Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 425

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 425 (NJ DDR 1973, S. 425); Im folgenden möchte ich midi mit der Exploration beschäftigen, die eine Technik des Gesprächs ist, mit deren Hilfe die Tat möglichst genau rekonstruiert werden soll. Sie ist geeignet, die durch andere Methoden gewonnenen Ergebnisse der Untersuchung des Patienten zu ergänzen und .zu vertiefen. Geht man an eine Exploration nicht gut vorbereitet heran, so können ihre Ergebnisse stark subjektiv gefärbt sein. Es gibt aber genug Möglichkeiten, diese Fehlerquellen weitgehend auszuschließen. Dazu ist ein gründliches Aktenstudium Voraussetzung. Das Problem besteht darin, mögliche Suggestivfragen in der Erstvernehmung aufzuspüren und genau zu erfassen, inwieweit die Umwelt des Kindes in der Akte berücksichtigt wurde. Für die persönliche Begegnung mit dem Kind ist ferner wichtig, genau zu wissen, wie es den Täter benennt, die Geschlechtsteile bezeichnet u. a. m. Der Gang der Untersuchung ist etwa folgender: Exploration zu allgemeinen Persönlichkeitsdaten und zum Per-son-Umwelt-Verhältnis. psychologische Tests, Exploration zur Tat. In der ersten Phase muß der Psychologe herausfinden, auf welche Art und Weise das Kind am besten und sichersten zu lenken und wie der Kontakt mit ihm am tragfähigsten zu schließen ist. Dabei muß beachtet werden, daß das Kind auch den Psychologen aufmerksam beobachtet. Man muß sich also bemühen, im Kind sehr schnell eine positive Einstellung zum Psychologen zu erzeugen, die dann die Verhaltensweisen, die Aussagebereitschaft und vor allem die Aussagefähigkeit des Kindes bestimmen wird. Diese Einstellung wird durch die zweite Phase, die Vornahme der Tests, gefestigt. Die ersten beiden Phasen dienen also dazu, die inneren Bedingungen der kindlichen Persönlichkeit und ihre Entstehung zu erforschen sowie die Art und Weise herauszufinden, wie die äußeren Bedingungen durch die inneren Bedingungen des Individuums gebrochen werden. Wenn ich mich im folgenden dem geistig schwer behinderten Kind zuwende, so deshalb, weil die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen solcher Kinder ein besonderes Problem darstellt/2/ und man bei der Verwertung dieser Aussagen recht vorsichtig sein muß. Ka-sielke weist zu Recht darauf hin, daß gerade geistig schwach Befähigte infolge ihrer eingeschränkten Urteils- und Kritikfähigkeit, ihrer erhöhten Induzierbarkeit und Verführbarkeit” relativ häufig Opfer sexueller Angriffe sind und man daher bemüht sein muß, auch in ihren 12/ Die Schwierigkeiten sind hier noch größer als die, die Kleinpeter („Zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung himge-sehüdigtcr Kinder“, Praxis der Kinderpsychologie 1967, Heft 16, S. 161 f.) bei enzcphalopathischen Kindern beschreibt, Aussagen glaubhafte Anhaltspunkte für ein evtl. Delikt zu finden./3/ Ausgehend von dem Prinzip, daß die grundlegende Existenzform des Psychischen die Tätigkeit ist, muß der Psychologe sich vor allem der Tätigkeit des Kindes zuwenden. Sie besteht u. a. darin, das, was das Kind im wirklichen Leben gesehen, gehört und erfahren hat, in sein Spiel zu übertragen. Die Verwendung von Puppen als ein Hilfsmittel bei der Exploration ist nicht neu. Um über Vorgänge im Zusammenhang mit Sexualdelikten Aussagen zu erhalten, die in Verbindung mit Ergebnissen anderer Methoden Aufschluß über die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage des Kindes geben, benötigt man aber zwei Puppen, die mit den Geschlechtsmerkmalen eines Jungen und eines Mädchens versehen sind und die Flüssigkeit aufnehmen und wieder abgeben können. Die Erfahrungen zeigen, daß die Kinder von den Puppen begeistert sind und ihre ganze Aufmerksamkeit auf das Füttern und „Abhalten“ der Puppe konzentrieren. Wenn die Puppe ihr „Geschäft“ auf einem Töpfchen erledigt, beachtet das Kind selbstverständlich die äußeren Geschlechtsmerkmale, so daß sich der Psychologe gewissermaßen mit der Exploration herantasten kann. Dies soll am folgenden Beispiel verdeutlicht werden: Mir wurde ein 11 jähriges imbezilles Mädchen vorgestellt ein freundliches, sehr an die Mutter fixiertes Kind. Kontakt konnte nur über das Spiel hergestellt werden. Das Mädchen war willig und lernbereit. Unbekannten Stoff konnte es in Grenzen noch verarbeiten. Sein Entwicklungsstand entsprach dem eines 5jährigen Kindes. Einfache Sachverhalte merkte es sich gut, vor allem solche, die optisch dargeboten wurden. Bildinhalte gab es in wenigen Worten, aber ohne Ausschmückung richtig wieder. Suggestionen setzte das Mädchen Widerstand entgegen. Emotional war es beeindruckbar. 13/ Vgl. Kastelke, a. a. O S. 99. Die Darlegungen von L i s k e r / Reinhardt zum Rechtscharakter und zur Verletzung von Anliegerpflichten (NJ 1972 S. 416) veranlassen uns, nochmals zur Verantwortlichkeit für die Verletzung ordnungsrechtlicher Pflichten, die juristischen Personen obliegen, Stellung zu nehmen. Diese Problematik ist nicht nur aus der Sicht der Verletzung von Anliegerpflichten von Interesse; sie hat generelle Bedeutung. Die Voraussetzungen für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen regelt § 9 Abs. 3 OWG. Werden ordnungsrechtliche Pflichten verletzt, die juristischen Der 67jährige Beschuldigte O. hatte oft mit dem Kind gespielt und dessen Vertrauen erworben. Die ihm zur Last gelegte Tat mit dem Kind durchgeführt zu haben, stritt er ab. Er war jedoch geständig, an anderen, normal intelligenten Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Infolge der starken emotionalen Bindung des Kindes an den Beschuldigten, die nach wie vor bestand, gelang es mir nicht, im Gespräch an das Geschehen heranzukommen. Das Kind begann sofort zu weinen und erregte sich stark. Hier halfen die Puppen über alle Schwierigkeiten hinweg. Als das Kind sie abgehalten“ hatte, fügte ich hinzu, ob das da unten“ auch so ausgesehen habe wie bei Onkel O. Das Kind sagte sofort „nein“ und beschrieb die Größe des männlichen Geschlechtsteils anhand eines Bleistifts. Mit beiden Puppen spielten wir nun die Beziehungen zwischen dem Kind und dem Beschuldigten. Im Spiel demonstrierte das Kind erstaunlich gut den Tathergang, wobei ich stets darauf achtete, daß dieser auch beschrieben wurde. In der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten O. verhielt sich das Kind zunächst scheu und ängstlich. Mit Zustimmung des Gerichts begannen wir dann mit dem Puppenspiel, wobei ich dem Kind erklärte, alle wollten uns gern Zusehen, weil sie unser Spiel noch nicht kennen. So hatte ich für das Kind alle Beteiligten in Zuschauer verwandelt, uns beide aber insofern herausgehoben, als wir uns als Belehrende hinstellten, die den anderen etwas zeigen würden. Das Kind ließ sich sofort auf das Puppenspiel ein, demonstrierte die Tat gut und beschrieb sie auch ebenso wie in der Begutachtung. Dieses Beispiel soll zeigen, welcher Hilfsmittel wir uns bedienen können, um die Exploration ergiebiger zu gestalten. Dipl.-Psych. Dr. INGE KOCH. Klinik für Kinderneuropsychiatrie an der Karl-Marx-Universität Leipzig Personen obliegen, so ist nach dieser Bestimmung derjenige verantwortlich, der für die juristische Person handelt oder der nach Maßgabe des Statuts, der Arbeitsordnung oder anderer Festlegungen (z. B. Verträge oder Weisungen) zum Handeln verpflichtet ist. Juristische Personen handeln durch ihre Organe. Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für die Organe einer juristischen Person wird jedoch nur dann begründet, wenn der für die juristische Person handelnde Bürger schuldhaft i. S. des § 9 OWG handelt. Dabei ist von der konkreten Verantwortung für die Erfüllung einer be- Zur Verantwortlichkeit für die Verletzung von ordnungsrechtlichen Pflichten, die juristischen Personen obliegen;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die konspirative Gewinnung operativ bedeutsamer Informationen und Beweise sowie auf die konspirative Einleitung und Realisierung vorbeugender und Schadensverhütender Maßnahmen mit einer hohen politisch-operativen Wirksamkeit auszurichten.

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