorbeugung in den Kreisen, Städten und Gemeinden für den Bezirk zu verallgemeinern und den nachgeordneten Volksvertretungen bzw. ihren Räten Unterstützung bei der richtigen Einordnung der Krimi-nalitätsvorbeugung in die Leitung des Territoriums zu geben. Der Bezirksstaatsanwalt sollte deshalb dazu beitragen, daß der Bezirkstag und seine Kommissionen sowie der Rat des Bezirks einen ständigen Überblick über solche Probleme der Kriminalitätsvorbeugung und der Gesetzlichkeit in den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie Betrieben und Genossenschaften erhalten, für deren Lösung Leitungsentscheidungen sowie andere Maßnahmen der Leitungsorgane im Bezirk erforderlich sind. Prof. Dr. HANNO SCHÜTZENMEISTER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Dr. RUDI STENZEL, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Gera Festigung der Finanzdisziplin und Gesetzlichkeitsaufsicht Das Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253), das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313) und die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 129) unterstreichen die Notwendigkeit, die Staatsdisziplin und die sozialistische Gesetzlichkeit auf allen Gebieten der staatlichen Tätigkeit weiter zu stärken. Diese Aufgabenstellung erfordert u. a. auch, mit den Mitteln der Gesetzlichkeitsaufsicht auf die unbedingte Achtung der Finanzdisziplin einzuwirken. Die Mehrzahl derjenigen, die über staatliche finanzielle Mittel und materielle Werte auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft direkt zu verfügen haben, hält bewußt die Anforderungen an die Finanzdisziplin und damit die Gesetze ein. Sie kennzeichnet hohe Verantwortung für die Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben, Klarheit über die gesellschaftlichen Pflichten und hohes Rechtsbewußtsein. Gleichwohl gibt es auf finanziellem Gebiet auch noch disziplinwidrige und rechtswidrige Verhaltensweisen, die der Volkswirtschaft großen Schaden zufügen./l/ Die Finanzdisziplin ist ebenso wie die Plan-, Ar-beits- oder Vertragsdisziplin eine besondere Art der Staatsdisziplin. Sie hat die strikte Einhaltung der Rechtsnormen auf dem Gebiet der staatlichen Finanztätigkeit sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der durch diese Normen gestellten Aufgaben und Ziele zum Inhalt. Sie dient dazu, das Volkseigentum zu schützen und zu mehren sowie das Sparsamkeitsprinzip konsequent durchzusetzen. In diesem Sinn ist die Finanzdisziplin Verwirklichung des demokratischen Zentralismus hier insbesondere in Form der gesamtgesellschaftlichen Rechnungslegung und Kontrolle über die Produktion und die nj Vgl. Halbritter, in: Aus den Diskussionsreden auf der 4. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1972, s. 84; Stoph, Bericht zur Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 31, 56; Honecker. Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1973, S. 35. Verteilung der Produkte mit Hilfe des Geldes und der Finanzen./2/ Die Einhaltung der Finanzdisziplin ist nicht nur Sache der Finanzorgane. Es handelt sich hier um ein sehr wichtiges Gebiet der Verwirklichung der Macht der Arbeiterklasse im gesamtgesellschaftlichen Reproduktionsprozeß. Mit Hilfe der bewußten Ausnutzung von Wertkategorien insbesondere des Geldes und der Finanzen wird der gesamte Reproduktionsprozeß durchschaubar, meßbar und kontrollfähig gestaltet. Erst dadurch wird die Forderung Lenins nach gesamtgesellschaftlicher Rechnungslegung und Kontrolle durch die Werktätigen/3/ realisierbar. Bei Verletzungen der Finanzdisziplin werden stets die Geld- und Finanzbeziehungen als Mittel der staatlichen Planung und Leitung beeinträchtigt. Deshalb sind finanzielle Manipulationen hinsichtlich ihrer Begehungsweise und wegen der besonderen Schutzwürdigkeit des Volkseigentums als Ganzes objektiv destruktiv. Sie beeinträchtigen die Planmäßigkeit der Wirtschaftsleitung und führen zu Disproportionen bei der Fondsbildung und -Verteilung im gesamtgesellschaftlichen Maßstab, weil leitungsmäßige Grundforderungen, die der sozialistische Staat durch Rechtsvorschriften an die Finanzdisziplin stellt, nicht beachtet werden. Derartige Beeinträchtigungen treten in der Finanzwirtschaft als Unordnung und Schluderei in Erscheinung. Sie reichen von einfachen Disziplinverletzungen bis zu Straftaten. Schwere Finanzdelikte machen immer wieder den Zusammenhang zwischen kriminellen Angriffen auf die finanziellen Fonds und Verstößen gegen die Finanzdisziplin als begünstigende Bedingungen für Straftaten deutlich. 12! Vgl. hierzu: § 23 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 13. Dezember 1968 (GBl. I S. 383); § 4 der VO über dio Stellung. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Hauptbuchhalters im ökonomischen System des Sozialismus HauplbuchhalterVO vom 20. Januar 1971 (GBl. II S. 137). '3/ Vgl. Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke. Bd. 25. Berlin 1960, S. 489. 498;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 498 (NJ DDR 1973, S. 498) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 498 (NJ DDR 1973, S. 498)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden. Die Einziehung von Sachen gemäß Halbsatz bedarf keiner weiteren rense orde isse, Sie ist als selbständige Einziehung ohne Ordnungsstrafverfahren mög- lieh.

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