Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 467 (NJ DDR 1973, S. 467); Viele Aktivitäten örtlicher Staatsorgane in Städten und Gemeinden sind darauf gerichtet, in ständigem, unmittelbarem Kontakt mit erfahrenen Bürgern eine wirksame Wiedereingliederung, Betreuung und Kontrolle Haftentlassener sowie kriminell gefährdeter Bürger zu organisieren. Solche Aktivitäten werden seit einigen Jahren in der Stadt Falkensee und andernorts zielstrebig entwickelt./10/ Dabei zeigt sich, daß gerade mit dieser mühevollen Arbeit ein wertvoller Beitrag zur Verhütung von Rückfallkriminalität und sozialer Gefährdung geleistet wird. Für eine höhere Effektivität dieser Anstrengungen ist es erforderlich, die Befugnisse der staatlichen Organe zur Kontrolle und Einordnung sozial labiler Bürger voll wahrzunehmen und noch wirksamer zu gestalten. Künftige Regelungen in dieser Richtung müssen von dem Anliegen getragen sein, daß denjenigen, die hartnäckig und uneinsichtig die Erfüllung ihrer sozialen Grundpflichten auf Kosten des werktätigen Volkes verweigern, energisch begegnet wird. Verallgemeinerung der Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit örtlichen Organen Die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit der Staatsanwälte mit den örtlichen Organen zur Festigung der Gesetzlichkeit und Verhütung von Straftaten lassen folgende Verallgemeinerung zu: 1. In den vergangenen Jahren haben die örtlichen Staatsorgane in der DDR mit ihren spezifischen Leitungsmitteln und -methoden sowie mit Unterstützung durch die Justiz- und Sicherheitsorgane einen bedeutenden Beitrag geleistet, um die gesellschaftliche Basis im Kampf für Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung zu verbreitern, zahlreiche Bürger in die gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen einzubeziehen und ihre Initiativen hierbei nach einem einheitlichen Plan zu lenken. 2. Die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung in ihren Verantwortungsbereichen haben dazu beigetragen, die. Verantwortung der Leiter und der gesellschaftlichen Kräfte bei der Lösung dieser Aufgaben deutlich zu machen. Insbesondere helfen sie, Klarheit darüber zu schaffen, daß die Festigung der Gesetzlichkeit und die Kriminalitätsverhütung ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, für das nicht nur die Justiz-und Sicherheitsorgane Verantwortung tragen, sondern alle Leiter in engem Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Kräften in ihren Bereichen. 3. In diesem Prozeß hat sich eine beständige, nützliche Zusammenarbeit zwischen örtlichen Staatsorganen und den Justiz- und Sicherheitsorganen entwickelt, die eine Voraussetzung der bisher erzielten positiven Resultate war und weiter zu vervollkommnen ist. Dabei zeigen sich dort die besten und stabilsten Resultate, wo jedes Organ im Rahmen seiner konkreten Verantwortung wirksam wird, sich hinsichtlich der gemeinsamen Aufgaben mit den anderen Partnern bei strikter Wahrung der Eigenverantwortung sorgfältig abstimmt und wo die Zusammenarbeit zur Herausarbeitung, Koordinierung und Verwirklichung konkreter und abrechenbarer Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung führt. Hinsichtlich der positiven Bewertung der gesellschaftlichen Aktivitäten, die bei der Verwirklichung der Vorbeugungsprogramme entwickelt wurden, besteht Über- '10/ Zur Vorbeugung und Bekämpfung der kriminellen Gefährdung in der kreisangehörigen Stadt Falkensee vgl. Heidt / Paasch / Ullmann in NJ 1970 S. 347 ff. einstimmung mit Wolf./ll/ Das schließt jedoch eine kritische Betrachtung der in Wissenschaft und Praxis zuweilen zutage getretenen Neigung nicht aus, der Ausarbeitung und Perfektionierung von „umfassenden“ Vorbeugungsprogrammen und Leitungsmodellen den Vorzug vor einer konkreten Arbeit zur tatsächlichen Veränderung der Umstände zu geben. Es gilt aus der Erfahrung zu lernen, daß überschaubare und lösbare Aufgaben sowie kontrollfähige Verantwortungen auch auf diesem Gebiet wesentliche Bedingungen für eine lebendige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Werktätigen bei der Festigung der sozialistischen Staatsund Rechtsordnung sind. Bei der Verhütung von Straftaten muß aber beachtet werden, daß die Kriminalität keine homogene Erscheinung ist. Das ergibt sich sowohl aus ihrem unterschiedlichen Ursachen- und Bedingungsgefüge als auch aus der unterschiedlichen Struktur der Straftäter. Unter diesen Gesichtspunkten ist es an der Zeit, die Verhütung von Straftaten auf ein qualitativ höheres Niveau zu heben. Dazu bedarf es einer konzentrierten wissenschaftlichen Bearbeitung dieser Problematik, zumal die Kriminalitätsverhütung auch an die Psychologen, Pädagogen, Ethiker usw. hohe Anforderungen stellt./12/ Informationen der Staatsanwälte an die örtlichen Organe Im gesamten Prozeß der gemeinsamen Arbeit zur Ge' währleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und gesellschaftlich wirksamer Kriminalitätsverhütung tragen die Staatsanwälte eine hohe Verantwortung. Diese resultiert aus ihrer gesetzlichen Funktion, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen, die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung sowie die Bürger vor Gesetzesverletzungen zu schützen und den Kampf gegen Straftaten zu leiten. Diese Funktion schließt u. a. die Pflicht ein, die Ursachen und Bedingungen der Straftaten sowie die Ergebnisse ihrer Bekämpfung regelmäßig zu analysieren. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Schlußfolgerungen sind den verantwortlichen Leitungsorganen zu übermitteln, damit diese sie in ihrer Arbeit verwerten können. In der Vergangenheit geschah dies u. a. dadurch, daß den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten (besonders in den Bezirken und Kreisen) jährliche Kriminalitätsanalysen übermittelt wurden. Auch künftig wer den solche umfassenden Informationen von Zeit zu Zeit erforderlich sein. Es hat sich aber gezeigt, daß sie in derart kurzen zeitlichen Abständen wenig effektiv sind, zumal wesentliche Veränderungen in der Entwicklung der Gesamtkriminalität erfahrungsgemäß erst während längerer Perioden feststellbar sind. Zwischenzeitlich auftretende neue Tendenzen und Erscheinungen können auch ohne aufwendige Analysen signalisiert werden. Als notwendig hat es sich jedoch erwiesen, mehr Kraft auf die konsequente Durchführung der als richtig erkannten Maßnahmen zu konzentrieren. Zu Recht wurde an die Staatsanwälte die Forderung herangetragen, anstelle verallgemeinerter Analysen der Gesamtkriminalität im gegebenen Zeitraum konkrete Aussagen zu bestimmten Erscheinungen in der Kriminalitätsentwicklung zu übermitteln. Die in den Bezirken Dresden, Halle, Neubrandenburg, Schwerin und Suhl erarbeiteten diffe- nif Vgl. Wolf, a. a. O., S. 312 ff. ,'12/ In diesem Zusammenhang 1st von Interesse, daß auch sowjetische Wissenschaftler neue Überlegungen zur Kriminalitätsverhütung anstellen. So vertritt z. B. Sacharow („Theoretische Grundlagen für die Vorbeugung von Straftaten“, Sowjetskaja justizija 1972. Heft 3, S. 5 ff.) die Auffassung, daß das System der Kriminalitätsvorbeugung dem unterschiedlichen Charakter der Kriminalitätsbedingungen mehr Rechnung tragen müsse. Vgl. auch den Beitrag von Swirbulj in diesem Heft. 467;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 467 (NJ DDR 1973, S. 467) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 467 (NJ DDR 1973, S. 467)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß es hier um die differenzierte Einbeziehung dieser Kräfte in das Sicherungssystem auf und an den Transitstrecken gehen muß, bei Gewährleistung ihres Einsatzes auch für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben geschaffen. Die politisch-operative ist inhaltlich gerichtet auf das Erkennen von Anzeichen, die die Tätigkeit des Feindes signalisieren, von feindbegünstigenden Umständen im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der in denen sich der Antragsteller in Haft befindet, die Prüfung und Vorbereitung der Entscheidung bereits während der Haft erfolgt, um zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der gesellschaftlichen Gesamtentwicklung im Verantwortungsbereich planmäßig nach den gegenwärtigen und perspektivischen Aufgaben auf der Grundlage wissenschaftlich erarbeiteter Gesamt- und Teilprognosen erfolgen.

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