Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 465 (NJ DDR 1973, S. 465); Dr. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwalt der DDR Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Juli 1973 (GBl. I S. 313)/1/ steht nach seiner Zielstellung und seinem Gehalt im engen Zusammenhang mit dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate-und WB vom 28. März 1973 (GBl. I S. 109). Es ist das gemeinsame Anliegen dieser Rechtsvorschriften, in Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands die Aufgaben und Funktionen der verschiedenen staatlichen Leitungsorgane bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie verbindlich zu regeln./2/ Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit fester Bestandteil der Leitungstätigkeit der örtlichen Organe In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wächst die Rolle der sozialistischen Staatsmacht. Entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus hat sie den einheitlichen Willen der machtausübenden Arbeiterklasse im ganzen Staat zu verwirklichen und dabei die Aktivität und Schöpferkraft der Werktätigen in Stadt und Land zu entwickeln und ihre volle Entfaltung zu fördern./3/ Mit dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe werden gute Voraussetzungen geschaffen, um die staatliche Leitungstätigkeit entsprechend den hohen Ansprüchen zu vervollkommnen, die sich objektiv aus dem erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsstand ergeben. Das Gesetz regelt die Rolle der örtlichen Volksvertretungen als Organe der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie haben in ihrem Territorium auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften die einheitliche Staatspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR zu verwirklichen. Sie organisieren das Zusammenwirken aller politischen und gesellschaftlichen Kräfte im jeweiligen Territorium, gewährleisten das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Staatsorganen und fördern allseitig die Entwicklung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Inhalt und Ziel ihrer gesamten Tätigkeit werden durch die wesensbestimmende Forderung sozialistischer Demokratie gekennzeichnet: sozialistische Persönlichkeiten herauszubilden und die Werktätigen zu befähigen, bewußt und schöpferisch an der Ausübung der politischen Macht teilzunehmen. Dabei gehört es zum Wesen der sozialistischen Demokratie, die Gesetzlichkeit konsequent zu verwirklichen 11/ Der Verabschiedung des Gesetzes ging eine mehrmonatige öffentliche Diskussion über den Gesetzentwurf (vgl. dazu Petzold, NJ 1973 S. 103 ff.) voraus, an der mehr als 1,5 Millionen Bürger teilnahmen. Der Entwurf fand bei allen Staatsanwälten lebhaftes Interesse, das sich besonders auf die Regelung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe zur Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung konzentrierte. Aus den Reihen der Staatsanwaltschaft sind dem Ministerrat mehrere Vorschläge zur Verwertung bei der weiteren Arbeit am Entwurf zugeleitet worden. 12/ Vgl. Petzold, „Ein folgerichtiger Schritt zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie (Zum Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR)“, NJ 1973 S. 431 ff. /3/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 64 ff. und das sozialistische Recht bewußt und diszipliniert einzuhalten. „Die konsequente Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist unabdingbar, weil es um die Verwirklichung der Aufgaben und Verhaltensnormen geht, die von der führenden Arbeiterklasse in Ausübung ihrer politischen Macht und zur Sicherung der Interessen aller Werktätigen zum Gesetz erhoben wurden. Nur die einheitliche Durchsetzung des sozialistischen Rechts sichert das kontinuierliche Voranschreiten beim weiteren Aufbau der sozialistischen Gesellschaft.“/ Die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Erhöhung von Sicherheit und Ordnung als fester Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit ist daher im neuen Gesetz durchgehend hervorgehoben worden./5/ Sie umfaßt neben generellen Pflichten auch spezifische Aufgaben. Diese betreffen insbesondere den Schutz des sozialistischen Eigentums, des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Bürger; die Verhütung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und anderen Schadensfällen; die Gewährleistung der Verkehrssicherheit; Maßnahmen zur Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, vor allem zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen. Hierbei handelt es sich um Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe, die aus ihrer Gesamtverantwortung für die staatliche Leitung der Entwicklung im Territorium erwachsen. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sind die örtlichen Volksvertretungen mit umfassenden Rechten und Vollmachten ausgestattet. Neben den generellen Regelungen, wie sie in den Kapiteln I und II des Gesetzes getroffen wurden, sind hier insbesondere die in den §§ 34, 48 und 68 fixierten Rechte der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte zu nennen. Sie machen deutlich, wie Verantwortung und Autorität der örtlichen Organe der Staatsmacht auch gegenüber den ihnen nicht unterstellten Organen, Betrieben und Einrichtungen gewachsen sind. Das betrifft vor allem die umfassende Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung in ihrem Territorium und das Recht, Rechenschaft zu fordern. Von Bedeutung sind auch die Prinzipien für die Gestaltung der Zusammenarbeit der örtlichen Volksvertretungen mit den Justiz- und Sicherheits- sowie den Kontrollorganen. Diese Prinzipien sind sowohl nach den Leitungsebenen als auch nach der unterschiedlichen staatsrechtlichen Stellung der einzelnen Organe differenziert ausgestaltet. So ergibt sich die Rechenschaftspflicht der Richter nach § 34 Abs. 4 bzw. § 48 Abs. 3 des Gesetzes aus ihrer Wählbarkeit. Die Informations- und Auskunftspflicht der Staatsanwälte resultiert aus ihrer Verantwortung für die Aufsicht über die Gesetzlichkeit und für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten. Bei der schöpferischen und gesellschaftlich wirksamen Realisierung des Gesetzes vom 12. Juli 1973 haben die Justiz- und Sicherheitsorgane ihren Beitrag mit Initia- /4/ Ebert, Der VIII. Parteitag der SED über die Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Die Aufgaben zur Erhöhung der Rolle der örtlichen Volksvertretungen, Berlin 1973, S. 30. 151 VgL hierzu insbesondere §§ 2 Abs. 6, 12 Abs. 2, 15 Abs. 2, 17 Abs. 1 des Gesetzes. 465;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 465 (NJ DDR 1973, S. 465) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 465 (NJ DDR 1973, S. 465)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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