Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 423

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 423 (NJ DDR 1973, S. 423); mission ausgestattet. Dem Beirat gehören 14 Mitglieder an, darunter der Richter für Familienrechtssachen. Durch die Mitwirkung dieses Richters wird gewährleistet, daß die Kenntnisse über Familienprobleme aus den Eheverfahren in die Arbeit des Beirats einfließen. Diese Kenntnisse helfen dem Beirat, der Volksvertretung, ihrem Rat und den Fachorganen Vorschläge zur immer besseren Eingliederung der sozialistischen Familienpolitik in die gesamtstaatliche Arbeit zu unterbreiten. Der Beirat für Familienpolitik bildete drei Aktive, die sich entsprechend dem Beschluß der Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Problemkreisen beschäftigen: 1. Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie, 2. Förderung stabiler und harmonischer Familienbeziehungen, 3. Unterstützung kinderreicher Familien. Im Vordergrund der Arbeit des Beirats steht die Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie. Hier wurden in der Stadt gute Fortschritte erzielt. Der Beirat veranstaltete unter Mitwirkung von Vorsitzenden der ständigen Kommissionen, Stadträten, Vertretern von gesellschaftlichen Organisationen, Ärzten, Erziehern und Richtern mehrere Foren mit Ehekandidaten und Jungverheirateten zu den Themen „Ehe junge Leute junge Eheleute werden“, „Fragen der sozialistischen Moral und . Ethik“, „Freundschaft, Liebe, Ehe“, „Das Verhältnis von Arbeitskollektiv und Familie“ u. a. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, solche Foren in Diskotheken durchzuführen, weil diese den jungen Leuten vertraut sind und eine Auflockerung der Veranstaltung durch Musik und Tanz zulassen. Verschiedentlich traten Laienkünstler auf, deren Darbietungen in niveauvoller Form Probleme, der Familienbeziehungen zum Inhalt hatten.'Diese Veranstaltungen fanden bei den jungen Leuten großen Anklang, und viele nutzten die Gelegenheit zum individuellen Gespräch mit Abgeordneten, Ärzten u. a. Bewährt hat es sich auch, derartige Foren mit Jugendlichen aus bestimmten Bereichen der Volkswirtschaft durchzuführen. Da sich diese Jugendlichen zumeist kannten, war die Diskyssion lebhafter und sachbezogener, und bestimmte Probleme konnten durch die anwesenden Vertreter der betreffenden Fachabteilung des Rates schneller geklärt werden. Geplant sind weitere Vorträge, Beratungen und Veranstaltungen zu allen mit Ehe, Familie -und Mutterschaft zusammenhängenden Fragen. Sie können natürlich die Erziehungsarbeit der Eltern, Schule und Jugendorganisation nicht ersetzen./2/ Seit der Stadtverordnetenversamm- lung, die in den Schulungen der Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen im Beisein von Mitgliedern des Beirats für sozialistische Familienpolitik eingehend ausgewertet wurde, haben viele Schöffen in ihren Arbeitskollektiven Aussprachen über familienrechtliche Probleme durchgeführt. In einer gemeinsamen Sitzung des Schöffenaktivs mit dem Schöffenkollektiv des VEB Volkswerft, an der auch Vertreter der Betriebsleitung und der BGL sowie der betrieblichen Rechtskommission teilnahmen, wurden Störfaktoren und Entwicklungsprobleme, die in Eheverfahren von Mitarbeitern des Betriebes zutage tragen, sowie Möglichkeiten zur Förderung sozialistischer Familienbeziehungen erörtert. Im April 1973 konnte von der Stadtverordnetenversammlung eingeschätzt werden, daß sich der von ihr am 5. Oktober 1972 gefaßte Beschluß in der Praxis bewährt. So werden an mehreren Schulen im Rahmen des Unterrichts und in den Jugendweihestunden Fragen der sozialistischen Familienbeziehungen behandelt. In der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Familienpolitik sowie bei der Ausgestaltung der sozialistischen Namensweihe, der Jugendweihe und der Eheschließung wurde ein höheres Niveau erreicht. Besonders gute Ergebnisse wurden bei der weiteren Verbesserung der Lebensbedingungen kinderreicher Familien erzielt. Es konnte auch festgestellt werden, daß die im Beschluß festgelegte Berichterstattung von Betriebsleitern vor dem Beirat für sozialistische Familienpolitik und die Behandlung von Fragen der Familienentwicklung in den ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung helfen, den Beschluß zum Bestandteil der gesamtstaatlichen Arbeit im Territorium zu machen. JOACHIM DIETRICH, Direktor des Kreisgerichts Stralsund-Stadt Gleichzeitige Anwendung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung Vorbestrafter nach §§ 47 und 48 StGB Die Kriminalität in ihren verschiedenen Erscheinungsformen kann wie an den differenzierten Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Wiedereingliederung Vorbestrafter deutlich wird nur durch komplexe staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen erfolgreich bekämpft werden. Besondere Aufmerksamkeit muß dabei den Rückfalltätern gewidmet werden, die sich trotz vielgestaltiger staatlicher und gesellschaftlicher Einflußnahme häufig ihrer Verantwortung entziehen und durch wiederholte Gesetzesverletzungen ihre Mißachtung gegenüber der gesellschaftlichen Disziplin und ihre Besserungsunwilligkeit zum Ausdruck bringen. Bei diesen Tätern wird sichtbar, daß auf Grund ihrer negativ verfestigten Grundeinstellung die Umerziehung mit der Verwirklichung der Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nicht beendet sein kann. Ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft kann nicht allein durch helfende und unterstützende Einflußnahme staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte gewährleistet werden, sondern sie muß auch durch solche staatlichen Kontrollmaßnahmen gesichert werden, die den Betreffenden in gesetzlich verbindlicher Form bestimmte Pflichten auferlegen./l/ Die nach §§ 47 und 48 StGB möglichen differenzierten Maßnahmen zur Wiedereingliederung haben das Ziel, „den Betreffenden in seinem Arbeitsund Lebenskreis fest zu verwurzeln, ihn von gesellschaftsfremden Left/ Vgl. Wendland / Ziegler,, „Zur Zulässigkeit und Durchsetzung staatlicher Kontrollmaßnahmen gemäß § 48 StGB“, NJ 1968 S. 491 ff.; ferner Schlegel, „Einheitliche Rechtsanwendung und höhere Wirksamkeit im Kampf gegen Gewaltkriminalität“, NJ 1972 S. 669 ff. (671). bensgewohnheiten zu befreien und entsprechend den Grundsätzen der sozialistischen Moral zu erziehen“./ Bei bereits mit Freiheitsstrafe bestraften Tätern, deren erneute Straftat wesentlich durch Disziplinlosigkeit bei der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben begünstigt wurde, werden in § 47 StGB Erziehungsmaßnahmen festgelegt, die unter gezielter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte realisiert werden. § 48 StGB enthält staatliche Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Volkspolizei. Beide Bestimmungen sind" darauf gerichtet, den im Strafvollzug begonnenen Erziehungsprozeß fortzusetzen und den Verurteilten dauerhaft in die sozialistische Gesellschaft zu integrieren, d. h. sie sind als Einheit und nicht losgelöst voneinander zu betrachten. In der Praxis ist dennoch die Frage aufgetreten, ob die Maßnahmen nach §§47 und 48 StGB nebeneinander angewendet werden können. So hat das Bezirksgericht Leipzig in seinem Urteil vom 17. November 1969 3 BSB 323/69 (unveröffentlicht) entschieden, daß die Anwendung der §§ 47 und 48 StGB nebeneinander nur dann zulässig sei, wenn die nach § 47 Abs. 2 Ziff. 2 StGB vorgesehene Verpflichtung zur Bewährung am Arbeitsplatz mit der Zusatzverpflichtung verbunden werde, daß die Zuweisung des Arbeitsplatzes der Genehmigung der Organe der Volkspolizei bedarf. Diese Auffassung ist u. E. zu absolut, weil damit nicht alle gesetzlich möglichen Maßnahmen ausgeschöpft wer- 121 StGB-Lehrkommentar, Berlin 1969, Anm. l zu §47 (Bd. I, S. 199 f.). - 423 \ 121 Vgl. Kreissl / Dücker, a. a. O., S. 581.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 423 (NJ DDR 1973, S. 423) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 423 (NJ DDR 1973, S. 423)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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