Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 414 (NJ DDR 1973, S. 414); GÜNTER WOLF, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin PETER KROHN und ROLAND MERTJNKA, Staatsanwälte heim Staatsanwalt des Bezirks Schwerin Einige Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlidien Gesetzlichkeitsaufsicht im Bezirk Schwerin Die Verstärkung der Wirksamkeit der staatsanwalt-schaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht ist ein wichtiger Beitrag zur unbedingten einheitlichen Durchsetzung unseres sozialistischen Rechts./l/ Um alle Staatsanwälte im Bezirk zu befähigen, prinzipienfest unter Ausschöpfung und differenzierter Anwendung der Mittel staatsanwaltschaftlicher Gesetzlichkeitsaufsicht gegen Rechtsverletzungen vorzugehen, haben wir in allen Kollektiven der Staatsanwaltschaft konstruktiv und zielstrebig darüber diskutiert, welche leitungsmäßigen inhaltlichen und organisatorischen Konsequenzen für eine gesellschaftlich wirksamere Durchführung der Gesetzlichkeitsaufsicht erforderlich sind. Im Mittelpunkt unserer konzeptionellen Überlegungen und unserer auf tatsächliche Veränderungen gerichteten Aufsichtsmaßnahmen stand die Orientierung auf ein politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen im Rahmen der zentralen Schwerpunkte der Gesetzlichkeitsaufsicht. =Als wesentliche Quellen für eine zielgerichtete, planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht erweisen sich Fakten aus einem konkreten Strafverfahren, die analytische Aufbereitung von Informationen über mehrere typische Gesetzesverletzungen aus verschiedenen Strafverfahren/2/, Eingaben der Bürger, Hinweise aus der Öffentlichkeitsarbeit, Informationen aus der Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie eigene operative Untersuchungen. Zur Wirksamkeit von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht Die Praxis zeigt, daß Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht immer dann gesellschaftlich wirksam sind, wenn sie in dem Bereich, in dem die Gesetzlichkeit verletzt wurde, zu tatsächlichen Veränderungen führen. Das äußert sich insbesondere darin, daß die verantwortlichen Leiter die erforderlichen Schritte zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einleiten und die Werktätigen selbst Initiativen ergreifen, um Rechtsverletzungen künftig vorzubeugen Von großer Bedeutung für die Wirksamkeit von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht ist es, das Vorgehen des Staatsanwalts rechtzeitig mit den Leitungen der Grundorganisationen der SED in den betreffenden Betrieben oder mit übergeordneten Parteiorganen zu beraten. Nur unter Führung der Partei der Arbeiterklasse können sowohl in den staatlichen Leitungen, die die unmittelbare Verantwortung für die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit tragen, als auch in den Arbeitskollektiven diejenigen Kräfte mobilisiert werden, die für die notwendigen erzieherischen Auseinandersetzungen sorgen, die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit garantieren und darauf hinwirken, daß die Einhaltung des Rechts immer mehr zur ureigenen Sache aller Werktätigen wird. Im Bezirk Schwerin hat es sich bewährt, eine Durchschrift des Aufsichtsaktes der Parteileitung des Adressaten und in grundsätzlichen Fällen oder solchen von überbetrieblicher Bedeutung auch der zuständigen Hl VgL Harrland, „Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1973“, NJ 1973 S. 33 ff. (34 f.); derselbe, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1973 S. 251 ff. i2l Vgl. auch Heinemann / Lüttge, „Verdichtete Informationen der Staatsanwaltschaft und Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1973 S. 315 ff. Kreisleitung der SED direkt zu übergeben. Das Kat zu prinzipiellen ideologischen Auseinandersetzungen in den Grundorganisationen der Partei geführt, in denen Klarheit darüber geschaffen wurde, daß die strikte Einhaltung des sozialistischen Rechts als Willensausdruck der Arbeiterklasse ein wesentlicher Bestandteil der Machtausübung der Arbeiterklasse ist. Die Maßnahmen der staatlichen Leiter zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit fanden die notwendige politisch-ideologische Unterstützung der Parteiorganisation und aller Werktätigen. Die Verwirklichung dieser Maßnahmen durch alle staatlichen Leiter wurde unter Parteikontrolle genommen. Gegenwärtig können wir einschätzen, daß als Ergebnis von Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in verschiedenen großen Betrieben des Bezirks die Einhaltung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung zum festen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs geworden ist. Damit die Aufsichtsakte eine solche mobilisierende Wirkung entfalten können, sind an ihre inhaltliche Ausgestaltung hohe Anforderungen zu stellen: Die Proteste, Hinweise und Untersuchungsverlangen müssen der in der Anweisung Nr. 4/72 des Generalstaatsanwalts der DDR vom 1. Juli 1972 gegebenen Anleitung entspreehen./3/ Sie müssen so konkret, aussagekräftig und zielgerichtet sein, daß sie auf die Lösung grundsätzlicher Probleme des Betriebes orientieren, ein Ausweichen auf Nebenfragen, Zweckmäßigkeitsentscheidungen u. ä. nicht gestatten und die rechtliche Verantwortung klarlegen, Sie müssen die realen Bedingungen im Betrieb in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen sachbezogen berücksichtigen und dadurch überzeugend begründen, daß die strikte Einhaltung der im konkreten Fall verletzten gesetzlichen Bestimmungen unumgänglich ist. Um Erfahrungen zu sammeln, wie die Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht in den Betrieben dazu beigetragen haben, Verantwortung und Selbsterziehung zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu entwickeln, haben wir vor einiger Zeit einen Erfahrungsaustausch mit Parteiarbeitern und anderen Werktätigen dieser Betriebe veranstaltet. Im Mittelpunkt der Beratungen standen folgende Fragen: Wie schätzen Betriebsleitung, Arbeitskollektive und gesellschaftliche Organisationen der Betriebe die Wirksamkeit der Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht ein? Welche Initiativen der Werktätigen zur strikten Einhaltung von Gesetzlichkeit, Sicherheit und Ordnung wurden durch die Aufsichtsmaßnahmen ausgelöst? Wie wird in den Betrieben, ausgehend von den Auf-' sichtsmaßnahmen, auf der Grundlage eigener Festlegungen für die strikte Achtung der Gesetzlichkeit und die Kontrolle über ihre Einhaltung gesorgt? Diese Beratungen ließen deutlich erkennen, daß die Unduldsamkeit der Werktätigen gegenüber Unzulänglichkeiten und Mängeln im Betrieb gewachsen ist. 131 Veröffentlicht in: Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/2 - 3/72. 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 414 (NJ DDR 1973, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 414 (NJ DDR 1973, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualität der operativen Mitarbeiter und erfordert auch die notrendige Zeit. Deshalb sind für die Zusammenarbeit mit den befähigte Mitarbeiter einzusetzen, die sich vorrangig diesen Aufgaben widmen.

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