Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 408

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 408 (NJ DDR 1973, S. 408); Grundrechte und -pflichten der Bürger, über das System der staatlichen Leitung und über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens vermittelt./12/ Das ist zweifellos ein wichtiger Beitrag der allgemeinbildenden Schulen zur Herausbildung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Schüler. Das Problem jedoch, welche Rechtskennt-msse den Schülern der allgemeinbildenden Schulen und, darauf aufbauend, den Lehrlingen durch die Berufsschulen vermittelt werden müssen und können, wie sich die Rechtserziehung nahtlos in das ohnehin angespannte Lehrplanwerk der Schulen einfügen muß, ist noch ungeklärt. Hierzu sind weitere Untersuchungen unter Berücksichtigung der im Fach Staatsbürgerkunde gewonnenen Erfahrungen notwendig, wobei u. a. die Frage beantwortet werden müßte, welche Vorleistungen die allgemeinbildenden Schulen für die rechtliche Vorbereitung der Schüler auf ihre künftige Berufsausbildung erbringen können. Die Aufgabe, die Rechtserziehung der Jugend zu verstärken, macht reale und koordinierte Schritte und Maßnahmen notwendig. Kein staatliches Organ und keine gesellschaftliche Organisation vermag diese verpflichtende Aufgabe im Alleingang zu lösen. Meines Erachtens ist der Zeitpunkt herangereift, daß entsprechend den Forderungen der Parteiführung nach systematischer Entwicklung der Rechtspropaganda und Rechlserziehung/13/ damit begonnen wird, eine einheitliche und koordinierte Konzeption über die Rechtserziehung der Jugend auszuarbeiten, die sowohl die Ziele und den Inhalt der Rechtserziehung der Jugend als auch die Mittel und Methpden ihrer Realisierung enthält. Hierbei können wir uns auf den reichen Erfahrungsschatz der Sowjetunion stützen./14/ Eine solche Konzeption würde es ermöglichen, daß alle beteiligten staatlichen Organe (insbesondere die Justizorgane, die Bildungsorgane, das Amt für Jugeudfragen, das Ministerium für Kultur, Presse, Rundfunk und Fernsehen) und gesellschaftlichen Organisationen (insbesondere FDJ und URANIA) planmäßig und langfristig die in ihrem Verantwortungsbereich möglichen und notwendigen Maßnahmen zur verstärkten Rechtserziehung der Jugend ausarbeiten und aufeinander abgestimmt festlegen. Gleichwohl müssen die bereits jetzt vorhandenen Mög-/tichkeiten der Rechtserziehung der Jugend, die in den §§ 4, 5 und 40 des Entwurfs des neuen Jugendgesetzes ihren Niederschlag finden, durch eine breite Initiative voll genutzt werden. Mit diesem Ziel sollten die besten Erfahrungen stärker popularisiert werden. Die Herausgabe von Anleitungsmaterialien, methodischen Hinweisen und populärwissenschaftlichen Arbeiten für die Rechtserziehung der Jugend/15/ sollte mit höherer Qualität fortgesetzt werden. Erfahrungen der Staatsanwälte und Richter bei der Rechtspropaganda unter der Jugend Staatsanwälte und Richter konzentrieren sich in ihrer rechtspropagandistischen Arbeit auf die Arbeiterjugend, die Jugendlichen in den Produktionsgenossenschaften und die Lehrlinge. Viele Staatsanwälte haben enge und . 12/ Vgl. Lehrmaterial zum Fach Staatsbürgerkunde, Klasse 8. Berlin 1071. /13 Vgl. Ebert, Der VIII. Parteitag der SED über die Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Die Aufgaben zur Erhöhung der Rolle der örtlichen Volksvertretungen, Berlin 1973, S. 31. /14/ Vgl. dazu u. a. Terebilow, „Die Rechtspropaganda ein wichtiger Bestandteil der kommunistischen Erziehung der Sowjetbürger“, NJ 1973 S. 235 ff.; Sokolow, „Die Rechtserziehung der Jugend“, NJ 1972 S. 452 ff.: Reuter, a. a. O. /15/ Vgl. z. B. die interessante Schrift von Eberdt / Queif3er, Rendezvous mit Justitia, Berlin 1972. stabile Kontakte mit Lehrlingswohnheimen und Betriebsberufsschulen, wo sie regelmäßig vor Lehrlingen über politische und moralisch-rechtliche Themen sprechen. Ebenso bestehen zu den Leitungen der FDJ-Grundorganisationen vieler Großbetriebe Verbindungen. In Vorträgen und Gesprächen werden in den Jugendkollektiven solche Themen behandelt wie: „Der Jugendliche seine Rechte und Pflichten“, „Kennst Du das Jugendgesetz?“, „Wie schützen wir unser Volkseigentum?“, „Verhütung der Jugendkriminalität“ u. a. m. Bewährt haben sich auch Gespräche und Foren mit Jugendlichen in den Klubhäusern der Betriebe, die mitunter gemeinsam mit Berufsschulpädagogen, Ärzten und Philosophen durchgeführt werden. Eine Reihe von Jugendklubs der Betriebe, so z. B. der Barkas-Klub in Karl-Marx-Stadt, lädt regelmäßig zu Klubgesprächen mit dem Jugendstaatsanwalt ein. Solche Veranstaltungen finden bei den Lehrlingen und jungen Arbeitern große Resonanz. Erzieherisch bedeutsame Jügendstraf-sachen werden in den Jugendkollektiven der Betriebe und in den Einrichtungen der Berufsausbildung ausgewertet. Zielgerichtet wurde auch die Rechtspropaganda in den oberen Klassen der allgemeinbildenden Schulen entwickelt. Es ist. geradezu schon zu einer Tradition geworden, daß den Schülern der tl. Klassen im Rahmen ihrer Vorbereitung auf die Jugendweihe von Staatsanwälten und Richtern die Verantwortlichkeit Jugendlicher für Rechtsverletzungen erläutert wird. Viele dieser Schulklassen nehmen jährlich an erzieherisch besonders wertvollen Gerichtsverhandlungen teil und lernen hier unmittelbar die Tätigkeit der Justizorgane kennen. Darüber hinaus treten Staatsanwälte in Zusammenkünften der Schülerklubs und in FDJ-Versammlungen der Klassen auf. wo sie u. a. durch Auswertung von Strafverfahren rechtspropagandistisch wirksam werden. In den Wohngebieten finden Veranstaltungsreihen mit den Themen Der Staatsanwalt hat das Wort" oder „Beim Jugendstaatsanwalt zu Gast" regen Zuspruch von Jugendlichen. Solche Veranstaltungen werden in der Regel in den Jugendklubs durchgeführt. Einen breiten Raum in der rechtspropagandistischen Arbeit der Staatsanwälte nimmt die Erläuterung des sozialistischen Rechts vor Mitgliedern der FDJ, insbesondere vor Jugendfunktionären ein. Häufig nehmen Staatsanwälte an Aktivtagungen der FDJ teil, um über gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen das Zurückbleiben einzelner Jugendlicher zu beraten. Aus den Erfahrungen der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht geben sie Hinweise zur besseren Gestaltung der politisch-erzieherischen Arbeit unter der Jugend und zur Durchsetzung der Jugendgesetzgebung./16/ Viele Staatsanwälte haben insbesondere in der letzten' Zeit die Schulung der Mitglieder der Ordnungsgruppen der FDJ unterstützt, so vor allem in Berlin und Karl-Marx-Stadt. Einige methodische Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda Die Rechtserziehung der Jugend, besonders die mündliche Rechtspropaganda, erfordert ein hohes politisches Wissen und fachliches Können, viel Fingerspitzengefühl, Takt und Geduld. Stets muß beachtet werden, daß die Jugendlichen sehr kritisch und problembewußt sind, aber auch, daß sie manchmal dazu neigen, bestimmte Fragen einseitig zu beurteilen oder einzelne 16/ Vgl. hierzu Wolf / Krohn / Merunka („Einige Erfahrungen aus der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht im Bezirk Schwerin“, in diesem Heft), die auf Gesetzesverletzungen beim AbsehluU sowie bei der Ausgestaltung fund Beendigung von Lehrverträgen mit Jugendlichen hinweisen. 468;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 408 (NJ DDR 1973, S. 408) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 408 (NJ DDR 1973, S. 408)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials, Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit. Werbung durch politische Überzeugung. Bei dieser Art der Werbung kann das Einverständnis des Kandidaten zur Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit unter Ziffer dieser Richtlinie sind bei der Suche, Auswahl, Aufklärung, Überprüfung und Werbung von Personen aus dem Operationsgebiet hohe Anforderungen an die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden beeinflußt. Sie führten allein fast aller in der Linie auf der Grundlage des Gesetzes erfolgten Sachverhaltsklärungen durch.

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