Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 472 (NJ DDR 1973, S. 472); Schiedskommissionen durch die Gerichte verbessert werden. Die einzelnen Regelungen der Beiratsordnung orientieren auf das Wesentliche und lassen genügend Spielraum für Festlegungen entsprechend den Erfordernissen und Bedingungen in den Kreisen und Bezirken. Die verantwortungsbewußte Verwirklichung der am 22. Juni 1973 in Kraft getretenen Beiratsordnung wird dazu beigetragen, die Tätigkeit der Schiedskommissionen zu fördern und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit weiter zu vervollkommnen. HEINZ POSTLEB, wiss. Mitarbeiter an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dr. 1LSEMARIE WINKEL, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium der Justiz Ergebnisse und Erfahrungen aus dem postgradualen Studium für Juristen Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde mit Nachdruck hervorgehoben, daß allseitige Bildung und ständige Qualifizierung in zunehmendem Maße zu einem bestimmenden Merkmal unseres sozialistischen Lebens wer-den./l/ Die in der Entschließung des VIII. Parteitages gestellte Aufgabe, „die Bedingungen für eine hohe Bildung der Arbeiterklasse und des gesamten werktätigen Volkes, für die allseitige Entwicklung des sozialistischen Menschen ständig weiterzuentwickeln“/2/, bestimmt auch die Weiterbildung der Werktätigen und die dazu erforderlichen Maßnahmen. Nach § 2 der AO über das postgraduale Studium an den Hoch- und Fachschulen vom 1. Juli 1973 (GBl. I S. 308) ist das postgraduale Studium eine planmäßige Weiterbildung zur berufs- bzw. funktionsbezogenen Qualifizierung von Fachkräften mit Hoch- und Fachschulbildung. Es dient der Aktualisierung der Kenntnisse, der Erweiterung der Fähigkeiten, der Spezialisierung oder der Vermittlung von Kenntnissen auf zusätzlichen, für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Wissensgebieten und fördert die Persönlichkeitsentwicklung. Im Bereich der Justizorgane nahmen bereits im November 1970 juristische Kader, deren Hochschulabschluß schon längere Zeit zurücklag, ein postgraduales Studium auf./3/ Der erfolgreiche Abschluß dieses ersten Weiterbildungslehrgangs im September 1972 sowie die Vorbereitung des zweiten Lehrgangs, der im Dezember 1973 beginnen soll, geben Veranlassung, Ergebnisse und Erfahrungen aus diesem Studium darzulegen. Zum Inhalt des postgradualen Studiums Die Zielstellung des ersten postgradualen Weiterbildungslehrgangs für Juristen bestand darin, die marxistisch-leninistischen Kenntnisse der Teilnehmer zu vertiefen und sie mit neuen theoretischen Grundfragen der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sowie des sozialistischen Staates und des Rechts vertraut zu machen, um ihre politisch-ideologische und fachliche Bildung zu vervollkommnen, ihre Klassenposition zu festigen und sie zu einer gesellschaftlich noch wirksameren Arbeit in den Justizorganen zu befähigen. Von dieser Grundposition aus hat die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, die mit der Durchführung des Lehrgangs betraut worden war, in enger Zusammenarbeit mit den zentralen Justizorganen ein Lehrprogramm erarbeitet, das den hohen politischen und fachlichen Anforderungen im wesentlichen entsprach und das dazu beitrug, den ersten Lehrgang erfolgreich zu gestalten. Bei der Ausarbeitung des Lehrprogramms wurde davon ausgegangen, daß die postgraduale Weiterbildung zur III VgL Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 71. Ill Dokumente des VIII. Parteitages der SED. Berlin 1971, S. 32. 131 Vgl. hierzu Seidemann / Ziemen, „Das System der Aus-und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen“, NJ 1970 S. 694. Vertiefung des Verständnisses für die Strategie und Taktik der Partei der Arbeiterklasse beitragen und die Fähigkeit der Teilnehmer weiterentwickeln soll, auf der Grundlage der Lehre des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse von Partei und Regierung ihren spezifischen Beitrag zum komplexen Wirksamwerden des sozialistischen Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu leisten. Je mehr das Denken, Fühlen und Handeln der juristischen Kader der Justizorgane von den sozialistischen Ideen, vom Marxismus-Leninismus geprägt sind, je umfangreicher, tiefgründiger und anwendungsbereiter ihre Kenntnisse über die Theorie und die Grundrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, des sozialistischen Staates und des Rechts, der sozialistischen Menschenführung sowie der juristischen Fachdisziplinen sind, desto höher wird die gesellschaftliche Wirksamkeit der Justizorgane sein. Dieser Aufgabenstellung entsprechend, umfaßte der erste Komplex des Lehrprogramms das komprimierte Studium der Grundfragen des wissenschaftlichen Kommunismus, der Philosophie, der Politischen Ökonomie und des Staatsrechts, während im zweiten Komplex die gesellschaftsgestaltende Rolle des sozialistischen Rechts behandelt wurde. In diesem Abschnitt des Studiums konnten die marxistisch-leninistischen Kenntnisse der Teilnehmer vertieft sowie neue theoretische Grundfragen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der Rolle des sozialistischen Rechts in diesem Prozeß vermittelt werden. Durch die ständige Einbeziehung und Auswertung politischer Ereignisse, insbesondere der Materialien des XXIV. Parteitages der KPdSU und des VIII. Parteitages der SED, wurden die Teilnehmer besser befähigt, die Beschlüsse von Partei und Regierung schöpferisch und mit höherer Effektivität in ihrer praktischen Tätigkeit durchzusetzen. Der dritte Studienkomplex war den Problemen der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität gewidmet. Die praxisverbundene Behandlung grundsätzlicher Fragen des Kampfes gegen Straftaten, insbesondere von Jugendlichen und Rückfälligen, die Erörterung der Verantwortung und Schuld von Straftätern vermittelte den Teilnehmern wesentliche neue Erkenntnisse. Allerdings hätte hier auch dem Beweisrecht, der Strafzumessung, der Bekämpfung von Straftaten gegen die Wirtschaft und das sozialistische Eigentum sowie der forensischen Psychologie stärkere Beachtung beigemessen werden müssen. Inhalt des vierten Komplexes waren Probleme der wissenschaftlichen Leitung der sozialistischen Justizorgane in Auswertung des VIII. Parteitages. Trotz positiver Ergebnisse ist die Frage berechtigt, ob es nicht richtiger wäre, die Vermittlung von Kenntnissen der Leitungswissenschaft den Führungskaderlehrgängen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR vorzubehalten. Die dadurch gewonnene Zeit sollte u. a darauf verwendet werden, die Teilnehmer des post- 472;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 472 (NJ DDR 1973, S. 472) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 472 (NJ DDR 1973, S. 472)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen noch deren spezifische innere Struktur zu erfassen. Nur das Zusammenwirken aller operativen Arbeitsprozesse ermöglicht eine vollständige Aufdeckung und letztlich die Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen letztlich erklärbar. Der Sozialismus wird nirgendwo und schon gar nicht in der durch eine chinesische Mauer vom Imperialismus absolut abqeschirmt.

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