Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44); stimmt tätig werden. Die sich hierbei aus der Sicht der Thematik der 5. Plenartagung für die Gerichte ergebenden Schwerpunkte sind in Ziff. 6.4. des Berichts an das Plenum dargestellt. Sozialistische Familienpolitik ist auf die Förderung des Inhalts der Familienbeziehungen gerichtet, also auf die Festigung und Vertiefung der Gleichberechtigung der Ehepartner, der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung, der Verantwortung für die Erziehung der Kinder usw. Es geht letztlich darum, die Bürger immer besser zu befähigen, die moralischen Normen der Arbeiterklasse auch in diesem Bereich des persönlichen Lebens zu verwirklichen./6/ Das ist ein komplizierter Prozeß. Aber gerade auch hier gilt, daß es um so notwendiger ist, die Werktätigen zu informieren und mit ihnen zu beraten, je komplizierter die Probleme sind, die wir gemeinsam lösen müssen. Die in dieser Richtung vorhandenen Initiativen vieler Gerichte sowohl in einzelnen Verfahren als auch besonders in der politischen Massenarbeit gilt es stärker zu entwickeln. Als Beispiel sei die Arbeitsweise des Bezirksgerichts Cottbus angeführt, das kürzlich im Zusammenwirken mit den zuständigen Kreisgerichten im VEB Braunkohlenwerk „Glück auf“ Knappenrode und im VEB Textilkombinat Cottbus Aussprachen mit Arbeitskollektiven und Leitern über Möglichkeiten und Aufgaben ihrer Einflußnahme auf die Förderung gesunder Familienbeziehungen durchgeführt hat. Dabei informierten die Richter auch über Feststellungen, die sie aus einer Analyse von Ehescheidungsverfahren getroffen hatten. Die Ergebnisse dieser lehrreichen Diskussionen verallgemeinerte das Bezirksgericht für die Öffentlichkeitsarbeit aller Kreisgerichte auf einer Plenartagung, die sich mit Fragen der Eheerhaltung beschäftigte. Diese Arbeitsweise verdient Beachtung, denn der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED über die Aufgaben der Agitation und Propaganda vom 7. November 1972 verlangt von den Gerichten, die Öffentlichkeitsarbeit noch stärker als festen Bestandteil der Leitungstätigkeit zu entwickeln, mit den Arbeitern die Probleme zu beraten und ihr Wissen und ihre Erfahrungen für die Arbeit zu nutzen. Klagerücknahme und Aussetzung des Eheverfahrens Aus den in Ziff. 1.3. des Berichts an die 5. Plenartagung angeführten Zahlen ergibt sich, daß 1971 rund 26 % der Scheidungsverfahren mit einer Klagerücknahme endeten. Untersuchungen zeigen, daß das maßgeblich auf gerichtliche Einflußnahmen zurückzuführen ist. Es konnte festgestellt werden, daß in größerem Umfang Frauen Scheidungsklage erheben, um die Hilfe des Gerichts bei der Klärung von Konflikten in der Familie in Anspruch zu nehmen, ohne unbedingt die Lösung der Ehe anzustreben. Dieser Umstand bedarf besonderer Aufmerksamkeit in den Eheverfahren. Vielfach sind solche Vorstellungen und Absichten der Parteien nicht ohne weiteres zu erkennen. Es zeigt sich hier ebenso wie in der richterlichen Rechtsauskunft ein in erheblichem Umfang vorhandenes Bedürfnis der Menschen nach verständnisvoller Hilfe und Unterstützung des Staates und der Gesellschaft bei der Klärung von Problemen im Bereich von Ehe und Familie. Das müssen die Gerichte stärker beachten. Gerade in solchen Fällen ist es häufig notwendig, die Verfahren nach § 15 FVerfO auszusetzen und unterstützende Maßnahmen einzuleiten./7/ In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß unsere Unze/ Vgl. Kuhrig, „Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau Förderung von Ehe und Familie“, NJ 1972 S. 467 ff. /7. Zu Problemen der Aussetzung des Verfahrens vgl. auch Hugot in diesem Heft. tersuchungsergebnisse und Einschätzungen mit den Erfahrungen der sowjetischen Gerichte übereinstimmen. Ausgehend von der erzieherischen Rolle des Ehescheidungsverfahrens, wird auch in der Sowjetunion die Aussetzung des Verfahrens als eine wirkungsvolle Methode für die Überwindung von Ehekonflikten angesehen./8/ Rationelle und wirksame Gestaltung der Eheverfahren Es ist auch notwendig, darauf hinzuweisen, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen der Aussetzung allein die Tatsache, daß dadurch das Verfahren länger anhängig ist, keine Rolle spielen darf. Das berührt ein generelles Problem. Ziffer 3 des Berichts an die 5. Plenartagung orientiert auf eine rationelle Durchführung der Verfahren und vermittelt dazu Hinweise, die über die Festlegungen des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts zur einheitlichen Anwendung der Familienverfahrensordnung vom 7. Juni 1972 (NJ-Bei-lage 3/72 zu Heft 13) und des Arbeitsmaterials zur effektiven Gestaltung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts (NJ 1971 S. 568 ff.) hinausgehen. Grundlage müssen immer die konkreten inhaltlichen Anforderungen jedes Verfahrens sein, d. h., es sind die gesellschaftliche Wirksamkeit, die richtige, überzeugende Entscheidung, die erzieherisch wirksame Gestaltung des Verfahrens in ihrer unlösbaren Einheit mit seiner rationellen Durchführung zu sehen. Es geht nicht nur darum, von einer fundierten und erzieherischen Durchführung der Verfahren und schon ganz und gar nicht in den Verfahren, von denen Kinder betroffen sind keine Abstriche zu machen; vielmehr kommt es gerade darauf an, die erzieherische Einflußnahme der Verfahren zu erhöhen. Mit dem Verfahren und der Entscheidung des Gerichts werden Verstand und Gefühl der Menschen angesprochen. Auch das erfordert, die Gewährleistung einer hohen Kultur der gerichtlichen Tätigkeit stärker in das Blickfeld jedes Richters zu rücken, d. h. zu sichern, daß wie Marx es einmal ausgedrückt hat die Prozedur der Würde des Gegenstandes angemessen ist./9/ Wahrung der Interessen der Kinder im Eheverfahren Die Untersuchungsergebnisse rechtfertigen die Einschätzung im Bericht des Präsidiums an die 5. Plenartagung, daß die Gerichte ihrer Verantwortung, die Interessen der minderjährigen Kinder zu schützen, im wesentlichen gerecht werden. Besonders seit der 27. Plenartagung des Obersten Gerichts über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen/10/ haben die Bemühungen der Gerichte um eine höhere Wirksamkeit der Eheverfahren und um einen konkreten Beitrag zur Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen unter Führung der Volksvertretungen zugenommen. Dabei hat sich der Beschluß des Plenums über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 24. Juni 1970 (NJ-Beilage 3/70 zu Heft 15) als wirksame Unterstützung erwiesen. Die Untersuchungen bestätigen, daß wir von im wesentlichen richtigen Zielstellungen ausgegangen sind und daß es auch in der künftigen Arbeit darauf ankommt, die grundlegenden Hinweise dieses Beschlusses zu beachten (z. B. zur wirksamen Ausgestaltung der einzelnen Ver- /8/ Vgl. z. B. Stolbow, „Die Anwendung der Ehe- und Familiengesetzgebung“, Sowjetskaja justizija 1972, Heit 14, S. 5 ff. (russ.). '91 Marx. „Ehescheidungsgesetzentwurf“, in: Marx / Engels. Werke, Bd. 1. S. 148. Vgl. dazu auch Jahn. „Zu einigen Fragen der Rechtskultur aus der Sicht der Gerichte“, NJ 1972 S. 695 ff. /10/ Die Materialien der 27. Plenartagung sind in NJ 1970 S. 445 ff. veröffentlicht. 44;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 44 (NJ DDR 1973, S. 44)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des Mißbrauchs von Transportmitteln mit gefährlichen Gütern für gefährliche Güter für Terror- und andere Gewaltakte, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und der gegnerischen Kontaktpolitik und -tätigkeit ist nach wie vor eine Hauptaufgabe aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen.

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