Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442); Notreparaturen an Kraftfahrzeugen und Abschleppdienste werden von derjenigen Versicherungseinrichtung verauslagt, in deren Geschäftsbereich der Unfall eingetreten ist und die Kosten entstanden sind. Die Staatliche Versicherung der DDR verauslagt also die Kosten für Hilfeleistungen gegenüber Bürgern der BRD bei in der DDR eingetretenen Kraftfahrzeugunfällen. Bürger der DDR, die in der BRD einen Unfall durch ein Kraftfahrzeug erleiden, können sich wegen der Veranlagung der Kosten für die von ihnen in Anspruch genommenen Hilfeleistungen an den HUK-Verband in der BRD wenden. Die Versicherungseinrichtungen haben darüber hinaus vereinbart, daß sie sich gegenseitig auf Antrag auch bei anderen Unfällen und sonstigen Schadenereignissen Ermittlungs- und Regulierungshilfe leisten, wenn Personen aus dem anderen Staat beteiligt sind. Die zwischen den Versicherungseinrichtungen beider Staaten abgeschlossene Vereinbarung bringt Vorteile für die Halter und Fahrer von Kraftfahrzeugen bei Fahrten in oder durch den anderen Staat, da sie den Versicherungsschutz in vollem Umfang gewährleistet. Sie ist vorteilhaft für die durch Kraftfahrzeuge geschädigten Personen, weil diese alle zur Klärung und Feststellung ihrer Schadenersatzansprüche notwendigen Verhandlungen mit der in ihrem Staat zuständigen Versicherungseinrichtung führen können und sie die Entschädigung in der Währung ihres Staates erhalten. Schließlich erleichtert und beschleunigt die Vereinbarung die Regulierung der Schadenersatzansprüche durch die Versicherungseinrichtungen und macht die Ausstellung besonderer Versicherungsbescheinigungeri nach den Rechtsvorschriften über die Pflichtversicherung der Kraftfahrzeughalter überflüssig. Materialien der 7. Plenartagung des Obersten Gerichts Probleme der Wirksamkeit der Rechtsprechung der Konfliktkommissionen Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 7. Plenartagung am 20. Juni 1973 I. 1. Die Orientierung des VIII. Parteitages der SED, das von der Arbeiterklasse geschaffene Recht umfassend entsprechend seiner wachsenden Bedeutung zu verwirklichen, und die Beschlüsse des 8. FDGB-Kongres-ses zur Weiterentwicklung der Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Planung haben auf die Arbeit der Konfliktkommissionen, insbesondere auf die weitere Erhöhung ihrer Wirksamkeit, gewichtigen Einfluß ausgeübt. Die Mehrzahl der Konfliktkommissionen hat richtig erkannt, daß diese durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung des sozialistischen Rechts, besonders des Arbeitsrechts, zur Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Werktätigen sowie ihrer Arbeitsdisziplin zu leisten haben. Damit helfen sie auch den Leitern und leitenden Mitarbeitern, entsprechend der Forderung des VIII. Parteitages der SED Recht und Gesetz zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit zu machen. Es charakterisiert die Mitglieder der -Konfliktkommissionen, daß sie sich mit den guten Ergebnissen ihrer Arbeit nicht zufrieden geben, sondern ständig nach neuen Wegen und Methoden suchen, die zu höherer Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung führen. Besonders die Einbeziehung der Arbeitskollektive in die Beratungen und die enge Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und Leitern der Betriebe sind Ausdruck dieses Bemühens. 2. Die in Vorbereitung der Plenartagung durchgeführten Untersuchungen des Obersten Gerichts sowie die Ergebnisse der Plenartagungen von Bezirksgerichten, insbesondere der Bezirksgerichte Rostock, Halle und. Dresden, bestätigen, daß überall dort, wo die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen einen engen Kontakt zu den Konfliktkommissionen haben und sie bei der Auswertung und Umsetzung ihrer Erfahrungen und Erkenntnisse unterstützen, beachtliche Erfolge bei der leitungsmäßigen Verwertung der Erfahrungen der Konfliktkommissionen und ihrer Tätigkeit zu verzeichnen sind. Die verstärkte Mitwirkung betrieblicher Gewerkschaftsleitungen in den Beratungen der Konfliktkommissionen wird auch für die Gerichte spürbar, indem in größerem Umfang Mitglieder betrieblicher Ge- werkschaftsleitungen in den Verfahren vor den Gerichten auftreten. Die oft gestellte Frage, welche Kollektive in die Beratungen einzubeziehen sind, haben die Konfliktkommissionen selbst in ihrer Praxis richtig beantwortet, indem sie grundsätzlich die Werktätigen einladen, mit denen der am Verfahren beteiligte Werktätige unmittelbar zusammenarbeitet, 3. Die Konfliktkommissionen laden die Leiter in den geeigneten Fällen zu den Beratungen ein. Überwiegend treten die Leiter der Betriebe oder verantwortliche Mitarbeiter dann auch in den Beratungen auf und wirken aktiv mit. In stärkerem Maße reagieren sie auf Hinweise und Empfehlungen der Konfliktkommissionen und nutzen deren Erfahrungen für die weitere Verbesserung der Leitungstätigkeit. Viele betriebliche Leitungsdokumente und Maßnahmen sind auf Anregungen der Konfliktkommissionen zu-rückzuführen. 4. Häufig machen die Konfliktkommissionen von ihrem Recht Gebrauch, mit Empfehlungen zur Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beizutragen und Vorschläge zur Überwindung von Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten und Mängeln zu unterbreiten. In knapp einem Viertel aller durchgeführten Beratungen geben die Konfliktkommissionen Empfehlungen an die Betriebe oder andere Organe. Etwas mehr als die Hälfte aller Empfehlungen wird im Ergebnis der Beratung von Arbeitsstreitfällen ausgesprochen. Diese Empfehlungen sind, fast ausschließlich an die Betriebe gerichtet. In übergebenen Strafsachen und in erzieherischen Verfahren wegen Verletzung der Arbeitsdisziplin geben die Konfliktkommissionen auch Empfehlungen an die Arbeitskollektive. Darin werden zumeist Hinweise zur Fortführung des begonnenen Erziehungsprozesses gegeben. In diesen Fällen darf aber nicht darauf verzichtet werden, die Empfehlungen zugleich -an die für die Durchsetzung notwendiger Maßnahmen verantwortlichen Betriebsleiter zu richten. Etwa ein Drittel aller Empfehlungen bezieht sich auf die Verbesserung der. Leitungstätigkeit im Betrieb, ins- 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 442 (NJ DDR 1973, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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