Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44); stimmt tätig werden. Die sich hierbei aus der Sicht der Thematik der 5. Plenartagung für die Gerichte ergebenden Schwerpunkte sind in Ziff. 6.4. des Berichts an das Plenum dargestellt. Sozialistische Familienpolitik ist auf die Förderung des Inhalts der Familienbeziehungen gerichtet, also auf die Festigung und Vertiefung der Gleichberechtigung der Ehepartner, der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung, der Verantwortung für die Erziehung der Kinder usw. Es geht letztlich darum, die Bürger immer besser zu befähigen, die moralischen Normen der Arbeiterklasse auch in diesem Bereich des persönlichen Lebens zu verwirklichen./6/ Das ist ein komplizierter Prozeß. Aber gerade auch hier gilt, daß es um so notwendiger ist, die Werktätigen zu informieren und mit ihnen zu beraten, je komplizierter die Probleme sind, die wir gemeinsam lösen müssen. Die in dieser Richtung vorhandenen Initiativen vieler Gerichte sowohl in einzelnen Verfahren als auch besonders in der politischen Massenarbeit gilt es stärker zu entwickeln. Als Beispiel sei die Arbeitsweise des Bezirksgerichts Cottbus angeführt, das kürzlich im Zusammenwirken mit den zuständigen Kreisgerichten im VEB Braunkohlenwerk „Glück auf“ Knappenrode und im VEB Textilkombinat Cottbus Aussprachen mit Arbeitskollektiven und Leitern über Möglichkeiten und Aufgaben ihrer Einflußnahme auf die Förderung gesunder Familienbeziehungen durchgeführt hat. Dabei informierten die Richter auch über Feststellungen, die sie aus einer Analyse von Ehescheidungsverfahren getroffen hatten. Die Ergebnisse dieser lehrreichen Diskussionen verallgemeinerte das Bezirksgericht für die Öffentlichkeitsarbeit aller Kreisgerichte auf einer Plenartagung, die sich mit Fragen der Eheerhaltung beschäftigte. Diese Arbeitsweise verdient Beachtung, denn der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die Aufgaben der Agitation und Propaganda vom 7. November 1972 verlangt von den Gerichten, die Öffentlichkeitsarbeit noch stärker als festen Bestandteil der Leitungstätigkeit zu entwickeln, mit den Arbeitern die Probleme zu beraten und ihr Wissen und ihre Erfahrungen für die Arbeit zu nutzen. Klagerücknahme und Aussetzung des Eheverfahrens Aus den in Ziff. 1.3. des Berichts an die 5. Plenartagung angeführten Zahlen ergibt sich, daß 1971 rund 26 % der Scheidungsverfahren mit einer Klagerücknahme endeten. Untersuchungen zeigen, daß das maßgeblich auf gerichtliche Einflußnahmen zurückzuführen ist. Es konnte festgestellt werden, daß in größerem Umfang Frauen Scheidungsklage erheben, um die Hilfe des Gerichts bei der Klärung von Konflikten in der Familie in Anspruch zu nehmen, ohne unbedingt die Lösung der Ehe anzustreben. Dieser Umstand bedarf besonderer Aufmerksamkeit in den Eheverfahren. Vielfach sind solche Vorstellungen und Absichten der Parteien nicht ohne weiteres zu erkennen. Es zeigt sich hier ebenso wie in der richterlichen Rechtsauskunft ein in erheblichem Umfang vorhandenes Bedürfnis der Menschen nach verständnisvoller Hilfe und Unterstützung des Staates und der Gesellschaft bei der Klärung von Problemen im Bereich von Ehe und Familie. Das müssen die Gerichte stärker beachten. Gerade in solchen Fällen ist es häufig notwendig, die Verfahren nach § 15 FVerfO auszusetzen und unterstützende Maßnahmen einzuleiten./7/ In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß unsere Unze/ Vgl. Kuhrig, „Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau Förderung von Ehe und Familie“, NJ 1972 S. 467 ff. /7. Zu Problemen der Aussetzung des Verfahrens vgl. auch Hugot in diesem Heft. tersuchungsergebnisse und Einschätzungen mit den Erfahrungen der sowjetischen Gerichte übereinstimmen. Ausgehend von der erzieherischen Rolle des Ehescheidungsverfahrens, wird auch in der Sowjetunion die Aussetzung des Verfahrens als eine wirkungsvolle Methode für die Überwindung von Ehekonflikten angesehen./8/ Rationelle und wirksame Gestaltung der Eheverfahren Es ist auch notwendig, darauf hinzuweisen, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen der Aussetzung allein die Tatsache, daß dadurch das Verfahren länger anhängig ist, keine Rolle spielen darf. Das berührt ein generelles Problem. Ziffer 3 des Berichts an die 5. Plenartagung orientiert auf eine rationelle Durchführung der Verfahren und vermittelt dazu Hinweise, die über die Festlegungen des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Bei-lage 3/72 zu Heft 13) und des Arbeitsmaterials zur effektiven Gestaltung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts (NJ 1971 S. 568 ff.) hinausgehen. Grundlage müssen immer die konkreten inhaltlichen Anforderungen jedes Verfahrens sein, d. h., es sind die gesellschaftliche Wirksamkeit, die richtige, überzeugende Entscheidung, die erzieherisch wirksame Gestaltung des Verfahrens in ihrer unlösbaren Einheit mit seiner rationellen Durchführung zu sehen. Es geht nicht nur darum, von einer fundierten und erzieherischen Durchführung der Verfahren und schon ganz und gar nicht in den Verfahren, von denen Kinder betroffen sind keine Abstriche zu machen; vielmehr kommt es gerade darauf an, die erzieherische Einflußnahme der Verfahren zu erhöhen. Mit dem Verfahren und der Entscheidung des Gerichts werden Verstand und Gefühl der Menschen angesprochen. Auch das erfordert, die Gewährleistung einer hohen Kultur der gerichtlichen Tätigkeit stärker in das Blickfeld jedes Richters zu rücken, d. h. zu sichern, daß wie Marx es einmal ausgedrückt hat die Prozedur der Würde des Gegenstandes angemessen ist./9/ Wahrung der Interessen der Kinder im Eheverfahren Die Untersuchungsergebnisse rechtfertigen die Einschätzung im Bericht des Präsidiums an die 5. Plenartagung, daß die Gerichte ihrer Verantwortung, die Interessen der minderjährigen Kinder zu schützen, im wesentlichen gerecht werden. Besonders seit der 27. Plenartagung des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen/10/ haben die Bemühungen der Gerichte um eine höhere Wirksamkeit der Eheverfahren und um einen konkreten Beitrag zur Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen unter Führung der Volksvertretungen zugenommen. Dabei hat sich der Beschluß des Plenums über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 24. Juni 1970 (NJ-Beilage 3/70 zu Heft 15) als wirksame Unterstützung erwiesen. Die Untersuchungen bestätigen, daß wir von im wesentlichen richtigen Zielstellungen ausgegangen sind und daß es auch in der künftigen Arbeit darauf ankommt, die grundlegenden Hinweise dieses Beschlusses zu beachten (z. B. zur wirksamen Ausgestaltung der einzelnen Ver- /8/ Vgl. z. B. Stolbow, „Die Anwendung der Ehe- und Familiengesetzgebung“, Sowjetskaja justizija 1972, Heit 14, S. 5 ff. (russ.). '91 Marx. „Ehescheidungsgesetzentwurf“, in: Marx / Engels. Werke, Bd. 1. S. 148. Vgl. dazu auch Jahn. „Zu einigen Fragen der Rechtskultur aus der Sicht der Gerichte“, NJ 1972 S. 695 ff. /10/ Die Materialien der 27. Plenartagung sind in NJ 1970 S. 445 ff. veröffentlicht. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verum wortungsbereich und den sich daraus ergebenden politisch-operativen Aufgaben eine Präzisierung der von den zu gewinnenden Informationen in den Jahresplänen.

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