Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 436 (NJ DDR 1973, S. 436); EBERHARD KUNZ, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig Gesetzlichkeitsaufsicht zum Schutz und zur Förderung der Jugend Zu den Schwerpunkten der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht gehört auch der Kampf gegen die Verletzung von Rechtsvorschriften, die der Verhütung und Bekämpfung der Gefährdung Minderjähriger sowie dem Schutz und der Förderung von Jugend und Familie dienen./l/ Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der von der Partei der Arbeiterklasse gestellten Aufgabe, die Entwicklung aller jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten zu gewährleisten. Der Staatsanwalt des Bezirks Leipzig hat seine Anleitung und Kontrolle darauf gerichtet, die Gesetzlichkeitsaufsicht immer mehr zu einem Instrument der vorbeugenden Bekämpfung der Jugendkriminalität zu entwickeln. Die Verstärkung der Gesetzlichkeitsaufsicht war sowohl Gegenstand der operativen Anleitung des Bezirksstaatsanwalts zur Erhöhung der Effektivität der Strafverfahren als auch der Berichterstattung von Kreisstaatsanwälten in Arbeitsberatungen, wobei der Erfahrungsaustausch breiten Raum einnahm. Das half den Kollektiven der Staatsanwaltschaft, die Gesetzlichkeitsaufsicht zum Schutz von Jugend und Familie politisch zielgerichtet zu gestalten. Gegenwärtig ist im Bezirk nicht nur eine quantitative Zunahme der Aufsichtsakte zur Bekämpfung von Erscheinungen der Gefährdung Jugendlicher zu verzeichnen; vielmehr gelingt es den Staatsanwälten in einer Reihe von Kreisen zugleich in zunehmendem Maße, ihre Aufmerksamkeit auf solche Erscheinungen im Vorfeld der Jugendkriminalität zu konzentrieren, die mit Gesetzesverletzungen bei der sozialistischen Jugenderziehung Zusammenhängen und eine negative Entwicklung von Jugendlichen begünstigen können. Sicherung der Stabilität der Ausbildungs- und Arbeitsrechtsverhältnisse Der Staatsanwalt der Stadt Leipzig hat sich mit seinen Aufsichtsmaßnahmen konsequent und erfolgreich gegen die ungesetzliche Auflösung von Lehrverträgen ge-wandt./2/‘ Grundlage dafür sind § 141 GBA, §§ 11 und 13 der AO über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen vom 30. April 1970 (GBl. II S. 301) und §§ 10, 11 der 1. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem Schulpflichtbestimmungen vom 14. Juli 1965 (GBl. II S. 625). Der Staatsanwalt hat dafür gesorgt, daß die Betriebe und staatlichen Organe für Berufsbildung und Berufsberatung ihre Verantwortung gegenüber Jugendlichen in der Lehrausbildung voll wahmehmen. In Strafverfahren gegen Jugendliche war wiederholt festgestellt worden, daß Lehrverträge wegen Disziplinschwierigkeiten Jugendlicher von einigen Betrieben vorzeitig ohne Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe gelöst wurden, die Festlegung anderweiter Qualiflzierungsmaßnahmen unterblieben ist und die weitere berufliche Entwicklung dieser Jugendlichen dem Selbstlauf überlassen wurde. Dabei ließen sich die verantwortlichen Wirtschaftsfunktionäre oft von „Zweckmäßigkeitsentscheidungen“ leiten, ohne die Rechtsvorschriften zu beachten. Derartige Praktiken verletzen die gesetzliche Forderung, jedem Jugendlichen eine berufliche Grundausbildung bzw. eine berufliche 11/ Vgl. Harrland, „Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1973“, NJ 1973 S. 33 ff. (35). 121 Vgl. hierzu auch Wolf/Krohn/Merunka, „Einige Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht im Bezirk Schwerin“, NJ 1973 S. 414 ff. (415). Qualifizierung zu sichern. Im Ergebnis kommt es dann nicht selten zu Arbeits- und Schulbummelei und auch zu Straftaten. Die Sicherung der Stabilität der Ausbildungs- und Arbeitsrechtsverhältnisse Jugendlicher, die mit diesen Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht angestrebt wird, ist daher auch ein wichtiger Faktor der vorbeugenden Bekämpfung der Jugendkriminalität. Um das gesellschaftliche Anliegen der Aufsichtsmaßnahmen des Staatsanwalts der Stadt Leipzig gegen die ungesetzliche Lösung von Lehrverträgen wie auch gegen Verletzungen der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. März 1969 (GBl. II S. 219), die in Betrieben auftraten, zur öffentlichen Angelegenheit zu machen, wurden in 37 Betriebszeitungen Artikel darüber publiziert. Sicherung des Unterhalts für Minderjährige Nicht minder bedeutsam sind auch eine Reihe von Aufsichtsmaßnahmen des Staatsanwalts der Stadt Leipzig, mit denen er sich gegen die Verletzung rechtlicher Bestimmungen zur Sicherung des Unterhalts für Minderjährige durch einige Betriebe wandte. Ausgehend von Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht oder wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten, wurde in den Aufsichtsmaßnahmen nachgewiesen, daß diese Betriebe ihren Pflichten aus der 2. DB zur APfVO zur Realisierung. des Unterhalts nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ursächlich dafür sind oft Nachlässigkeit und Oberflächlichkeit der verantwortlichen Mitarbeiter bei der Begründung oder Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen Werktätiger. Auch mit diesen Aufsichtsmaßnahmen nimmt der Staatsanwalt ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen wahr. Derartige Rechtsverletzungen, die noch relativ verbreitet auftreten, gehören zu jenen Störfaktoren, die sich nachteilig auf die Entwicklung, den Schutz und die Förderung von Jugend und Familie auswirken. In diesem Zusammenhang muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß auch bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Betriebe die Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs Minderjähriger nickt immer voll gewährleistet ist. In den Fällen, in denen der Unterhaltsverpflichtete den Betrieb und Aufenthaltsort häufig wechselt, was nicht selten mit mehr oder weniger kurzfristigen „Arbeitspausen“ einhergeht, tritt allmählich ein erheblicher Unterhaltsrückstand ein, den der Verpflichtete nur über einen sehr langen Zeitraum abtragen kann. In diesen Fällen bedürfte es im Interesse der unterhaltsberechtigten Kinder einer gesetzlichen Regelung, die weitere Erleichterungen zur Realisierung ihrer Ansprüche bringt./3/ Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung gefährdeter Jugendlicher In wachsendem Maße sind die Aufsichtsmaßnahmen der Staatsanwälte darauf gerichtet, gefährdete Jugendliche in eine sinnvolle Freizeitgestaltung einzubeziehen. So nahm der Staatsanwalt des Landkreises Leipzig die Eingabe eines Bürgers zum Anlaß, um den zuständigen Rat der Stadt auf eine Konzentration gefährdeter Ju- 13/ Eine wesentliche Verbesserung brachte bereits die VO zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien-und Arbeitsrechtssachen vom 31. Januar 1973 (GBl. I S. 117). Vgl. hierzu Krüger in NJ 1973 S. 107 ff. und 326 f. 436;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 436 (NJ DDR 1973, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 436 (NJ DDR 1973, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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