Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 494

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 494 (NJ DDR 1973, S. 494); ten Entgelt könnte sie jedoch die Unterhaltsbedürfnisse der Verklagten nicht befriedigen. Der Senat hatte weiter zu prüfen, ob es der Klägerin möglich gewesen wäre, ihre Kinder in einer Kinderkrippe unterzubringen, um einer Arbeit in einem Betrieb nachzugehen. Ausweislich der Auskünfte des zuständiges Rates des Stadtbezirks hat die Klägerin bisher noch keinen Antrag auf Unterbringung ihrer Kinder in einer Kinderkrippe gestellt; ihr können jedoch auch für das Jahr 1971 keine Plätze zur Verfügung gestellt werden. Fest steht, daß die Klägerin seit der Geburt der Kinder aus der zweiten Ehe den Wunsch hat der auch von ihrem Mann geteilt wird sich völlig der Betreuung und Pflege dieser Kinder zu widmen. In der Verhandlung vor dem Senat wurde von ihr bestätigt, daß sie aus diesem Grund keinen Antrag auf Unterbringung der Kinder in einer Kinderkrippe gestellt hat und auch nicht stellen will. Diese besondere Fürsorge, die die Unterhaltsverpflichtete den Kindern aus zweiter Ehe zuteil werden läßt, darf sich jedoch nicht zum Nachteil der unterhaltsberechtigten Kinder aus erster Ehe auswirken. Es muß vielmehr von der Klägerin verlangt werden, ihre Lebensverhältnisse so zu gestalten, daß sie auch ihren Unterhaltsverpflichtungen diesen Kindern gegenüber nachkommen kann (vgl. hierzu Stadtgericht von Groß-Berlin, Urteil vom 8. Juli 1965 3 BF 94/65 NJ 1966 S. 479). In vorliegendem Fall bedeutet das für die Unterhaltsverpflichtete, daß sie einen Antrag auf Unterbringung der Kinder in einer Kinderkrippe hätte stellen müssen, um die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme zu erhalten. Da sie es aus den genannten Gründen nicht getan hat, konnte das nicht zu einer Befreiung von ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Verklagten führen. Der Senat vertritt jedoch unter Beachtung der Tatsache, daß der Klägerin für das Jahr 1971 keine Krippenplätze zur Verfügung gestellt werden können, die Auffassung, daß dieser vom Willen der Unterhaltsverpflichteten unabhängige Umstand nicht zu ihren Lasten gehen kann. Hätte sie einen Antrag auf Unterbringung der Kinder in einer Krippe gestellt, um ein Arbeitsrechtsverhältnis aufnehmen zu können, dann hätte diesem Antrag frühestens ab 1. Januar 1972 entsprochen werden können. Dieser Zeitpunkt war deshalb der Verpflichtung der Klägerin zugrunde zu legen. Bei der Bemessung der Unterhaltshöhe muß von dem Einkommen ausgegangen werden, das die Klägerin ihren Fähigkeiten entsprechend erzielen kann (vgl. Stadtgericht von Groß-Berlin, a. a. O.). Im Urteil des Bezirksgerichts, in dem die Unterhaltsverpflichtung der Klägerin festgelegt wurde, ging der Senat von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 384 M aus. Den in diesem Zusammenhang gemachten tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen stimmt der Senat zu. Für die jetzige Verpflichtung war jedoch zu berücksichtigen, daß eine wesentliche Änderung der Verhältnisse der Klägerin insoweit eingetreten ist, als sie nicht nur den Verklagten gegenüber, sondern auch zwei “ weiteren Kindern aus der zweiten Ehe unterhaltsverpflichtet ist. Nach den in der Richtlinie Nr. 18 des Plenums des Obersten Gerichts über die Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder vom 14. April 1965 (GBl. II S. 331; NJ 1965 S. 305) entwickelten Grund- und Richtsätzen sowie nach den im konkreten Fall im Lebensbereich der Klägerin bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen erscheint es gerechtfertigt, wenn die Klägerin für die Verklagten ab 1. Januar 1972 je 35 M und ab Vollendung des 12. Lebensjahres monatlich 40 M Unterhalt zahlt. Inhalt Seite Das Kämpferleben Walter Ulbrichts hat sich voll- endet (Nachruf) 463 Dr. Josef St r e i t : Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit 465 Rudolf Winkler/ Ursula Gebert/ Ingrid Tauchnitz: Einheitliche Ordnung für die Schiedskommissionsbeiräte 469 Heinz P o s 11 e b / Dr. Ilsemarie Winkel : Ergebnisse und Erfahrungen aus dem postgradualen Studium für Juristen 472 Gerhard Rommel : Probleme des Zusammenschlusses zur Gruppe bei Straftaten gegen sozialistisches Eigentum 474 Reinhold Kudernatsch : Voraussetzungen der Anklageerhebung nach Entscheidung eines gesellschaftlichen Gerichts 477 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. W. K. S w i r b u I j : Entwicklung der Formen und Methoden der Kriminalitätsvorbeugung in der UdSSR 480 Aus der Praxis - für die Praxis Dr. Joachim Schlegel : Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren . 481 Max Lupke: Zur Entscheidung gesellschaftlicher Gerichte über die Schadenersatzpflicht bei gemeinschaftlichen Straftaten Jugendlicher . . 483 Heinz Alex: Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in einem volkseigenen Betrieb . 484 Prof. Dr. sc. Horst Kellner: Zur Rechtsnatur der entgeltlichen Überlassung von Zimmern oder Betten an Feriengäste 485 Dr. rer. nat. Dr. med. habil. HansSzewczyk : Ist frühkindlicher Hirnschaden eine „schwere unheilbare Krankheit", die zur Aufhebung der Adoption berechtigt? 486 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Voraussetzungen des Fahrerlaubnisentzuges bei Teilnehmern an einet Straftat 487 Oberstes Gericht: Zum Vorliegen „großer Intensität" bei Verwendung besonderer Hilfsmittel zur Ausführung von Diebstahlshandlungen 488 Oberstes Gericht: Zur Anwendung der Rückfallbestimmung bei krimineller Asozialität 488 Zivilrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Charakter vorvertraglicher Verhandlungen und zur Ableitung von Schadenersatzansprüchen daraus. 2. Voraussetzungen für den Erlaß eines Urteils nach Lage der Akten , 489 Oberstes Gericht: Zu der für den Patentschutz erforderlichen Erfindungshöhe 490 Stadtgericht von Groß-Berlin: Zur Frage, ob eine verspätete Auslieferung von Reisegepäck einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Reisebüro begründet 491 Familienrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Aufkiärungspflicht des Gerichts im Zwangsvollstreckungsverfahren wegen Unterhaltsforderungen eines Kindes. 2. Zur Durchsetzung der Rechte der Beteiligten, wenn durch außergerichtliche Vereinbarung die im Schuldtitel enthaltene Unlerhaltsbemessung geändert wurde 492 BG Karl-Marx-Stadt: Zur Unterhaltsverpflichtung einer Mutter gegenüber ihren Kindern aus erster Ehe, wenn aus einer neuen Ehe Kinder hervorgegangen sind 493 494;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Polozenie predvaritel nom zakljucenii pod strazu der Arbeitsübersetzung des Mdl Zentral-stelle für Informationen und Dokumentation, Dolmetscher und Übersetzer, Berlin,.

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