Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 48

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 48 (NJ DDR 1973, S. 48); Die Erfahrungen einiger Berliner Gerichte, insbesondere die des Stadtbezirksgerichts Prenzlauer Berg, beweisen, daß die Aussetzung eines Eheverfahrens und die wirksame Unterstützung der Ehegatten zur Wiederherstellung einer harmonischen ehelichen Gemeinschaft in über 50% aller Fälle erfolgreich, verläuft. Dies liegt auch stets im Interesse der minderjährigen Kinder. Im Jahre 1971 wurden bei den Berliner Gerichten 6% aller Eheverfahren ausgesetzt; das Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg steht dabei mit 9 % Aussetzungen an der Spitze. Unsere Erfahrungen zeigen, daß besonders dann günstige Ansatzpunkte für die Aussetzung eines Eheverfahrens gegeben sind, wenn sich beide Ehegatten verantwortungsbewußt um die Erziehung der Kinder bemüht und sie aus dem Ehekonflikt herausgehalten haben; junge Eheleute mit den Aufgaben bei der Erziehung und Betreuung mehrerer Kinder nicht fertig werden und es darauf ankommt, sie mit Rat und Hilfe zu unterstützen; sich Angehörige oder gesellschaftliche Kräfte bereits um die Überwindung der Ehekrise bemühen und ein positives Ergebnis erwartet werden kann; störender Einfluß Dritter auf die Erziehung der Kinder und die Beziehungen der Ehegatten beseitigt werden kann; ein Ehegatte außereheliche Beziehungen aufgenommen hat, es aber Anhaltspunkte dafür gibt, daß er sich während der Aussetzungszeit doch noch für die Aufrechterhaltung der Ehe und Familie entscheiden wird; die Konflikte der Ehegatten auf sexuelle Differenzen zurückzuführen sind, die durch sachkundigen Rat beseitigt werden können. Der Erfolg der Aussetzung eines Verfahrens hängt natürlich in erster Linie davon ab, ob die Bereitschaft der Ehegatten zur Festigung der Ehe geweckt werden kann. Von großer Bedeutung sind daher die Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung (die genaue Festlegung dessen, was während der Aussetzung geschehen muß, damit die Parteien wieder zueinander finden), die überzeugende Begründung der erforderlichen Maßnahmen und konkrete Angaben darüber, wie die Parteien während der Aussetzungszeit zu unterstützen sind. Dabei leisten die Schöffen einen wichtigen Beitrag. In Vorbereitung der Aussetzung des Verfahrens erklären sie sich bereit, während der Aussetzungszeit die Betreuung der Parteien zu übernehmen, was in der Regel von den Ehegatten begrüßt wird. Diese Betreuung erfolgt vor allem durch Hausbesuche und Aussprachen über die Familiensituation, durch Unterstützung bei der Regelung von beruflichen Problemen, die auf die Familiensituation Einfluß haben, bei der Beschaffung von Krippenplätzen und bei der Versorgung mit ausreichendem Wohnraum. Viele Schöffen haben dabei gute Erfolge erzielt. Es gibt aber auch Fehlschläge. Schließlich ist die Betreuung eine sehr diffizile Angelegenheit, die an das Gericht, die Schöffen und auch an die Parteien hohe Anforderungen stellt. Deshalb ist sie mit großem Takt und Feingefühl vorzubereiten und durchzuführen, damit nicht das Gegenteil dessen erreicht wird, was beabsichtigt war. Trotzdem kann diese Form der Hilfe für die Ehegatten in vielen Fällen erfolgreich sein, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Dafür folgendes Beispiel: Die Klägerin, die Mutter von drei Kindern ist, beantragte die Scheidung der Ehe, weil der Verklagte eine schlechte Arbeitsmoral gezeigt und die Familie finanziell vernachlässigt hatte. Da er die Arbeitsstellen sehr oft gewechselt hatte, wollte ihn schließlich kein Betrieb mehr einstellen. Das Verfahren wurde ausgesetzt, und die Schöffen führten mit den Eheleuten Aussprachen. Dabei versuchten sie vor allem dem Verklagten klar zu machen, welche Verantwortung er für seine Familie hat und daß er, um seinen Pflichten nachzukommen, seine Arbeitsmoral erheblich verbessern muß. Durch Vereinbarungen mit einem Großbetrieb wurde die Aufnahme des Verklagten in ein gutes Arbeitskollektiv und damit ein positiver erzieherischer Einfluß gesichert. Die Klage wurde nach Ablauf der Aussetzungszeit zurückgenommen, weil das Verhalten des Verklagten sich zunehmend verbesserte und die ehelichen Beziehungen sich normalisierten. Die Einschätzung der ausgesetzten Verfahren zeigt, daß äußere Einflüsse auf die Familiensituation wie Arbeitsplatzprobleme, Wohnungsfragen, finanzielle Belastungen und übermäßiger Alkoholgenuß durch gesellschaftliche Einwirkungen besser zu überwinden sind als Spannungen, die auf mangelnder charakterlicher Übereinstimmung, sexueller Disharmonie u. ä. beruhen. In der gerichtlichen Praxis ist trotz einer richtigen Orientierung noch nicht völlig die fehlerhafte Auffassung überwunden, daß Verfahren nur dann ausgesetzt werden könnten, wenn beide Parteien dies wünschen. Dahinter verbirgt sich nicht nur der Gedanke, daß eine Aussetzung gegen den erklärten Willen einer Partei sinnlos sei, sondern vor allem ungenügendes Bemühen, die Bedingungen für die Aussetzung des Verfahrens mit den Parteien zu erforschen und ihre Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe zu wecken. Sicherlich ist es für die Gerichte auch aus Zeitgründen nicht immer einfach, diese Aufgabe zu erfüllen. Die positiven Erfahrungen, die bisher mit gut vorbereiteten Aussetzungen in Eheverfahren gemacht worden sind, verlangen jedoch, daß die Gerichte auch bei der Aussetzung mit dem ihnen zur Verfügung stehenden Zeitfonds richtig umgehen, richtig differenzieren und durch gründliche Vorbereitung die erzieherische Wirkung des Verfahrens erhöhen. ROBERT HERRMANN, Dozent an der Kreisvolkshochschule Sondershausen Eheschule zur Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie Als wir im Jahre 1966 in Sondershausen die Ehe- und Familienberatungsstelle gründeten, betraten wir Neuland, mußten viele Vorbehalte abbauen und fanden zunächst nur wenig Befriedigung in unserer Tätigkeit. Doch die Schwierigkeiten wurden überwunden, und seit etwa zwei Jahren ist es uns gelungen, die Arbeit so zu verbessern, daß sich unsere monatlichen Sprechstunden über die Kreisgrenze hinaus eines regen Zuspruchs erfreuen. Das ist nicht zuletzt auf die aktive Unterstützung durch den Direktor des Kreisgerichts zurückzuführen. Als Mitglied der Ehe- und Familienberatungsstelle wertet er regelmäßig mit den übrigen Mitgliedern wichtige Plenartagungen des. Bezirksgerichts Erfurt, Ehescheidungsanalysen des Kreisgerichts und Feststellungen zu den Ursachen von Ehescheidungen im Bezirk aus. Außerdem nehmen die Mitglieder der Ehe- und Familienberatungsstelle an Dienstbesprechungen des Kreisgerichts teil, wenn dort Probleme von Ehe und Familie erörtert werden. Trotz der guten Erfolge, die wir eine Gynäkologin, 48;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 48 (NJ DDR 1973, S. 48) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 48 (NJ DDR 1973, S. 48)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit : Anlage Statistische Angaben über Inhaftiertenbewegung, Prozeßabsicherung und über Kontrolle der aufsichtsführenden Staatsanwälte. Auswertung von Angaben über die Kaderentwicklung, Planung der Arbeit mit der operativen Basis und des zielgerichteten Einsatzes der zur Arbeit am Feind, das gezielte und schöpferische Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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