Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 448 (NJ DDR 1973, S. 448); Verschiedentlich wenden sich Konfliktkommissionen mit Empfehlungen unmittelbar an die Arbeitskollektive, denen der Antragsgegner bzw. der Beschuldigte angehört. Mit dieser Methode sollen wie verschiedene Konfliktkommissionen berichtet haben gute Ergebnisse erzielt worden sein. Der Bericht hebt deshalb hervor, daß es in solchen Fällen unbedingt erforderlich ist, die Empfehlung zugleich jjuch dem Betriebsleiter zuzuleiten, dem die Verantwortung für die Beseitigung der Gesetzesverletzungen oder Mängel obliegt. Wenn das Arbeitskollektiv durch die Empfehlung sachkundig informiert ist, ist es auch in der Lage, aktiv auf die Überwindung der Gesetzesverletzungen bzw. Mängel hinzuwirken. Mit Rücksicht darauf, daß es noch immer Beispiele einer undifferenzierten und mitunter nicht gerechtfertigten Einladung von Mitgliedern der Konfliktkommissionen zu Verhandlungen über Einsprüche gegen Beschlüsse der Konfliktkommissionen gibt, wird in Ziff. 1.7. des Berichts das Augenmerk insbesondere der Kreisgerichtsdirektoren und der Präsidien und Fachsenate der Bezirksgerichte auf diese wichtige Frage gelenkt. In jedem Einzelfall muß gründlich geprüft werden, ob der Produktionsausfall, der durch die Teilnahme eines Mitglieds oder mehrerer Mitglieder der Konfliktkommissionen an der Verhandlung notwendig eintritt, auch sachlich gerechtfertigt ist und gegenüber der Gesellschaft vertreten werden kann./8/ Besonders wichtig für die Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Gerichte sind die in Ziff. II.7. und Ziff. 11.10. gegebenen Hinweise zur rationellen Arbeitsweise der Konfliktkommissionen und zur Konzentration der Beratungen. Die Wirksamkeit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen wird des öfteren durch Mängel in der Arbeitsorganisation und einer daraus folgenden zu langen Frist zwischen dem Eingang der Sache und ihrer Beratung beeinträchtigt. Hier müssen in der Anleitung der Konfliktkommissionen die vielen wertvollen Gedanken und Überlegungen der Mitarbeiter der Bezirks- und Kreisgerichte zur Sicherung einer rationellen und gleichzeitig qualifizierten Rechtsprechung noch schneller vermittelt werden. Dabei sind auch stärker die guten Arbeitsmethoden derjenigen Konfliktkommissionen zu verallgemeinern, die ihre Beratungen gründlich und differenziert vorbereiten und regelmäßig auch innerhalb der 3-Wochen-Frist durchführen. 78/ Vgl. dazu Ziff. 3.3. des Berichts des Präsidiums an die 32. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Fragen der Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Kreis-und Bezirksgerichte vom 22. September 1971 (NJ 1971 S. 633) und Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht des Obersten Gerichts, „Zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Ar-beits- und LPG-Rechts“, NJ 1971 S. 568 ff. (569). Bericht über die 7. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich auf seiner 7. Tagung am 20. Juni 1973 mit Problemen der Wirksamkeit der Rechtsprechung der Konfliktkommissionen. Dazu lag dem Plenum ein Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts vor./l/ In seinem einleitenden Referat ging Vizepräsident Siegert von der bisherigen Entwicklung der Konfliktkommissionen und von den guten Arbeitsergebnissen aus, die sie in Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts erreicht haben. Als eine wichtige Voraussetzung für weitere Erfolge nannte Siegert das - Bemühen der Konfliktkommissionen, die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung ständig zu erhöhen. Aufgabe der staatlichen Gerichte sei es, in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsvorständen effektive Formen der Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen zu entwickeln./ Diese Aufgabenstellung bestimmte auch die Schwerpunkte der Diskussion der 7. Plenartagung. Aus der Bedeutung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen für die Rechtsverwirklichung sowie für die Rechtserziehung der Werktätigen leitete Direktor Seifert (Bezirksgericht Rostock) her, daß die Anforderungen an eine qualifizierte Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Gerichte ständig zunehmen. Er legte dar, wie durch Aussprachen mit Mitgliedern der Konfliktkommissionen im Betrieb, durch Sprechstunden der Richter, durch Verallgemeinerung guter Erfahrungen und durch unmittelbare Hilfe eine enge und von den Konfliktkommissionen als positiv eingeschätzte Zusammenarbeit erreicht werden konnte, die zugleich auch der gerichtlichen Tätigkeit diente, weil die Richter die Erfahrungen der Mitglieder der Konfliktkommissionen verwerten konnten. Als weitere wichtige Formen der Anleitung nannte Seifert die Einbeziehung der Tätigkeit der Konfliktkommissionen in analytische Untersuchungen und zur Vorbereitung von Plenartagungen sowie die Auswertung von Verfahren, in denen die Gerichte über Einsprüche gegen Beschlüsse der Konfliktkommissionen entschie- IV Der Bericht des Präsidiums ist. in diesem Heft veröffent-licht. fl! Das Referat von Siegert ist in diesem Heft auszugsweise abgedruckt. den hatten. Eine gute Arbeitsmethode habe das Kreisgericht Stralsund (Stadt) entwickelt. Es verhandele von Zeit zu Zeit geeignete Einspruchsverfahren vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vor einem entsprechend der Zielstellung des Verfahrens geladenen, also differenzierten Kreis von Mitgliedern von Konfliktkommissionen sowie Gewerkschafts- und Wirtschaftsfunktionären der Betriebe. Mit dieser rationellen Arbeitsmethode könne eine zielgerichtete Anleitung der Konfliktkommissionen erreicht werden./3/ Direktor Matthias (Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick) wies auf die Bedeutung regelmäßiger Schulungen der Mitglieder der Konfliktkommissionen hin. Diese Schulungen werden als eine wichtige Methode zur ständigen Qualifizierung angesehen, bei der auch die Gewerkschaft große Hilfe leistet.- Die Richter des Stadtbezirksgerichts hätten bereits feste Verbindungen mit einer Reihe von Großbetrieben hergestellt, in denen sie regelmäßig bestimmte Themen behandeln. Übereinstimmend wurde zum Ausdruck gebracht, daß eine gute Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Gerichte die enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften erfordert. Sowohl der Leiter der Rechtsabteilung des FDGB-Bundesvorstandes, Kranke, als auch Seifert bezeichneten die Berichterstattungen der Direktoren der Kreis- bzw. Bezirksgerichte vor den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB als eine wichtige Methode dieser Zusammenarbeit. In der Regel werde die Vorbereitung und Auswertung solcher Berichterstattungen in den Gerichten und in den gewerkschaftlichen Rechtskommissionen dazu genutzt, konkrete Schlußfolgerungen für die Verbesserung der Anleitung der Konfliktkommissionen zu ziehen. In Berlin-Köpenick wird wie Matthias darlegte dieser Bericht des Stadtbezirksgerichts in einer erweiterten Kreisvorstandssitzung des FDGB erstattet, an der auch die Verantwortlichen für die Arbeit der Konfliktkommissionen in den Großbetrieben, Vorsitzende der Rechtskommissionen der Betriebe und Konfliktkommissionsvorsitzende teilnehmen. Auf die Notwendigkeit der Unterstützung der Konflikt - /3I Vgl. hierzu „Staatliche Gerichte und Konfliktkommissionen steuern gleichen Kurs (Bericht von der 4. Plenartagung des Bezirksgerichts Rostode)“, Arbeit und Arbeitsrecht 1973, Heft 7, S. 188. 448;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 448 (NJ DDR 1973, S. 448) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 448 (NJ DDR 1973, S. 448)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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