Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 406

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 406 (NJ DDR 1973, S. 406); Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Rechtserziehung der Jugend Der Zentralrat der FDJ hat auf seiner 8. Tagung am 14. Juni 1973 den Entwurf des Gesetzes über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (Jugendgesetz .der DDR) unterbrei-tet./l/ Die Anregung zur Ausarbeitung eines neuen Jugendgesetzes hatte der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Erich Honecker, auf der Zentralen Funktionärkonferenz der FDJ im Oktober 1972 gegeben./2/ Der Gesetzentwurf verallgemeinert alle bewährten Erfahrungen aus der sozialistischen Jugendpolitik, entwik-kelt sie entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen weiter und dient der Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED erhobenen Forderung, der Jugend Vertrauen entgegenzubringen und ihr Verantwortung zu übertragen./3/ Für die Entwicklung und Gestaltung der Rechtserziehung der Jugend hat § 5 Abs. 1 des Gesetzentwurfs prinzipielle Bedeutung. Darin wird vorgeschlagen: „Die Volksvertretungen, ihre Organe und die staatlichen Leiter vermitteln der Jugend Kenntnisse über Staat, Demokratie und Recht im Sozialismus. Sie erziehen gemeinsam mit den Eltern und den gesellschaftlichen Organisationen die Jugend zur Achtung und Einhaltung der Gesetzlichkeit sowie der Normen des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen.“ Bereits das zur Zeit noch geltende Jugendgesetz der DDR vom 4. Mai 1964 (GBl. I S. 75) verpflichtet in § 41 die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, die Leiter der Betriebe und Bildungseinrichtungen sowie die Vorstände der Genossenschaften, gemeinsam mit den Eltern und den gesellschaftlichen Organisationen die Jugend zur Achtung und bewußten Einhaltung der Gesetze der DDR zu erziehen und die Bereitschaft der Jugendlichen zu fördern, Rechtsverletzungen zu verhüten und die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu festigen. Diese gesetzliche Pflicht zur Rechtserziehung der Jugend wurde mit vielfältigen, ideenreichen und jugendgemäßen Methoden verwirklicht. Sie löste große Aktivitäten zur moralisch-rechtlichen Bildung und Erziehung der Jugend aus. Durch das Jugendgesetz von 1964 wurde die Rechtserziehung der Jugend als untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Jugendpolitik bestimmt, in deren Mittelpunkt die Aufgabe steht, alle Jugendlichen „zu verantwortungsbewußten sozialistischen Staatsbürgern zu erziehen, die eine hohe wissenschaftliche Bildung besitzen, kulturvoll leben, über eine hohe sozialistische Moral verfügen und standhaft die Ideen des Sozialismus verteidigen“./4/ Die weitere Vervollkommnung der Rechtserziehung der Jugend, die durch die objektiv zunehmende Bedeutung des sozialistischen Staates und seines Rechts diktiert wird/5/, erfordert, die moralisch-rechtliche Bildung und Erziehung noch enger mit den grundlegenden Erziehungsprozessen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verbinden. Jede davon losgelöste Rechtserziehung der Jugend wird nicht effektiv 111 Der Entwurf ist veröffentlicht in: Neues Deutschland vom 16. Juni 1973. 121 Vgl. Honecker, Die Jugend der DDR und die Aufgaben unserer Zeit. Berlin 1972, S. 39. '3/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED. Berlin 1971, S. 85 f. lil Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975. in: Dokumente des VIII. Parteitages der SED. Berlin 1971. S. 119. Vgl. auch Abschn. Ill Ziff. 2 des Gesetzes über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 vom 20. Dezember 1971 (GBl. I S. 175). /5/ Vgl. dazu Mollnau Wachsende Rolle des sozialistischen Rectts und Rechtserziehung“. NJ 1971 S. 727 ff. sein und nicht maximal zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beitragen. In den letzten Jahren hat die Partei der Arbeiterklasse im Zusammenwirken mit dem sozialistischen Jugendverband eine umfangreiche Arbeit geleistet, um das Ziel und den Inhalt der sozialistischen Jugenderziehung entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen zu bestimmen und ihre Verwirklichung zu gewährleisten. Ihrem Wesen nach ist sozialistische Jugenderziehung klassenmäßige Erziehung der jungen Generation, die unter Führung der Partei der Arbeiterklasse als einheitlicher Prozeß gestaltet wird. Die harmonische Verbindung aller erzieherischen Bemühungen der Gesellschaft und ihre Ausrichtung auf das Ziel, sozialistische Persönlichkeiten zu erziehen, ist ein wesentlicher Vorzug der sozialistischen Verhältnisse in der DDR. Die planmäßige und zielstrebige Gestaltung der einzelnen Seiten dieses einheitlichen Erziehungsprozesses war und ist ein wichtiges Anliegen der Partei der Arbeiterklasse. Die klassenmäßige Erziehung der Jugend wurde insbesondere in folgenden Richtungen weiterentwickelt: staatsbürgerliche Erziehung der Schüler und Lehrlinge, sozialistische Arbeitserziehung der Jugend, kulturell-ästhetische Erziehung der Jugend, sozialistische Wehrerziehung. Zugleich erhöhte sich die Verantwortung der FDJ für die klassenmäßige Erziehung der Jugend/6/ und für die Entfaltung ihrer schöpferischen Aktivität, wie dies an den großartigen Leistungen der Jugendlichen der DDR in Vorbereitung der X. Weltfestspiele sichtbar wird/7/. Wesen und Inhalt der Rechtserziehung der Jugend Die Funktion der Rechtserziehung der Jugend als ein Bestandteil der sozialistischen Jugenderziehung besteht darin, zur Herausbildung und Festigung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins bei allen Jugendlichen beizutragen. Dieser Prozeß vollzieht sich durch die Information über das geltende Recht (Rechtspropaganda), durch die immer stärkere Ausprägung normgerechter Einstellungen und Gewohnheiten und durch die Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und persönlichen Lebens. Die Rechtserziehung der Jugend darf deshalb nicht auf die Rechtspropaganda beschränkt werden, so wichtig und notwendig die Vermittlung von Grundkenntnissen über das sozialistische Recht auch ist. Das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Jugend widerspiegelt sich in der Einheit von Kenntnissen, Überzeugungen und sozialistischen Verhaltensweisen. Die Rechtserziehung beeinflußt das Staats- und Rechtsbewußtsein der Jugend in folgender Weise: Einmal wirkt die Rechtserziehung als Element aller anderen Erziehungsrichtungen. So trägt z. B. die kulturell-ästhetische Erziehung der Jugend dazu bei, eine kulturvolle Lebensweise durchzusetzen und die Jugendlichen zu Kameradschaftlichkeit, Anstand, Höflichkeit, Achtung vor den Älteren und verantwortungsbewußtem Verhalten zum anderen Geschlecht zu erziehen. Ganz offenkundig handelt es sich dabei um Per- 16/ Vgl. Honecker. Rede auf dem IX. Parlament der FDJ. ND vom 29. Mai 1971. S. 3fT. IV Vgl. Honecker, Zügig voran bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse den VIII. Parteitages der SED (Aus dem Bericht des Politbüros an die 9. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1973. S. 67 r 466;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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