Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 469 (NJ DDR 1973, S. 469); gerichteten Beschlüsse der Partei sind für die Tätigkeit aller Organe der sozialistischen Staatsmacht und aller gesellschaftlichen Organisationen richtungweisend. Sie bestimmen auch Inhalt und Zielstellung für die Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen bei der Realisierung ihrer gemeinsamen Aufgaben. Die Staatsanwälte gehen bei der Erfüllung ihres Auftrags davon aus, daß er untrennbarer Bestandteil der einheitlichen Verantwortung der Partei der Arbeiterklasse für die politische Führung der sozialistischen Gesellschaft ist. In diese ordnet sich die staatsanwaltschaft-liche Aufsicht entsprechend der im Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR verankerten Leninschen Konzeption über die sozialistische Staatsanwaltschaft mit den ihr eigenen Mitteln und Methoden voll ein. Grundvoraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit ist, daß die Staatsanwälte sich in ihren Entscheidungen von den Beschlüssen der Partei leiten lassen. Vorbildlich arbeiten Staatsanwälte im Bezirk Dresden, die auf der Grundlage eines Beschlusses des Sekretariats der Bezirksleitung der SED in propagandistischen Großveranstaltungen der Partei sowie vor staatlichen und Wirtschaftsleitern Lektionen und Vorträge über die Rolle der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Entwicklung unserer Gesellschaft und über notwendige Maßnahmen für den besseren Schutz des Volkseigentums hielten. Bedeutende Fortschritte wurden auch in jenen Bezirken und Kreisen erreicht, wo die leitenden Parteiorgane die Staatsanwälte verpflichteten, die örtlichen Staatsorgane gründlich über die Entwicklung der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum zu informieren und Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit, speziell zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft vor kriminellen Handlungen, zu fordern. Mit der Verstärkung der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwälte ist auch die Herstellung und Vertiefung unmittelbarer Kontakte zu den Parteiorganisationen in Betrieben, Genossenschaften und staatlichen Einrichtungen eng verbunden. Es hat sich bewährt, wenn die Staatsanwälte die Parteileitungen möglichst frühzeitig über festgestellte Gesetzesverletzungen und beabsichtigte Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit informierten und gemeinsam mit ihnen berieten, was zur Sicherung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu unternehmen ist. Mit der Unterstützung der Betriebsparteiorganisationen bei der Wahrnehmung ihrer politischen Führungsverantwortung tragen die Staatsanwälte zugleich dazu bei, daß die Gesetzlichkeit durch die verantwortlichen Leiter künftig konsequenter eingehalten wird./15/ Für die Verwirklichung der Parteibeschlüsse in der staatlichen Tätigkeit tragen nicht zuletzt die Parteiorganisationen der Staatsanwaltschaft selbst hohe Verantwortung. Die prinzipielle, parteimäßige Beratung der Aufgaben, die die Partei zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in allen gesellschaftlichen Bereichen stellt, gehört zur Realisierung ihrer unteilbaren Verantwortung, die durch alle ihre Organisationen nach der einheitlichen Richtschnur der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED wahrgenommen wird. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Erörterung der Aufgaben, die sich aus dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe für die Staatsanwaltschaft ergeben, in den Mitgliederversammlungen eine wichtige Hilfe für die einheitliche und zielgerichtete Arbeit der Staatsanwälte. /15'' VgL Harrland, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1973 S. 251 fl.; Wolf / Krohn / Merunka, „Einige Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsauf sicht im Bezirk Schwerin“, NJ 1973 S. 414 ff. RUDOLF WINKLER, Sektorenleiter, und URSULA GEBERT, iviss. Mitarbeiterin im Ministerium der Justiz INGRID TAUCHNITZ, Richter am Obersten Gericht Einheitliche Ordnung für die Schiedskommissionsbeiräte Die Leitung der Tätigkeit der Schiedskommissionen durch die Bezirks- und Kreisgerichte muß vor allem darauf gerichtet sein, die einheitliche Rechtsanwendung durch die Schiedskommissionen zu gewährleisten, die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung zu erhöhen und die regelmäßige Anleitung und Qualifizierung der Mitglieder der Schiedskommissionen zu sichern (§ 15 GGG). Zur Unterstützung der Gerichte bei der Lösung dieser Leitungsaufgaben werden gemäß §§ 63 Abs. 3, 64 Abs. 2 SchKO beim Direktor des Kreisgerichts und beim Präsidium des Bezirksgerichts Beiräte für Schiedskommissionen tätig./l/ Wie Untersuchungen in Vorbereitung der 32. Plenartagung des Obersten Gerichts zeigten, war die Qualität der Arbeit der Beiräte für Schiedskommissionen sehr unterschiedlich. Es gab keine einheitliche Auffassung zu den Aufgaben des Beirats und auch eine dementsprechend vielfältige Praxis./2/ Die Arbeit der Schiedskommissionen war häufig nur unzureichend in die Leitungstätigkeit der Direktoren der Kreisgerichte und n.; VgL Winkler / Barwinsky, „Einige Erfahrungen bei der Anleitung der Schiedskommissionen durch die Kreis- und Bezirksgerichte“, NJ 1971 S. 322 fl. 121 Vgl. die Materialien der 32. Plenartagung des Obersten Gerichts in NJ 1971 S. 631 ff.; Winkler / Tauchnitz, „Zur Leitung der gesellschaftlichen Gerichte durch die Kreis- und Bezirksgerichte“, Der Schöffe 1971, Heft 11, S. 305 ff.; Winkler, „Zur Tätigkeit der Beiräte für Schiedskommissionen“, Der Schöffe 1972, Heft 8/9, S. 294 ff. der Präsidien der Bezirksgerichte eingeordnet oder wurde als Aufgabe eines Spezialisten betrachtet. Um diesen unbefriedigenden Zustand zu überwinden, hat der Minister der Justiz am 7. Mai 1973 die 1. DB zur SchKO Ordnung über die Stellung, die Aufgaben und die Arbeitsweise der Beiträte für Schiedskommissionen bei den Direktoren der Kreisgerichte und bei den Präsidien der Bezirksgerichte (Beiratsordnung) (GBl. I S. 288) erlassen. Damit ist geregelt, wie die Beiräte unter Beachtung der Prinzipien des demokratischen Zentralismus in den Leitungsprozeß der Gerichte einzuordnen sind, um eine effektivere Arbeitsweise aller Beiräte und einen hohen gesellschaftlichen Nutzen in der Arbeit aller Schiedskommissionen zu erreichen. Stellung und Zusammensetzung des Beirats Nach § 1 Abs. 1 der Beiratsordnung ist der Beirat ein beratendes Organ des Direktors des Kreisgerichts und des Präsidiums des Bezirksgerichts. Daraus folgt, daß ihm selbständige Leitungsfunktionen nicht obliegen und daß er den Beiratsmitgliedern keine operativen Aufgaben übertragen kann. Die Arbeit des Beirats ist darauf gerichtet, die Tätigkeit der Schiedskommissionen zu fördern und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit zu vervollkommnen. Die Beratungen regen auch vielfach die anderen im Beirat vertretenen Organe zu Leitungs- 469;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 469 (NJ DDR 1973, S. 469) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 469 (NJ DDR 1973, S. 469)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle an Befehlen und Weisungen, an Kampfprogramm und Arbeitsplänen sowie am Untersuchungsplan. Es gibt Erscheinungen, daß die klare Verantwortung von Dienstfunktionären für die Anleitung und Kontrolle der Leiter der Diensteinheiten der Abteilung der zu bestimmen. Ein wesentliches Instrument für die ständige Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den vorgenannten dominierenden Richtungen in einem erheblichen Maße von den Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten in den Untersuchungshaftanstalten abhängig. Zur Rolle und Bedeutung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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