Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 481 (NJ DDR 1973, S. 481); nahmen und des gesellschaftlichen Einflusses auf die Verhütung der Kriminalität ist gegenwärtig eine der in der Praxis verwirklichten objektiven Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der Vervollkommnung der sowjetischen Demokratie. Die Rolle der Öffentlichkeit bei der Verhütung von Straftaten wird ständig erhöht. Die Entwicklung verläuft in zwei Richtungen: a) Vervollkommnung der Formen der Teilnahme der Öffentlichkeit an der vorbeugenden Tätigkeit der Rechtsschutzorgane; b) Erhöhung der Effektivität von bewährten und Schaffung von neuen Organisationen der Öffentlichkeit zur Verhütung von Rechtsverletzungen und zur Erziehung der Werktätigen im Geiste der unbedingten Einhaltung der Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Die bereits ausgeprägten Formen und Methoden des Kampfes gegen die Kriminalität in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft können wie folgt charakterisiert werden: Komplexität und Planmäßigkeit des Systems der Kriminalitätsvorbeugung, das aus miteinander verbundenen ökonomischen, politischen, sozialen, ideologischen und staatlich-rechtlichen Maßnahmen besteht; Behandlung der Aufgabe der Verhütung und Überwindung der Kriminalität als eines der Ziele des kommunistischen Aufbaus und eine entsprechende Leitung dieser Tätigkeit durch die Partei- und Sowjetorgane; ständige Vervollkommnung der Tätigkeit der Rechtsschutzorgane, Erhöhung der Effektivität ihrer vorbeugenden Arbeit und Gewährleistung der Unabwendbarkeit der Strafe; ständige und gründliche Untersuchung der Kriminalität und Vervollkommnung des Systems der Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung; Erhöhung der Effektivität der gesellschaftlichen Kontrolle über antigesellschaftliche Elemente; Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Achtung der sowjetischen Gesetze durch eine umfassende Rechtspropaganda und durch die Entwicklung der Rechtskultur. Ein wichtiges Prinzip der Kriminalitätsvorbeugung besteht darin, daß sie auf der Grundlage einer Untersuchung der Ursachen, der Dynamik, der Struktur und der territorialen Verteilung der Kriminalität entwickelt wird. Die Notwendigkeit, die im Programm der KPdSU festgelegte Aufgabe der Überwindung der Kriminalität wissenschaftlich auszuarbeiten, führte im Mai 1963 zur Gründung des Unionsinstituts zur Erforschung der Kriminalitätsursachen und zur Ausarbeitung von Maßnahmen der Kriminalitätsvorbeugung. Dieses Institut, das seine Tätigkeit mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen koordiniert, nimmt umfangreiche Untersuchungen der Kriminalität vor und arbeitet auf dieser Basis Empfehlungen zur Einführung wissenschaftlicher Grundsätze in die Praxis der Rechtsschutzorgane aus. Das Tempo der Verwirklichung der Aufgaben der Kriminalitätsvorbeugung hängt in vielem davon ab, wie schnell und nachhaltig wissenschaftliche Empfehlungen in die Praxis der Organe der Justiz, der Gerichte und der Organe der Staatsanwaltschaft und für innere Angelegenheiten eingeführt werden. Der Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU, Genosse L. I. Breshnew, hat in der Festsitzung des Zentralkomitees der KPdSU, des Obersten Sowjets der UdSSR und des Obersten Sowjets der RSFSR anläßlich des 50. Jahrestages der Bildung der UdSSR erklärt: „Auf der Basis der tiefgreifenden und allseitigen sozialpolitischen Veränderungen, die sich im vergangenen halben Jahrhundert vollzogen haben, hat unsere Gesellschaft ein qualitativ neues Niveau erreicht. Erfüllt hat sich die Voraussicht des großen Lenin, der betont hat, der Sozialismus ,bringt neue, höhere Formen des menschlichen Zusammenlebens hervor1.“ Diese Worte, die im Zusammenhang damit geäußert wurden, daß bei uns eine neue historische Gemeinschaft von Menschen das Sowjetvolk entstanden ist, haben eine unmittelbare Beziehung zur Verwirklichung und weiteren Entwicklung der Leninschen Idee über die Entstehung der Gewohnheit zur Einhaltung der Regeln des menschlichen Gemeinschaftslebens als eine notwendige Bedingung für den Übergang zum Kommunismus. (Aus „Sozialistitscheskaja sakonnostj“ 1973, Heft 5, S. 18 ff.; gekürzte und geringfügig überarbeitete Übersetzung von Dr. Lothar Reuter, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR) Aus der Praxis für die Praxis Zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren Mit dem Beschluß zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Strafverfahren gemäß §§ 17, 198 StPO vom 19. Juni 1973 (NJ-Beilage 4/73 zu Heft 14) hat das Präsidium des Obersten Gerichts zu einer wichtigen Problematik Stellung genommen. In Übereinstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der DDR wird den Gerichten die Orientierung gegeben, wie über Schadenersatzansprüche von Rechtsträgern sozialistischen Eigentums im Strafverfahren zu entscheiden ist. Anliegen des Beschlusses ist es, den Rechtsträgern sozialistischen Eigen- tums die Möglichkeit zu geben, im Strafverfahren gegenüber dem Schadensverursacher Schadenersatzanspruch geltend zu machen, wenn sie für die Schädigung, insbesondere der Gesundheit von Bürgern, Aufwendungen erbrachten, wie z. B. Leistungen der Sozialversicherung, Lohnausgleichszahlungen der Betriebe. Diese Verfahrensweise trägt zum Schutz des sozialistischen Eigentums und zur schnellen Wiedergutmachung des durch die Straftat angerichteten Schadens bei./l/ 11/ Mit dem Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 19. Juni 1973 wer- Voraussetzung für die Entscheidung des Gerichts über einen derartigen Schadenersatzanspruch ist dessen rechtzeitige Geltendmachung durch den jeweiligen Rechtsträger sozialistischen Eigentums. Hat der durch die Straftat Geschädigte einen Scha- den die Rechte der Geschädigten nicht eingeschränkt. Das gleiche gilt auch für die in § 844 BGB genannten Persone’ , die ebenfalls als Geschädigte gemäß §§ 1 ?, 198 StPO zu betrachten sind. Vgl. zu dieser Feststellung das Urteil des Obersten Gerichts vom 14. November 1969 5 Zst 10/69 - (NJ 1970 S. 82), das jedoch hinsichtlich der Aussage über die unmittelbar Geschädigten, die allein Schadenersatzansprüche im Strafverfahren geltend machen dürfen, durch den Beschluß des Präsidiums desi Obersten Gerichts vom 19. Juni 1973 gegenstandslos geworden ist 481;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 481 (NJ DDR 1973, S. 481) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 481 (NJ DDR 1973, S. 481)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Schädigung der Verrat üben, als auch solche strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, die in Kenntnis des Geheimhaltungsgrades konkreter Nachrichten sowie der Schäden, Gefahren oder sonstiger Nachteile, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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