Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 444 (NJ DDR 1973, S. 444); Maße, den Sachverhalt gründlich aufzuklären, differenzierte Schadenersatzbeträge festzulegen und ihre Entscheidungen überzeugend zu begründen. Die weitere Erhöhung der Qualität der von den Betrieben gestellten Anträge ist mit ein Ergebnis der Arbeit der Konfliktkommissionen und ihrer zielgerichteten vielfältigen Hinweise an die betrieblichen Leiter. Die in einer Reihe von Betrieben erlassenen Ordnungen zur Art und Weise der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit durch die leitenden Mitarbeiter in ihren jeweiligen Bereichen sind oftmals auf Anregungen und Empfehlungen von Konfliktkommissionen zurückzuführen. Allerdings verlangt die Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen Festlegungen über die Art und Weise der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch die Konfliktkommissionen, die für den Schadensverursacher spürbar sind, dadurch disziplinierend wirken und den Schutz des sozialistischen Eigentums verstärken. Gelegentlich anzutreffende unbegründet niedrig festgelegte Raten sind auch auf dem Wege der Anleitung durch die Gerichte zu überwinden. 3. Entscheidungen von Konfliktkommissionen lassen deren Bemühen erkennen, die Grundsätze des 8. FDGB-Kongresses Zur Lohn- und Tarifpolitik in ihrer recht-sprechenden Tätigkeit zu verwirklichen. Sie entscheiden meist richtig, daß Lohn entsprechend der ausgeübten Tätigkeit unter Berücksichtigung der Qualifikation gezahlt werden muß. Dabei wird zunehmend besser darauf Einfluß genommen, daß Betriebsleiter und Werktätige klare Vereinbarungen zu den Arbeitsaufgaben im Arbeitsvertrag treffen, weil das u. a. eine wesentliche Voraussetzung für die Ermittlung des dem Werktätigen zustehenden Lohnanspruchs ist. Die Gerichte müssen die richtigen Bestrebungen der Konfliktkommissionen besser unterstützen, die zur Verhinderung unzulässiger, mit den lohnrechtlichen Regelungen nicht im Einklang stehender Zusagen der Betriebe an Werktätige unternommen werden. 4. Annähernd 6 Prozent der Beschlüsse der Konfliktkommissionen betreffen Einsprüche gegen Disziplinarmaßnahmen. Dabei ist hauptsächlich darüber zu befinden, ob die Disziplinarmaßnahme wirksam ist. Die Konfliktkommissionen haben zutreffend Disziplinarmaßnahmen dann für unwirksam erklärt, wenn kein ordnungsgemäßes Disziplinarverfahren vorausgegangen war. Hierdurch haben sie im Sinne des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zu Mitwirkungsrechten der Gewerkschaften in arbeitsrechtlichen Verfahren vom 30. Oktober 1972 (NJ-Beilage 5/72 zu Heft 23) auf die weitere Qualifizierung der betrieblichen Leitungstätigkeit Einfluß genommen. 5. Besonderer Aufmerksamkeit durch die Gerichte bedarf die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung durch die Konfliktkommissionen auf dem Gebiet des Neuererrechts. Vorliegende Entscheidungen lassen die Einschätzung zu, daß auf diesem Gebiet zwar die Zahl der zu- den Konfliktkommissionen gelangenden Anträge nicht hoch ist, jedoch überwiegend sachlich und rechtlich komplizierte Konflikte zu lösen sind. Die Hinweise im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung über die weitere Förderung der Neuererbewegung und die Sicherung der Rechte der Neuerer in der Tätigkeit der Gerichte vom 28. März 1973 (NJ 1973 S. 238 ff.) geben auch den Konfliktkommissionen eine Grundlage für das methodische Herangehen an die Klärung des Sachverhalts sowie für die rechtliche Würdigung und Beantwortung auftretender Fragen. Aufgabe der Gerichte ist es, die in dem Bericht enthaltenen Grundsätze den Mitgliedern der Konfliktkommissionen zu erläutern, auftretende Probleme an die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen heranzutragen sowie geeignete Verfahren in den Betrieben auszuwerten. 6. Die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts durchgeführten Beratungen spiegeln nicht das ganze Ausmaß der Tätigkeit der Konfliktkommissionen wider. Diese leisten umfangreiche vorbeugende Arbeit, die auftretende Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten nicht erst zum Streitfall werden läßt. Dadurch wird die gesetzliche Verpflichtung, über Arbeitsstreitfälle zu entscheiden, nicht beeinträchtigt. 7. Gewisse Mängel in der Organisation der Arbeit von Konfliktkommissionen hemmen deren rationelle Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Frist für die Beratung nach Eingang des Antrags. Hierdurch wird die erzieherische Bedeutung der Beratungen und Entscheidungen gemindert. Die Gerichte müssen den Konfliktkommissionen helfen, durchgängig rationell zu arbeiten und dabei eine hohe Effektivität zu erreichen, zugleich aber auch Betriebsleiter und Betriebsgewerkschaftsleitungen für die erforderliche Unterstützung $er Konfliktkommissionen gewinnen. 8. Durch die Beratung geringfügiger Straftaten leisten die Konfliktkommissionen einen wirksamen Beitrag zur Vorbeugung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen. Dies betrifft vor allem Verletzungen des sozialistischen Eigentums, Körperverletzungen und Straftaten gegen die Sicherheit im Straßenverkehr. Die Wirksamkeit ihrer Tätigkeit zeigt sich sowohl in der qualifizierten und verantwortungsbewußten Entscheidung im Einzelfall, die regelmäßig auf der Grundlage exakter Sachverhalts- und Schuldfeststellungen beruht, als auch darin, daß zunehmend besser die damit zusammenhängenden ideologischen Probleme der ge- sellschaftlichen Entwicklung behandelt und Maßnahmen zur Überwindung festgestellter Hemmnisse eingeleitet werden. Dabei wird oft von dem Mittel der Empfehlung Gebrauch gemacht. Den Konfliktkommissionen sind im wesentlichen Verfahren übergeben worden, für die ihre erzieherischen Möglichkeiten ausreichen. 9. Die Untersuchungen ergaben, daß die Konfliktkommissionen überwiegend richtig die Tatschwere einer Gesetzesverletzung, d. h. deren objektive Schädlichkeit und den Grad der Schuld, als das Wesentliche und den Ausgangspunkt dafür werten, ob und welche Erziehungsmaßnahmen im konkreten Fall angewandt werden. Sie bereiten die Beratungen sehr gründlich vor und verstärken deren erzieherischen Wert durch die zielstrebige und differenzierte Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte aus den Arbeitskollektiven und den betrieblichen und gewerkschaftlichen Leitungen. Dabei wirken sie darauf hin, daß diese sich in der Beratung sachbezogen äußern. Sie stellen konkrete Anforderungen an die Täter, um deren Einsicht und Selbsterziehungsbereitschaft zu erhöhen. Die Konfliktkommissionen fördern die Fähigkeit der gesellschaftlichen Kräfte, die Erziehung des. Täters zu unterstützen und aktiv an der Überwindung festgestellter Hemmnisse mitzuwir-ken. Im Ergebnis solch wirksamer Beratungen übernehmen die Täter bestimmte Verpflichtungen, insbesondere zur Wiedergutmachung verursachter Schäden. Solchen Verpflichtungen sind oft Aussprachen in Arbeitskollektiven vorausgegangen. Auch dabei gehen diejenigen Kollektive, die den Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ führen, beispielgebend voran. Durch die Untersuchungen sind keine Fälle bekannt geworden, daß Täter Verpflichtungen nicht erfüllten. Regelmäßig kontrollieren die Konfliktkommissionen 444;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 444 (NJ DDR 1973, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 444 (NJ DDR 1973, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen.

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