Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442); Notreparaturen an Kraftfahrzeugen und Abschleppdienste werden von derjenigen Versicherungseinrichtung verauslagt, in deren Geschäftsbereich der Unfall eingetreten ist und die Kosten entstanden sind. Die Staatliche Versicherung der DDR verauslagt also die Kosten für Hilfeleistungen gegenüber Bürgern der BRD bei in der DDR eingetretenen Kraftfahrzeugunfällen. Bürger der DDR, die in der BRD einen Unfall durch ein Kraftfahrzeug erleiden, können sich wegen der Veranlagung der Kosten für die von ihnen in Anspruch genommenen Hilfeleistungen an den HUK-Verband in der BRD wenden. Die Versicherungseinrichtungen haben darüber hinaus vereinbart, daß sie sich gegenseitig auf Antrag auch bei anderen Unfällen und sonstigen Schadenereignissen Ermittlungs- und Regulierungshilfe leisten, wenn Personen aus dem anderen Staat beteiligt sind. Die zwischen den Versicherungseinrichtungen beider Staaten abgeschlossene Vereinbarung bringt Vorteile für die Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen bei Fahrten in oder durch den anderen Staat, da sie den Versicherungsschutz in vollem Umfang gewährleistet. Sie ist vorteilhaft für die durch Kraftfahrzeuge geschädigten Personen, weil diese alle zur Klärung und Feststellung ihrer Schadenersatzansprüche notwendigen Verhandlungen mit der in ihrem Staat zuständigen Versicherungseinrichtung führen können und sie die Entschädigung in der Währung ihres Staates erhalten. Schließlich erleichtert und beschleunigt die Vereinbarung die Regulierung der Schadenersatzansprüche durch die Versicherungseinrichtungen und macht die Ausstellung besonderer Versicherungsbescheinigungeri nach den Rechtsvorschriften über die Pflichtversicherung der Kraftfahrzeughalter überflüssig. Materialien der 7. Plenartagung des Obersten Gerichts Probleme der Wirksamkeit der Rechtsprechung der Konfliktkommissionen Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 7. Plenartagung am 20. Juni 1973 I. 1. Die Orientierung des VIII. Parteitages der SED, das von der Arbeiterklasse geschaffene Recht umfassend entsprechend seiner wachsenden Bedeutung zu verwirklichen, und die Beschlüsse des 8. FDGB-Kongres-ses zur Weiterentwicklung der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung haben auf die Arbeit der Konfliktkommissionen, insbesondere auf die weitere Erhöhung ihrer Wirksamkeit, gewichtigen Einfluß ausgeübt. Die Mehrzahl der Konfliktkommissionen hat richtig erkannt, daß diese durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des sozialistischen Rechts, besonders des Arbeitsrechts, zur Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen sowie ihrer Arbeitsdisziplin zu leisten haben. Damit helfen sie auch den Leitern und leitenden Mitarbeitern, entsprechend der Forderung des VIII. Parteitages der SED Recht und Gesetz zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit zu machen. Es charakterisiert die Mitglieder der -Konfliktkommissionen, daß sie sich mit den guten Ergebnissen ihrer Arbeit nicht zufrieden geben, sondern ständig nach neuen Wegen und Methoden suchen, die zu höherer Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung führen. Besonders die Einbeziehung der Arbeitskollektive in die Beratungen und die enge Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und Leitern der Betriebe sind Ausdruck dieses Bemühens. 2. Die in Vorbereitung der Plenartagung durchgeführten Untersuchungen des Obersten Gerichts sowie die Ergebnisse der Plenartagungen von Bezirksgerichten, insbesondere der Bezirksgerichte Rostock, Halle und. Dresden, bestätigen, daß überall dort, wo die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen einen engen Kontakt zu den Konfliktkommissionen haben und sie bei der Auswertung und Umsetzung ihrer Erfahrungen und Erkenntnisse unterstützen, beachtliche Erfolge bei der leitungsmäßigen Verwertung der Erfahrungen der Konfliktkommissionen und ihrer Tätigkeit zu verzeichnen sind. Die verstärkte Mitwirkung betrieblicher Gewerkschaftsleitungen in den Beratungen der Konfliktkommissionen wird auch für die Gerichte spürbar, indem in größerem Umfang Mitglieder betrieblicher Ge- werkschaftsleitungen in den Verfahren vor den Gerichten auftreten. Die oft gestellte Frage, welche Kollektive in die Beratungen einzubeziehen sind, haben die Konfliktkommissionen selbst in ihrer Praxis richtig beantwortet, indem sie grundsätzlich die Werktätigen einladen, mit denen der am Verfahren beteiligte Werktätige unmittelbar zusammenarbeitet, 3. Die Konfliktkommissionen laden die Leiter in den geeigneten Fällen zu den Beratungen ein. Überwiegend treten die Leiter der Betriebe oder verantwortliche Mitarbeiter dann auch in den Beratungen auf und wirken aktiv mit. In stärkerem Maße reagieren sie auf Hinweise und Empfehlungen der Konfliktkommissionen und nutzen deren Erfahrungen für die weitere Verbesserung der Leitungstätigkeit. Viele betriebliche Leitungsdokumente und Maßnahmen sind auf Anregungen der Konfliktkommissionen zu-rückzuführen. 4. Häufig machen die Konfliktkommissionen von ihrem Recht Gebrauch, mit Empfehlungen zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beizutragen und Vorschläge zur Überwindung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten und Mängeln zu unterbreiten. In knapp einem Viertel aller durchgeführten Beratungen geben die Konfliktkommissionen Empfehlungen an die Betriebe oder andere Organe. Etwas mehr als die Hälfte aller Empfehlungen wird im Ergebnis der Beratung von Arbeitsstreitfällen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sind, fast ausschließlich an die Betriebe gerichtet. In übergebenen Strafsachen und in erzieherischen Verfahren wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin geben die Konfliktkommissionen auch Empfehlungen an die Arbeitskollektive. Darin werden zumeist Hinweise zur Fortführung des begonnenen Erziehungsprozesses gegeben. In diesen Fällen darf aber nicht darauf verzichtet werden, die Empfehlungen zugleich -an die für die Durchsetzung notwendiger Maßnahmen verantwortlichen Betriebsleiter zu richten. Etwa ein Drittel aller Empfehlungen bezieht sich auf die Verbesserung der. Leitungstätigkeit im Betrieb, ins- 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Im Zusammenhang mit der Übernahme oder Ablehnung von operativen Aufträgen und mit den dabei vom abgegebenen Erklärungen lassen sich Rückschlüsse auf die ihm eigenen Wertvorstellungen zu, deren Ausnutzung für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Die Ergebnisse der operativen Spurenauswertung sind eine wichtige Grundlage für die Untersuchungsplanung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Die Ergebnisse der operativen Spurenauswertung sind eine wichtige Grundlage für die Untersuchungsplanung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung Berlin. Das leninSche Prinz kait und die entwie Gesellschaft Justiz, ische. Die soivjeticStaats- und Rechts-wissenstltWor dem Parteitag der Staatwd Recht, Die Anzeigenaufnahme Ministerium des Innern - Publikationsabteilung Berlin. Das leninSche Prinz kait und die entwie Gesellschaft Justiz, ische. Die soivjeticStaats- und Rechts-wissenstltWor dem Parteitag der Staatwd Recht, Die Anzeigenaufnahme Ministerium des Innern - Publikationsabteilung Berlin. Das leninSche Prinz kait und die entwie Gesellschaft Justiz, ische. Die soivjeticStaats- und Rechts-wissenstltWor dem Parteitag der Staatwd Recht, Die Anzeigenaufnahme Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialis tischen Gesellschaft spezifische und grundsätzliche Forschungsergebnisse von Zank О.,vgl Honecker, Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag,a.

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