Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 450 (NJ DDR 1973, S. 450); Städte und Gemeinden mach mit!“ zu übernehmen. Mit der zielstrebigen Durchsetzung dieser Maßnahmen wurde zunächst in einigen wichtigen Betrieben des Kreises und in einigen Gemeinden sowie in solchen Wohnbezirken der Städte begonnen, die als Arbeiterschwerpunkte die besten Voraussetzungen dafür bieten, daß die Kraft der Arbeiter unter Führung der Parteiorganisation im Kampf um die weitere Erhöhung der Rechtssicherheit und die Festigung der sozialisti-' sehen Gesetzlichkeit wirksam wird. In allen ausgewählten Bereichen wird die Verwirklichung der Maßnahmen durch Mitglieder des Rates des Kreises, Bürgermeister sowie leitende Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane unterstützt. Auf der Grundlage des Kreistagsprogramms haben die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden des Kreises spezifische Maßnahmen und zum Teil auch eigene Programme beschlossen, die den jeweiligen Bedingungen im Territorium entsprachen. Diese Festlegungen reichen bis hin zur Einwirkung auf die operativen und vorbeugenden Maßnahmen des Brandschutzes, der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung. Der Kreistag und der Rat des Kreises haben in regelmäßigen Abständen generelle Einschätzungen der Entwicklung der Kriminalität entgegengenommen und, von der jeweiligen Situation ausgehend, Ergänzungen zu dem Programm des Kreistages von 1967 festgelegt. Auf den jährlichen Rechtskonferenzen im Kreis sowie in den ausgewählten Städten und Wohnbezirken der Städte wird über die Verwirklichung aller beschlossenen Maßnahmen Rechenschaft abgelegt. Parallel dazu finden jährlich in allen , größeren Betrieben des Kreises Sicherheitskonferenzen statt, in denen leitende Mitarbeiter der Justiz- und Sicherheitsorgane zu den spezifischen 1 Problemen der Betriebe Stellung nehmen, diese Probleme aber ,1m richtigen Verhältnis zu den Gesamtaufgaben des Territoriums behandeln. Die Zusammenarbeit vieler Betriebe mit den örtlichen Organen ist wesentlich enger geworden. Das drückt sich u. a. darin aus, daß die Leiter dieser Betriebe ihre Leitungsmaßnahmen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit mit den entsprechenden Maßnahmen der örtlichen Räte koordinieren. In der Stadt Thale fanden beispielsweise in allen neu gebildeten VEBs Betriebsbegehungen statt, die von den Stadträten geleitet wurden. Dabei ging es nicht nur darum, auf die Steigerung der Konsumgüterproduktion und die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit Einfluß zu nehmen; vielmehr waren zugleich auch die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit (z. B. Einhaltung der Jugendförderungspläne, der Bestimmungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen) und die Durchsetzung 450 von Ordnung und Sicherheit im Betrieb zu untersuchen. Grundlage dieser Einschätzung war das im Jahre 1971 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Programm zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in der Stadt Thale. Dieses Vorbeugungsprogramm, das enge Berührungspunkte mit der Stadtordnung zur Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit in der Stadt aufweist, ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für alle Leitungen von Betrieben und Einrichtungen. Es enthält eine Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen für die Durchsetzung der festgelegten Aufgaben und gibt damit eine gute methodische Anleitung. Die Komplexität der Leitung auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit wird u. a. daran deutlich, daß z. B. Objektleiter von Gaststätten, die in Sitzungen des Rates der Stadt über Maßnahmen zur Verbesserung der gastronomischen Betreuung, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Alkoholausschank und damit über die Verhütung von Alkoholkriminalität zu berichten haben, stets auf die Festlegungen in den Vorbeugungsprogrammen der Stadt und des Kreises Bezug nehmen. Die Erkenntnis, daß höchste Effektivität in der Volkswirtschaft nur erreicht werden kann, wenn die umfas- sende Anwendung des sozialistisch n Rechts bis hinunter zum letzten Arbeitsplatz gesichert ist und die Fragen der Ordnung und Sicherheit Bestandteil des Denkens und Handelns jedes Werktätigen sind, muß aber in noch stärkerem Maße in alle Vereinbarungen zum sozialistischen Wettbewerb einfließen, wie das z. B. mit dem Beschluß des FDGB-Kreis-vorstandes Quedlinburg „Ohne Unfälle und Havarien den Plan erfüllen“ zum Ausdruck kommt. Der Rat des Kreises Quedlinburg ist bei einer Einschätzung der Ergebnisse, die bei der Verwirklichung des Kreistagsprogramms erzielt wurden, zu der Feststellung gelangt, daß der Inhalt des Programms nach wie vor die Grundlage für die weitere Festigung der sozialistischen Rechtsordnung im Territorium ist. Das Programm von 1967 hat sich als ein wichtiges Führungsdokument für den Kreistag und für die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden im Kreis erwiesen. Dabei besteht Klarheit darüber, daß die Verwirklichung dieses Programms immer wieder neue Formen und Methoden staatlicher Leitungstätigkeit verlangt, ständig neue Aktivitäten fordert und neue Impulse auslöst. Dr. WALTER AP EL, Vorsitzender des Rates des Kreises Quedlinburg Dr. HEINZ HORNBURG, Vorsitzender des Rates der Stadt Thale Initiativen der Werktätigen im VEB Leuna-Werke zur Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts Eine Arbeitsgruppe des Verfassungsund Rechtsausschusses der Volkskammer untersuchte in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Betrieben die Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt der Beratungen mit den Werktätigen, darunter viele Mitglieder der Konfliktkommissionen und der Rechtskommissionen der Gewerkschaften, stand die Frage, wie mit den Mitteln und Möglichkeiten des sozialistischen Arbeitsrechts noch besser zur Lösung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe beigetragen werden kann. Die Aussprachen ergaben, daß sich die Grundsätze unseres Arbeitsrechts in der Praxis bewähren und ein wichtiges Instrument der Arbeiterklasse zur Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. Leiter und Kollektive verstehen es immer besser, das Arbeitsrecht zum festen Bestandteil des täglichen Leitungsund Produktionsprozesses zu machen. Welche Bemühungen dazu im VEB Leuna-Werke unternommen wurden, soll im folgenden dargelegt werden. Da viele staatliche Leiter noch nicht über ausreichende arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen, wurde Anfang 1973 damit begonnen, für etwa 1500 leitende Kader an der Betriebsakademie Lehrgänge durchzuführen, die Grundkenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vermitteln. So werden z. B. Fragen behandelt, die mit dem Abschluß, der Änderung und der Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses Zusammenhängen, und solche Komplexe wie Lohn und Prämie, Qualifizierung, disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit, Aufgaben der Gewerkschaft im Betrieb und die Tätigkeit der Konfliktkommissionen. Die Themen werden anhand konkreter Beispiele aus dem Kombinat erörtert. Die Lehrgänge schließen mit einem Prüfungsgespräch und einem arbeitsrechtlichen Befähigungsnachweis ab, den bisher fast 700 Leiter erworben haben. Dieser Nachweis ist zugleich Voraussetzung, um den Befähigungsnachweis auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit erwerben zu können. Der Nachweis über den Erwerb von ar-beitsrechtlichen Grundkenntnissen muß alle zwei Jahre erneut bestätigt werden./l/ Darüber hinaus sind konkrete Maßnahmen festgelegt worden, durch die gesichert wird, daß den Problemen des Arbeitsrechts künftig in allen Qualifizierungsformen, also auch in der Qualifizierung der Werktätigen und in der Aus- und Weiterbildung der Meister, mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Zur Durchsetzung des sozialistischen /l/ Vgl. dazu auch Vogel, „Wer das Ar-beltsrecht durchsetzen will, muß es kennen“, Arbeit und Arbeitsrecht 1973, Heft 7, S. 203 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 450 (NJ DDR 1973, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 450 (NJ DDR 1973, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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