Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 407

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 407 (NJ DDR 1973, S. 407); sönlichkeitseigenschaften junger Menschen, die sich auch in moralisch-rechtlichen Anforderungen ausdrücken. Aus der Kriminalitätsbekämpfung wissen wir z. B., daß viele Jugendliche, die wegen Rowdytums strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen, ein niedriges Kulturniveau aufweisen und eine Lebensweise führen, die den kulturell-ästhetischen Ansprüchen der Mehrheit unserer Jugendlichen widerspricht. Die Rechtserziehung muß bei solchen Jugendlichen mit der Anerziehung elementarer kultureller Verhaltensweisen verknüpft werden. Diese enge Verknüpfung der Rechtserziehung mit den anderen Erziehungsrichtungen wird noch nicht immer genügend erkannt; deshalb wird auch meist verabsäumt, den Jugendlichen den untrennbaren Zusammenhang von grundlegenden Verhaltensforderungen und rechtlichen Anforderungen bewußt zu machen. Zum anderen übt die Rechtserziehung eine relativ eigenständige Wirkung aus, die durch die anderen Erziehungsrichtungen nicht genügend erreicht wird. Sie ist die Form der Erziehung, die dem Jugendlichen seine rechtliche Verantwortung bewußt macht und ihn befähigt, in Übereinstimmung mit der sozialistischen Rechtsordnung zu handeln und Rechtsverletzungen zu verhüten. Sie erzieht zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur aktiven Teilnahme an der Rechtsverwirklichung. Erste Forschungsergebnisse zum Stand des Rechtsbewußtseins Jugendlicher in der DDR weisen auf eine zu geringe Normenkenntnis der Jugendlichen hin./8/ Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Rechtspropaganda unter der Jugend wesentlich zu verstärken, insbesondere die Information über das sozialistische Recht in differenzierter, den unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen der verschiedenen Altersgruppen der Jugend entsprechenden Weise zu entwickeln. Für die weitere Vervollkommnung der Rechtserziehung der Jugend ist es erforderlich, ihre inhaltlichen Schwerpunkte herauszuarbeiten. Dabei kann es nicht darum gehen, den Inhalt der Rechtserziehung von bestimmten Rechtsgebieten her zu bestimmen, sondern es geht darum, ihn von der Grundrichtung der von der Arbeiterklasse geprägten Jugenderziehung abzuleiten. § 1 des Entwurfs des neuen Jugendgesetzes enthält die grundlegenden Zielvorstellungen der Arbeiterklasse über die Entwicklung der Jugendlichen zu sozialistischen Persönlichkeiten, die unmittelbar auch den Inhalt der Rechtserziehung der Jugend bestimmen. Ausgehend davon, sollte sich die Rechtserziehung der Jugend inhaltlich auf folgendes orientieren: l. Es ist ein wichtiger Grundsatz der Jugendpolitik der Partei der Arbeiterklasse, „der Jugend Vertrauen entgegenzubringen und ihr frühzeitig Verantwortung, bei Berücksichtigung der Kräfte und Fähigkeiten des einzelnen, zu übertragen“ 79/ Die Übernahme von Verantwortung ganz gleich in welchem gesellschaftlichen Bereich ist stets Bestandteil der Machtausübung der Arbeiterklasse, deren Wille sich im sozialistischen Recht ausdrückt. Deshalb ist es ein dringendes Gebot unserer Zeit, den Jugendlichen in größerem Maße Grundkenntnisse über das sozialistische Recht, seinen Inhalt und seine gesellschaftliche Bedeutung zu vermitteln, die sie befähigen, aktiv an der Rechtsverwirklichung mitzuwirken. Solche Grundkenntnisse sind vor allem auf den Gebieten des Staatsrechts, des Arbeitsrechts und der Jugendgesetzgebung notwendig. Dle'im vergangenen Jahr durchgeführten Kontrolle vgl. Fröhlich, Zur Diagnostik rechtlich relevanter Nor-menkenntnisse bei forensisch-psychologischen Begutachtungen zur Schuldfähigkeit, Diss., Berlin 1971. ,'9/ Lorehz / Naumann, „Arbeiterklasse und Jugend“, Einheit 1973, Hext S, S. 559. len der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion machten deutlich, daß viele Jugendliche nicht gründlich genug mit der Jugendgesetzgebung, mit ihren Rechten und Pflichten vertraut waren./10/ 2. Eine entscheidende Bedingung dafür, daß sich bei allen Jugendlichen eine gefestigte sozialistische Einstellung zum Lernen und zur Arbeit herausbildet, ist die Sicherung einer hohen Disziplin und Ordnung in den Schulen und Betrieben, Berufsschulen und Lehrwerkstätten. Das erfordert, daß die Jugendlichen gründlich mit der Schulordnung, der Arbeitsordnung in den Betrieben und der Heimordnung in den Lehrlingswohnheimen vertraut gemacht werden. Jugendliche, die ihr Berufsleben beginnen, sollten die wichtigsten Grundsätze des Arbeitsrechts, insbesondere ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsprozeß, kennen. 3. Zur sozialistischen Bewußtseinsbildung der Jugendlichen gehört es, daß sie die Bedeutung des sozialistischen Eigentums für die gesellschaftliche Entwicklung erkennen und dazu erzogen werden, dieses Eigentum zu schützen und es selbst im Ringen um höchste Ergebnisse im Arbeitsprozeß zu mehren, ln der Rechtserziehung bieten sich dazu vielfältige Möglichkeiten an, z. B. im Zusammenhang mit der Erläuterung von gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Leitungsdokumenten oder bei der Auswertung von Strafsachen wegen Schädigung des gesellschaftlichen Eigentums. 4. Die Rechtserziehung muß dazu beitragen, die Jugendlichen zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen und sie zum Kampf gegen Rechtsverletzungen und andere antigesellschaftliche Verhaltensweisen zu mobilisieren. Die Jugendlichen sollten dazu befähigt werden, selbst aktiv für Ordnung und Disziplin unter der Jugend zu sorgen und die Normen des sozialistischen Zusammenlebens überall durchzusetzen. Sie sollten die Möglichkeiten zur Verhütung von Rechtsverletzungen kennen, aber ebenso auch wissen, unter welchen Voraussetzungen und wie sie für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können. Überlegungen zur Vervollkommnung der Rechtserziehung der Jugend In den zurückliegenden Jahren wurden viele Erfahrungen bei der Rechtserziehung der Jugend gesammelt. Die Bereitschaft der Leiter von Betrieben und Einrichtungen, der Schuldirektoren, Lehrer, Lehrausbilder und der Jugendkollektive selbst, die moralisch-rechtliche Bildung und Erziehung der Jugendlichen zu fördern, ist gewachsen. Die URANIA hat ihre Bemühungen um eine qualifizierte Vortragstätigkeit auf dem Gebiet des sozialistischen Rechts unter der Jugend verstärkt. Die Aktivitäten von Staatsanwälten und Richtern haben sichtbar zugenommen. Bei allen Fortschritten kann jedoch nicht übersehen werden, daß es bisher keine zentral abgestimmte Konzeption über die Rechtserziehung der Jugend gibt. Das gilt insbesondere für die Rechtserziehung durch die Bildungs- und Kultureinrichtungen. In der Sowjetunion wird diesen Einrichtungen bei der Rechtserziehung der Jugend eine große Bedeutung beigemessen. Die zentralen staatlichen Organe der Volksbildung und Berufsausbildung der UdSSR haben umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um die Rechtserziehung der Schüler und Lehrlinge weiter zu verbessern./ll/ In der DDR werden den Schülern der 8. Klassen im Fach Staatsbürgerkunde Grundkenntnisse über die /10/ Vgl. Matthes, „Wie steht es um die Förderung der Initiativen der Jugend?", Einheit 1973, Heft 2, s. 209. IUI Vgl. Reuter, „Reehtserziehung und Rechtspropaganda in der UdSSR“, nJ 1973 S. 357 ff„ 394 fl. 4f-7;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 407 (NJ DDR 1973, S. 407) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 407 (NJ DDR 1973, S. 407)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht herausgelöst werden können. Dennoch stellt der Tatbestand des Strafgesetzbuch eine bedeutsame Orientierungshilfe für oie politisch-operative Bearbeitung derartiger Erscheinungen dar, die bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit. Die Rolle moralischer Faktoren im Verhalten der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und ich aus der Deutschen Demokratischen Republik ausgewiesen werde, dieses Antrages kund getan hatte, daß Da ich bereits mit der Abgabe mit. den Verhältnissen in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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