Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 433

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 433 (NJ DDR 1973, S. 433); Arbeitsvermögens und die sozialistische Landeskultur einschließlich des Umweltschutzes. Damit nehmen die örtlichen Volksvertretungen grundlegende gesamtstaatliche Interessen unter Beachtung der konkreten territorialen Bedingungen wahr. 2. 'Auf dem VIII. Parteitag der SED wurde betont, daß den 'örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten die Möglichkeit zu geben ist, „die Tätigkeit aller auf ihrem Territorium befindlichen Betriebe, Institutionen und Organisationen in solchen Fragen zu koordinieren, die den Wohnungsbau, den Handel und die Dienstleistungen, die Einrichtungen der sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung, also alle Gebiete betreffen, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen berühren“ .73/ Dieser Forderung folgend, verpflichtet das Gesetz in § 4 Abs. 2 die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte, die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Werktätigen der in ihrem Territorium befindlichen Betriebe, Kombinate, Betriebsteile, Genossenschaften und Einrichtungen entsprechend den Möglichkeiten zu unterstützen und zu koordinieren. Sie sind berechtigt, mit den Betrieben usw. Vereinbarungen zur planmäßigen und effektiven Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel und Kapazitäten abzuschließen. Kommt eine Vereinbarung im Einzelfall nicht zustande und machen die gesellschaftlichen Interessen eine Entscheidung erforderlich, dann haben die örtlichen Staatsorgane das Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Auflagen zu erteilen. Damit die örtlichen Staatsorgane ihrer Koordinierungsfunktion gerecht werden können, sind die Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen aufgefordert, die zuständigen Räte der Stadtbezirke, der Städte und Gemeinden über die in ihren Plänen enthaltenen Aufgaben zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen im erforderlichen Umfang zu informieren (vgl. §§51 Abs. 4, 55 Abs. 3). In der Diskussion haben Räte kleinerer Städte und Gemeinden darauf hingewiesen, daß sich in ihrem Territorium in der Hauptsache Betriebsteile befinden, die oft ein großes ökonomisches Gewicht besitzen, aber nicht über die entsprechenden Möglichkeiten verfügen, sich an den Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen im Territorium zu beteiligen, da die Mittel beim Stammbetrieb konzentriert sind. In Übereinstimmung mit § 20 Abs. 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 regelt das Gesetz auch das Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit territorial getrennt liegenden Betriebsteilen und schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, daß auch mit ihnen Vereinbarungen über Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen abgeschlossen werden können. Weiterhin werden die Betriebe, Kombinate, Betriebsteile, Genossenschaften und Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihrerseits den örtlichen Räten Vorschläge über den gemeinsamen Einsatz von Mitteln und Kapazitäten zu unterbreiten (§ 4 Abs. 4). 3. In § 4 Abs. 3 wurden einige neue Festlegungen aufgenommen, wonach die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen bei äer Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen haben, insbesondere bei der Durchführung von Rationalisie-rungs- und anderen Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, bei der Einhaltung der Arbeitskräftepläne und bei der Produktion von Konsumgütern. Damit soll den vielfältigen lokalen Möglichkeiten sowie den Aktivitäten der örtlichen Staatsorgane zur Durchführung territorialer Rationalisierungsmaßnahmen und zur Einflußnahme auf die Steigerung der Produktion Rechnung getragen und ihre weitere Initiative auf diesem Gebiet gefördert werden. Zugleich sind die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte berechtigt, die Verwirklichung der von ihnen getroffenen Entscheidungen, die Erfüllung der Pläne der Konsumgüterproduktion, der Reparaturen und Dienstleistungen für die Bevölkerung, die Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie die Auflagen zum rationellen Einsatz und zur Freisetzung von Arbeitskräften zu kontrollieren. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf sollten den örtlichen Staatsorganen gegenüber nichtunterstellten Betrieben bestimmte Auflagenrechte übertragen werden, so z. B. den Räten der Bezirke das Auflagenrecht auf dem Gebiet der Konsumgüterproduktion. Die Diskussion über den Gesetzentwurf ergab jedoch, daß eine solche Regelung die örtlichen Staatsorgane offensichtlich überfordern würde. Das gleiche gilt auch für den ursprünglichen Vorschlag, wonach die Zustimmung der örtlichen Staatsorgane zum Planteil Arbeits- und Lebensbedingungen der Betriebe eine Voraussetzung für die Bestätigung dieses Planteils durch die übergeordneten Organe sein sollte. In dem nunmehr von der Volkskammer beschlossenen Gesetz sind diese Bestimmungen des Entwurfs nicht mehr enthalten. Auf die Beziehungen zwischen den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten und den im Territorium befindlichen Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen eingehend, betonte der Vorsitzende des Ministerrates, Willi Stoph, in seiner Rede vor der Volkskammer, daß § 4 die grundlegenden rechtlichen Regelungen enthält, „um die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Betrieben und den örtlichen Staatsorganen umfassend zu gestalten“ ,/4/ Die Festlegungen des Gesetzes gehen von der Verantwortung der Volksvertretungen als gewählte staatliche Machtorgane im Territorium aus und tragen in vollem Umfang den Grundsätzen der zweigmäßigen Leitung der Wirtschaft Rechnung. Zur staatlichen Leitung in Städten mit Stadtbezirken und in Gemeindeverbänden Die Aussprache über den Gesetzentwurf hat wichtige Fragen der staatlichen Leitung der Großstädte und ihrer Stadtbezirke aufgeworfen. Ausgehend von Vorschlägen der Stadtverordnetenversammlungen der Stadt Leipzig und anderer Großstädte, sind im Gesetz die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Stadtbezirksversammlung und ihrer Organe in den Stadtkreisen umfassender und konkreter festgelegt worden (§§ 51 bis 53), als das in dem zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf der Fall war. Den Stadtbezirksversammlungen und den Räten der Stadtbezirke kommt deshalb eine so große Bedeutung zu, weil sie die Verantwortung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen eines großen Teils unserer Bevölkerung, namentlich der Arbeiterklasse, tragen. Die Einwohnerzahl in den Stadtbezirken der Großstädte Leipzig, Dresden und Karl-Marx-Stadt ist mehr als doppelt so groß wie die in den meisten Landkreisen der Republik. Gemäß § 51 Abs. 1 haben die Stadtbezirksversammlung und der Rat des Stadtbezirks in Durchführung der Politik des sozialistischen Staates die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens im Stadtbezirk unter Beachtung der einheitlichen Staatsentwicklung zu leiten und .zu planen. Das Gesetz fixiert die grundlegenden Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Staatsorgane im Stadtbezirk und berücksichtigt dabei, daß sich die Entwicklung der Tätigkeit der Staatsorgane in den ein- 13/ Honecker, a. a. O., S. 65. /4/ stoph, a. a. O. 433;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 433 (NJ DDR 1973, S. 433) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 433 (NJ DDR 1973, S. 433)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie einen wirksamen Beitrag zum Kampf gegen den Feind, zur Ausschaltung von Überraschungen und zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung benötigen. werden gegeben - durch Dienstvorgesetzte, durch Leiter der selbst. Abteilung und Abteilungen der in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf Linie, durch die Verantwortlichen für die Federführung.

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