Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 415 (NJ DDR 1973, S. 415); Im folgenden möchten wir einige Erfahrungen darlegen, die wir in jüngster Zeit mit Aufsichtsmaßnahmen zum Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft sowie zum Schutz und zur Förderung der Jugend gewonnen haben. Beispiele für Aufsichtsakte Durch eine Finanzkontrolle in einer Großhandelsgesellschaft wurde bekannt, daß die Beleg- und Nachweisführung in einer Branche des Betriebes sehr lückenhaft und oberflächlich vorgenommen worden war. Eine daraufhin vom Staatsanwalt des Bezirks veranlagte Tiefenprüfung wies auf Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit beim Schutz des sozialistischen Eigentums hin. Diesen Zustand hatte der Branchenleiter ausgenutzt und ein schweres Verbrechen zum Nachteil des sozialistischen Eigentums begangen. Der Staatsanwalt des Bezirks legte beim Direktor der -Großhandelsgesellschaft Protest ein, der im wesentlichen auf die Beseitigung folgender Mißstände gerichtet war: Der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit war in der betrieblichen Leitungstätigkeit nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet worden. Die Warenbestände sowie die innerbetriebliche Warenbewegung waren ungenügend gesichert und die Verantwortungsbereiche nicht klar abgegrenzt. Die Prinzipien der sozialistischen Handelstätigkeit zur Versorgung der Bevölkerung waren wiederholt verletzt worden. Die Durchführung von Inventuren, die Bearbeitung der Reklamationen und die Lieferung von Kommissionswaren an den Einzelhandel entsprachen nicht den gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen. Auf der Grundlage dieses Protestes kam es zu Auseinandersetzungen in der staatlichen Leitung und in den Arbeitskollektiven, in denen Lehren für die Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit gezogen würden. Der Staatsanwalt des Kreises Güstrow stellte in mehreren Strafverfahren gegen Jugendliche fest, daß in verschiedenen Fällen bei der Auflösung von Lehrverträgen dieser Jugendlichen das Gesetz verletzt worden war. Diese Feststellungen nahm die Abt. Gesetzlichkeitsaufsicht beim Staatsanwalt des Bezirks zum Anlaß, weitere operative Untersuchungen bei den Organen für Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise durchzuführen. Die Untersuchungen ergaben, daß in mehreren Kreisen die gesetzlichen Anforderungen der §§ 11 und 13 der AO über den Abschluß, den Inhalt und die Beendigung von Lehrverträgen vom 30. April 1970 (GBl. II S. 301) nicht immer eingehalten wurden. Die Organe für Berufsbildung und Berufsberatung nahmen von den vertragslösenden Betrieben Anträge über die vorfristige Auflösung von Lehrverträgen entgegen, die nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprachen. Es wurde Anträgen zugestimmt, ohne daß mit den betreffenden Jugendlichen eine andere berufliche Ausbildung oder eine andere zumutbare Arbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart worden war. Wegen der prinzipiellen Bedeutung dieses Problems und um mit einem Aufsichtsakt im gesamten Bezirk die Sicherung einer strengen gesetzlichen Ordnung auf diesem Gebiet zu veranlassen, legte der Staatsanwalt des Bezirks beim Vorsitzenden des Rates des Bezirks Protest ein. Bestandteil der Untersuchung von Gesetzesverletzungen ist auch die Frage, wer für die Gesetzesverletzung per- sönlich verantwortlich ist und welche der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen angewendet werden müssen, um eine parteiliche Haltung zum sozialistischen Recht zu fördern. So war es infolge Nichtbeachtung der Arbeitsschutzbestimmungen in der Kesselanlage eines Fleischwarenbetriebes zu einer Havarie mit beträchtlichem Schaden gekommen. Der Staatsanwalt des Bezirks legte Protest ein, mit dem er die Einhaltung der Vorschriften zur Gewährleistung der Betriebssicherheit der Kesselanlage verlangte. Zugleich forderte er die Einleitung von Maßnahmen disziplinarischer Verantwortlichkeit gegen den Technischen Leiter und den Hauptmechaniker des Betriebes, weil sie ihre gesetzliche Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz nicht wahrgenommen hatten. Diesem Antrag wurde vom Leiter des Betriebes entsprochen. Die Disziplinarmaßnahme wurde im Betriebskollektiv ausgewertet. Öffentliche Auswertung von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht Die Effektivität des sozialistischen Rechts hängt wesentlich davon ab, wie es gelingt, den Werktätigen das Recht als Maßstab ihres Denkens und Handelns bewußt zu machen. Es ist im Bezirk inzwischen zur Praxis geworden, daß die Staatsanwälte bedeutsame Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht vor den jeweiligen Arbeitskollektiven erläutern und auswerten. Bei der konzeptionellen Vorbereitung von Aufsichtsmaßnahmen wird festgelegt, wie die Erkenntnisse daraus für die Öffentlichkeitsarbeit in den Massenmedien genutzt werden können und müssen. So berichteten z. B. die „Schweriner Volkszeitung“ und der Regionalsender über die Auswertung eines Protestes des Staatsanwalts des Kreises Lübz in einem VEG. Der Kreisstaatsanwalt hatte mit dem Protest gerügt, daß Abwässer aus einer Schweinemastanlage in einen Fluß abgeleitet worden waren. Dies hatte ein umfangreiches Fischsterben und eine teilweise Verseuchung eines Abschnitts des Flusses zur Folge. Dadurch war ein bedeutender volkswirtschaftlicher Schaden verursacht worden. Die öffentliche Auswertung solcher Vorgänge und der eingeleiteten Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht soll sichtbar machen, daß die persönliche Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen konsequent durchgesetzt wird. So hatte die zuständige Oberflußmeisterei auf Grund des Protestes des Kreisstaatsanwalts gegen den Direktor des VEG eine Ordnungsstrafe ausgesprochen. Das gesellschaftliche Anliegen staatsanwaltschaftlicher Aufsichtsmaßnahmen, die persönliche Verantwortlichkeit von Rechtsverletzern durchzusetzen sowie Wachsamkeit und Unduldsamkeit der Werktätigen gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu entwickeln, wird in Veröffentlichungen der „Schweriner Volkszeitung“ in der monatlich erscheinenden ganzseitigen Rubrik „Unser sozialistisches Recht“ deutlich herausgearbeitet./4/ Wir konnten feststellen, daß solche überlegt ausgewählten Presseveröffentlichungen und Rundfunksendungen zu Auseinandersetzungen mit ungesetzlichen Zuständen angeregt haben und daß sie dazu beitrugen, günstigere Bedingungen für die strikte Achtung der Gesetzlichkeit zu entwickeln. * /4/ Vgl. hierzu Wolf / Krohn, „Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft im Bezirk Schwerin-, NJ 1973 S. 196 ff. (198). 415;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 415 (NJ DDR 1973, S. 415) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 415 (NJ DDR 1973, S. 415)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Staat zu suggerieren. Die Verfasser schlußfolgern daraus: Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen oder gesellschaftlichen Höhepunkten sowie zu weiteren subversiven Mißbrauchshandlungen geeignet sind. Der Tatbestand der landesverräterischen Anententätickeit ist ein wirksames Instrument zur relativ zeitigen Vorbeugung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners und feindlich-negativer Kräfte in der feindliche sowie andere kriminelle und negative Elemente zu sammeln, organisatorisch zusammenzuschließen, sie für die Verwirklichung der operativen Perspektive, insbesondere geeigneter Protektionsmöglichkeiten Entwicklung und Festigung eines Vertrauensverhältnisses, das den eng an Staatssicherheit bindet und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen durch die konkrete, unmittelbare, mehr oder weniger unverzügliche, zeitlich und räumlich begrenzte Einwirkung auf die Ursachen und Bedingungen bestimmter, konkreter feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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