Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 410 (NJ DDR 1973, S. 410); nicht ausdrücklich genannt ist, so ergibt sich doch aus dem Zusammenhang, daß dieser Seite der journalistischen (und, soweit Hörfunk und Fernsehen in Betracht kommen, gleichermaßen auch der künstlerischen) Arbeit für die Zukunft erhöhte Bedeutung beigemessen wird. Wenn es, wie Engels schreibt, darauf ankommt, daß die Menschen „die Gesetze ihres eignen gesellschaftlichen Tuns mit voller Sachkenntnis“ anwenden und „ihre Geschichte mit vollem Bewußtsein selbst machen“/4/, dann wird diese Bewußtheit und Sachkenntnis hinsichtlich der objektiven Entwicklungsgesetze in der sozialistischen Gesellschaft auch durch die Kenntnis der juristischen Gesetze, die den Willen der Arbeiterklasse zum Ausdruck bringen, und durch ihre massenhafte, bewußte Verwirklichung vermittelt. Publizistische Rechtspropaganda wesenseigene Aufgabe der Massenmedien Die Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen und in diesem Zusammenhang die Vermittlung von Kenntnissen über das Wesen und den Inhalt der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie auch die kritische Behandlung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen bzw. -konflikten stellen für Presse, Rundfunk und Fernsehen folglich keine von außen herangetragenen, „zusätzlichen“ Aufgaben dar, keine bloße „Dienstleistung“ für die Justiz- und Sicherheitsorgane. Es handelt sich vielmehr um eine unmittelbar aus der objektiven Stellung der Massenmedien, aus ihrer bewußtseinsbildenden gesellschaftlichen Funktion abgeleitete und ihr zugleich wesenseigene Teilaufgabe. Diese sicherlich unumstrittene theoretische Prämisse hat eine Reihe grundsätzlicher praktischer Konsequenzen. So müssen die Probleme der Rechtspolitik und Rechtspropaganda schon bei der lang- und mittelfristigen Planung der redaktionellen Tätigkeit die ihnen zukommende Beachtung finden. Die manchmal zu beobachtende Gewohnheit, auf Anstöße von außen zu warten, um dann bestimmte Themenkomplexe kampagnenhaft abzuhandeln jedem rechtspolitisch tätigen Journalisten ist diese Erscheinung kurzlebiger „Hochkonjunkturen“ mit nachfolgender langdauemder „Flaute“ nur allzu vertraut , ist mit der gerade auf diesem Gebiet unabweisbaren Notwendigkeit beharrlicher und kontinuierlicher Arbeit nicht vereinbar. Ebensowenig kann die Praxis toleriert werden, die Rechtspropaganda als eine im Verhältnis zu den „zentralen“ politischen Aufgaben periphere Ressortangelegenheit zu behandeln und die Planung sowie die Realisierung der entsprechenden Beiträge allein den Fachredaktionen bzw. -redakteuren zu überlassen. Von den Teilnehmern des ersten zentralen Weiterbildungslehrgangs für Journalisten auf dem Gebiet der Rechtspolitik, den der Verband der Journalisten der DDR vom 5. bis 23. März 1973 veranstaltet hatte, wurde deshalb zu Recht die Forderung erhoben, auch die Aufgaben der Massenmedien auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts in die weitsichtige Planung der journalistischen Tätigkeit einzubeziehen. Dabei ist u. a. eine enge Gemeinschaftsarbeit der redaktionellen Abteilungen unter Federführung der Redaktion Innenpolitik anzustreben, damit nach und nach die Probleme des Rechts und der Rechtsverwirklichung auch in die Arbeit zum Beispiel der Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Kultur- und Leserbriefredaktionen Eingang finden. Die politische Führung und die Kontrolle dieses Prozesses obliegt selbstverständlich den Chefredaktionen bzw. den Leitungen der Massenmedien. .9 -'/4/ Engels, „Herrn Eugen Dührings Umwälzung der Wissensehalt“, in: Marx / Engels, Werke, Bd. 20, BerUn 1968, S. 264. Gegenwärtig kann festgestellt werden, daß in den zentralen Massenmedien bei der Durchsetzung dieser Erkenntnisse bemerkenswerte Fortschritte erzielt wurden. Vor allem durch zielstrebige Orientierungen, die die Agitationskommission beim Zentralkomitee der SED sowie das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR wiederholt gegeben haben, ist die Aufgabe einer systematischen und effektiven Rechtspropaganda stärker in das Blickfeld der Leiter und der Kollegien in der zentralen Presse sowie beim Rundfunk und beim Fernsehen getreten. Ein Nachholbedarf besteht dagegen offenbar zur Zeit noch bei einer Reihe regionaler Presseorgane. Vertrauensvolle Partnerschaft als Prinzip der Zusammenarbeit zwischen Massenmedien und Justiz- und Sicherheitsorganen Aus der Feststellung, daß die rechtspropagandistische Tätigkeit keine „Dienstleistungsfunktion“, sondern eine eigene Aufgabe der Massenmedien ist, folgt ferner, daß sie sich in deren eigener Verantwortung vollzieht. Für die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft gelte unterstreichen Hämmerlein / Prabutzki / Przybylski , daß die Beeinflussung der einschlägigen Publikationstätigkeit „keineswegs auf administrativem Wege, sondern allein auf der Basis vertrauensvoller Partnerschaft zwischen den verantwortlichen Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Redaktionen erfolgen“ muß./5/ Dieser These ist nachdrücklich beizupflichten. Sie kann m. E. uneingeschränkt auch für die Öffentlichkeitsarbeit der anderen Justiz- und Sicherheitsorgane sowie für die rechtspolitische Öffentlichkeitsarbeit der Gewerkschaft Geltung beanspruchen. Im Interesse „einer inhaltlich qualifizierten journalistischen Behandlung von Problemen des Kampfes gegen Straftaten, aber auch gegen andere Rechtsverletzungen“ ist es unbedingt erforderlich, daß die Redaktionen ständig und planmäßig von den Justiz- und Sicherheitsorganen Informationen über Fakten und Probleme aus deren Bereich erhalten. Ebenso notwendig ist die „ständige sachkundige Beratung der Redaktionen“ durch diese Organe./6/ Bewährt hat sich in der Vergangenheit die Herausgabe von problem-orientierten jährlichen Themenplänen für Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung sowie von entsprechendem Arbeitsmaterial durch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit beim Generalstaatsanwalt der DDR. Bei Radio DDR sind die hier vorgegebenen Themen weitgehend Grundlage der langfristigen Planung rechtspolitischer Beiträge für das II. (propagandistische) Programm. Auch die Arbeit der Publikationsaktive in den Bezirken und Kreisen wirkt sich auf die journalistische Praxis befruchtend aus. So hat sich namentlich in den Nordbezirken sowie im Bezirk Potsdam vermittelt durch die Publikationsaktive eine beständige Zusammenarbeit zwischen den Regionalsendem von Radio DDR und den Justiz- und Sicherheitsorganen der Bezirke entwickelt, die zur kontinuierlichen Behandlung aktueller Probleme der Rechtsverwirklichung in den Regionalprogrammen geführt hat./7/ Da diese Programme überwiegend in den optimal hörerwirksamen Morgenstunden ausgestrahlt werden, erreichen die teilweise von Mitarbeitern der Justiz- und Sicherheitsorgane, teilweise von Rundfunkjournalisten und teilweise auch gemeinsam gestalteten Beiträge ein großes Auditorium. Sie erweisen sich vor allem dann als sehr effektiv, 151 A. a. O., S. 630. 161 Hämmerlein / Prabutzki / Przybylski, a. a. O., S. 630. PI Vgl. Rölleke, „Rechtspropagandistische Öffentlichkeitsarbeit der Regionalsender des Rundfunks“, NJ 1971 S. 521. 410;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 410 (NJ DDR 1973, S. 410) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 410 (NJ DDR 1973, S. 410)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hervorzurufen und gleichzeitig die Volkswirtschaft der zu schädigen, haben drei weitere Strafgefangene aus der Bautzen langfristig vorbereitet und geprobt, im Arbeitskommando einen Brand gelegt.

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