Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 43 (NJ DDR 1973, S. 43); Familien gilt./l/ Wie ernst die Parteiführung diese Fürsorge nimmt, beweisen die auf der 5. Plenartagung des Zentralkomitees der SED beschlossenen sozialpolitischen Maßnahmen, deren Bedeutung Erich Honecker in seinem Schlußwort auf der 8. Tagung des Zentralkomitees der SED hervorgehoben hat./2/ In diesen Maßnahmen drückt sich die Verantwortung der Arbeiterklasse und ihrer Partei, die gemeinsame Verantwortung von Staat und Gesellschaft für die Förderung und Unterstützung von Ehe und Familie und besonders von Familien mit mehreren Kindern aus. Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf die Herausbildung sozialistischer Familienbeziehungen Von diesem prinzipiellen Ausgangspunkt ist auch das Präsidium des Obersten Gerichts an die Vorbereitung und Ausarbeitung des Berichts an die 5. Plenartagung über die Aufgabe der Gerichte, im Eheverfahren die Interessen minderjähriger Kinder zu wahren, herangegangen. Dieser Ausgangspunkt muß Richtschnur für die künftige Arbeit jedes Richters sein; er muß deshalb auch der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte und die Direktoren der Kreisgerichte zugrunde liegen. Dabei ist einzuschätzen, was in der Praxis der Gerichte bisher erreicht wurde und welche realen Möglichkeiten der Einflußnahme der Gerichte auf die Herausbildung und Vertiefung sozialistischer Familienbeziehungen besonders in bezug auf die Erziehung und Entwicklung der Kinder es überhaupt gibt. In Übereinstimmung mit den Einschätzungen der Bezirksgerichte, die nahezu alle zur Vorbereitung der 5. Plenartagung beigetragen haben/3/, ergaben Untersuchungen des Obersten Gerichts, daß die Möglichkeiten zur Einflußnahme der Gerichte auf diesem Gebiet noch nicht voll genutzt werden. Der Bericht an die 5. Plenartagung soll daher Orientierung und Anleitung vermitteln für die volle Ausschöpfung der spezifischen Verantwortung der Gerichte bei der wirksamen Durchführung der Eheverfahren und bei der darüber hinausgehenden Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen im jeweiligen Bereich. Die Richter in den Familienkammern und -Senaten haben besonders in Auswertung der Beschlüsse des VIII. Parteitages große Anstrengungen in dieser Richtung unternommen, die Anerkennung verdienen. Trotzdem gibt es aber auch noch eine Reihe von Problemen und auch noch Mängel. Im Bericht wird konkret dargelegt, was zu deren Überwindung zu tun ist und worauf sich die Gerichte dabei konzentrieren müssen. In Eheverfahren, von denen Kinder betroffen sind, geht es in besonderem Maße darum, die Ursachen der Konflikte aufzudecken und auf dieser Grundlage das Verhalten der Ehepartner klassenmäßig zu beurteilen. Das gilt gleichermaßen hinsichtlich einer möglichen Überwindung von Konflikten als auch in bezug auf die Auswirkungen einer erforderlichen Ehescheidung. Das verlangt, auch bei der Lösung einer Ehe das Verfahren so wirksam zu gestalten, daß die oft noch jungen Verfahrensbeteiligten fundierte Hinweise und Impulse dafür erhalten, wie sie ihre Familiengemeinschaft künftig entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen gestalten können. Diese Aufgabe, die in der III Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 71. 121 Vgl. Honecker, „Das Volk der DDR kann mit Zuversicht die Schwelle zum Jahr 1973 überschreiten“, ND vom 8. Dezember 1972, S. 3. '3/ Vgl. hierzu die Auszüge aus Berichten der Präsidien des Bezirksgerichts Leipzig und des Stadtgerichts von Groß-Berlin in NJ 1972 S. 710 ff. sowie der Bezirksgerichte Halle und Cottbus in diesem Heft. Praxis häufig noch nicht genügend beachtet wird, ergibt sich auch daraus, daß in zunehmendem Maße Scheidungsklagen von Ehegatten erhoben werden, die bereits zweimal und öfter verheiratet waren. Die Untersuchung der damit zusammenhängenden Probleme wird eine der nächsten Aufgaben des Obersten Gerichts sein. Auch dann, wenn es zu einer Auflösung der Ehe kommt, müssen die Gerichte durch eine differenzierte erzieherische Einflußnahme den geschiedenen Ehegatten helfen zu erkennen, weshalb sie ihrer Verantwortung als Eltern nicht oder nur ungenügend gerecht wurden und welche Fehler sie begangen haben; daraus sollen sie Schlußfolgerungen für ihr künftiges Verhalten ziehen. Es ist auch hier ebenso wie in der politischen Massenarbeit der Richter verstärkt bewußtseinsbildende, ideologische Arbeit zu leisten. „Das verlangt, Verhaltensweisen offen bloßzulegen und zu bekämpfen, die dem Sozialismus fremd sind und der sozialistischen Moral widersprechen“/4/, sowie die neuen, sozialistischen Denk- und Verhaltensweisen der Menschen, die hohen Ideale der Arbeiterklasse in bezug auf Ehe und Familie durchsetzen zu helfen. Dabei geht es nicht nur darum, diese Anforderungen den Menschen zu erläutern. Es kommt vielmehr darauf an, sie anknüpfend an die konkret festgestellten Verhaltensweisen und Interessen der Parteien so darzustellen, daß bei ihnen Veränderungen erreicht werden können. Eine solche Arbeitsweise ist vor allem auch deshalb von großer Bedeutung, weil mit der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, mit den wachsenden Anforderungen an Bildung, Erziehung, berufliche und gesellschaftliche Verantwortung auch die gesellschaftlichen und persönlichen Anforderungen an die Familie wachsen, die die Aufgabe hat, ihre Mitglieder zu sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln zu helfen. Dabei übersehen wir keineswegs, daß sich auch die neuen Familienbeziehungen nicht im Selbstlauf entwickeln. Viele unserer Bürger können ihre Beziehungen innerhalb der Familie noch nicht stabil und glücklich gestalten. Damit sind vielfach ernsthafte Schwierigkeiten, vor allem für die Entwicklung der Kinder, verbunden. Zielgerichtetes Zusammenwirken aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik Die Untersuchungen des Obersten Gerichts zur Vorbereitung der 5. Plenartagung haben die bereits früher erhobene grundlegende Forderung nach einem koordinierten, zielgerichteten Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Organe bei der Durchführung unserer sozialistischen Familienpolitik/5/ erneut bestätigt. Dabei geht es sowohl um die Klärung und Popularisierung der Grundfragen wie um die tägliche Kleinarbeit, damit die vielfältigen familienpoliti-schen Maßnahmen von Partei, Gewerkschaft und Regierung voll wirksam werden und unsere ideologische Arbeit auf diesem Gebiet vor allem die jungen Menschen besser erreicht. Das setzt voraus, daß staatliche Organe, Betriebe, Wohngebiete, Schulen sowie kulturelle, soziale, medizinische und andere Einrichtungen mit einheitlicher Zielstellung und aufeinander abge- lil Vgl. Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. November 1972 über die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, in: Agitation und Propaganda nach dem VIII. Parteitag, Berlin 1972, S. 73. 15/ Vgl. den Auszug aus einem Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer zur Wirksamkeit des Familien- und des Zivilrechts bei der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen, NJ 1971 S. 192 ff. 43;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 43 (NJ DDR 1973, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 43 (NJ DDR 1973, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller subversiven Angriffe des Feindes. Eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung dieser Hauptaufgabe ist die ständige Qualifizierung der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit übereinstimmen. Die trägt zur Erarbeitung eines realen Bildes über Qualität und Quantität der politisch-operativen Arbeit einerseits bei und dient andererseits der gezielten Einflußnahme des Leiters auf die Realisierung der Pahndungs-maßnahmen, der T-ansitreisesperren und die unter den veränderten Bedingungen möglichen operativen Kontroll-und Überwachungsmaßnahmen. Die Zollkontrolle der Personen und der von ihnen benutzten Fahrzeuge wird in der Regel nicht aus-gewiesen. In bestimmten Fällen kann aber das Ausweisen der nochmaligen Vorlage des Protokolls zweckmäßig sein. Im Protokoll sind weiterhin alle Unterbrechungen der Beschuldigte nvernehmunq auszuweisen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X